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title: "Frankreich: Krypto-Wegzugsteuer im Parlament abgelehnt"
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description: "Frankreichs Nationalversammlung lehnt die Krypto-Wegzugsteuer ab 800.000 Euro ab (31 zu 60). Die Stablecoin-Steuer bleibt im Text, ist aber noch kein Gesetz."
updated: 2026-11-03
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[Regulierung & Steuern](https://www.krypto-boersen.com/magazin/regulierung/) 2 Min. Lesezeit

# Frankreich lehnt Wegzugsteuer auf Krypto ab

Die französische Nationalversammlung hat am 30. Oktober zwei Anträge für eine Wegzugsteuer auf Kryptogewinne abgelehnt, die der Finanzausschuss zuvor gebilligt hatte. Über den Einnahmenteil des Haushalts 2027 ist weiter nicht abgestimmt, 758 Änderungsanträge sind offen.

Sven Meisinger

Von [Sven Meisinger](https://www.krypto-boersen.com/author/sven-meisinger/)

03.11.2026, 12:29 Uhr

**Die französische Nationalversammlung hat zwei Anträge abgelehnt, die Kryptogewinne beim Umzug ins Ausland besteuert hätten. Der Finanzausschuss hatte eine solche Wegzugsteuer ab 800.000 Euro Anfang Oktober noch gebilligt. Die Abstimmung über den gesamten Einnahmenteil des Haushalts 2027 ist inzwischen zum zweiten Mal verschoben.**

In der ersten Sitzung am Freitag, 30. Oktober, fielen beide Anträge deutlich durch. Den Antrag I-3904 des kommunistischen Abgeordneten Nicolas Sansu lehnten nach dem [Abstimmungsprotokoll der Nationalversammlung](https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/17/scrutins/9354) 55 Abgeordnete ab, 27 stimmten dafür, einer enthielt sich. Nach Angaben von Cointelegraph sollte er Kryptowerte in die bestehende Wegzugsteuer aufnehmen.

Beim zweiten Antrag war der Abstand noch größer: I-3432 des Sozialisten Mickaël Bouloux erhielt 31 Stimmen bei 60 Gegenstimmen, wie das [zweite Protokoll](https://www.assemblee-nationale.fr/dyn/17/scrutins/9356) ausweist. Er hätte laut Cointelegraph nicht realisierte Gewinne aus Kryptobeständen über 800.000 Euro besteuert, sobald jemand seinen Steuerwohnsitz ins Ausland verlegt, der in den zehn Jahren davor mindestens sechs in Frankreich gemeldet war.

Diese Schwelle kannte der Finanzausschuss schon. Er hatte sie am 9. Oktober als I-CF1822 angenommen, wie wir [damals berichtet](https://www.krypto-boersen.com/frankreich-ausschuss-will-tausch-in-stablecoins-besteuern/) haben. Weil das Plenum über den Regierungsentwurf berät, mussten die Antragsteller dort neu eine Mehrheit finden.

Sie fanden sie nicht.

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## Die Steuer auf den Tausch in Stablecoins bleibt im Text

Anders steht es um die zweite Krypto-Regel des Ausschusses. Am 16. Oktober hatte das Plenum mit 38 zu 37 Stimmen beschlossen, dass der Tausch von Kryptowerten in an eine Währung gebundene Stablecoins wie USDC oder EURC ab 2027 steuerpflichtig wird, und jedem Coin seinen eigenen Anschaffungspreis gegeben. Einzelheiten stehen in unserem [Bericht über die Abstimmung](https://www.krypto-boersen.com/frankreichs-parlament-stimmt-fuer-steuer-auf-tausch-in-stablecoins/). Gesetz ist das nicht.

Denn über den Einnahmenteil als Ganzes hat die Nationalversammlung noch immer nicht abgestimmt.

Der Termin am 20. Oktober platzte nach Angaben von Le Monde, weil mehr als 2.000 Änderungsanträge offen waren. Nun ist laut Cointelegraph auch die nächste geplante Abstimmung verschoben: Laut der [Tagesübersicht der Nationalversammlung](https://www2.assemblee-nationale.fr/static/17/seance/fin-seance.pdf) geht die Beratung am Dienstag um 15 Uhr weiter, 758 Änderungsanträge sind noch offen. Nach dem Beschluss der Konferenz der Präsidenten muss die erste Lesung bis zum 17. November um Mitternacht abgeschlossen sein.

Lehnen die Abgeordneten den Einnahmenteil ab, geht nach Angaben von Cointelegraph der ursprüngliche Regierungsentwurf ohne ihre Änderungen an den Senat, also auch ohne die Stablecoin-Regel. Zwei weitere Krypto-Anträge sind demnach noch nicht beraten, eine Meldepflicht für selbst verwahrte Bestände ab 100.000 Euro zum Jahresende und eine Steuerbefreiung für Zahlungen mit Kryptowerten bis 1.000 Euro im Jahr.

Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich durch die Pariser Abstimmungen nichts. Ihre Gewinne versteuern sie nach heimischem Recht, in Deutschland so, wie es unser [Krypto-Steuerrechner](https://www.krypto-boersen.com/krypto-steuerrechner/) vorrechnet. Ob es in Frankreich bei Kryptobeständen ohne Wegzugsteuer bleibt, entscheidet sich erst im Senat und bei der Frage, welchen Text die Regierung am Ende durchsetzt.

Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.

Frankreich Stablecoins

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## Über Sven Meisinger

Redakteur bei Krypto-Boersen.com mit Schwerpunkt auf fundierte Marktanalysen und aktuelle Entwicklungen im Bereich digitaler Assets. Durch tiefgreifende Recherche und datenbasierte Analysen liefert er präzise Einschätzungen zu Markttrends, regulatorischen Veränderungen und technologischen Innovationen in der Blockchain-Industrie. Seine Expertise umfasst sowohl technische Chartanalysen als auch fundamentale Bewertungen von Kryptowährungen und DeFi-Protokollen.

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