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Erste Sparkassen starten Kryptohandel in der App

Kunden der ersten Sparkassen können seit Montag Bitcoin, Ether, XRP, Solana und Polygon in der App Sparkasse kaufen, für 0,99 Euro je Order plus Spread. Freigeschaltet wird schrittweise, jede Sparkasse entscheidet selbst.

Ein schwarzes Smartphone mit dem roten Sparkassen-Zeichen auf dem weißen Bildschirm steht in einem Acrylständer, davor lehnen eine Bitcoin-Münze und eine Ether-Münze.

Seit Montag können Kunden der ersten Sparkassen Bitcoin, Ether, XRP, Solana und Polygon direkt in der App Sparkasse kaufen. Das Angebot der DekaBank kommt schrittweise: Jede Sparkasse entscheidet selbst, wann sie es freischaltet, nach Angaben des Sparkassenverbands kommen jeden Monat 30 bis 40 Institute hinzu.

Wer ein Girokonto bei einer teilnehmenden Sparkasse hat, findet in der App Sparkasse unter „Anlegen“ seit dem 19. Oktober einen neuen Eintrag: „Krypto – powered by Deka“. Dahinter steht ein beratungsfreies Angebot der DekaBank, bei dem die Kunden selbst entscheiden, was sie kaufen und verkaufen. Ob der Eintrag schon erscheint, hängt allerdings vom eigenen Institut ab.

„Wann eine Sparkasse startet, entscheidet sie selbst“, sagte Joachim Schmalzl, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der Deutschen Presse-Agentur.

Wie viele Institute am ersten Tag dabei sind, hat der Verband nicht genannt. Im ersten Halbjahr 2027 soll nach Schmalzls Worten bereits ein großer Teil der interessierten Sparkassen angebunden sein.

Damit endet ein langer Streit in der Gruppe. Erste Pläne gab es Ende 2021, im Sommer 2022 legten die Sparkassen sie auf Eis, im Juni 2025 kündigten DSGV und DekaBank dann doch ein eigenes Angebot an. Den Ausschlag gaben nach Schmalzl die Nachfrage der Kunden und ein verlässlicher europäischer Rechtsrahmen. Trade Republic, N26 und Revolut bieten Kryptohandel seit Jahren an, zuletzt sind Volksbanken eingestiegen, und auch Kunden der BW-Bank sollen künftig über Bitpanda handeln können.


Die DekaBank verlangt 0,99 Euro je Order und einen eigenen Spread

Laut der Preisinformation der DekaBank in der Fassung vom September 2026 kostet jeder Kauf und jeder Verkauf 0,99 Euro. Eine Mindestordergröße gibt es nicht, die Obergrenze liegt bei 250.000 Euro je Transaktion; Verwahrung, Bestandsanzeige in der App, Abrechnungen und Quartalsberichte sind kostenfrei.

Der eigentliche Preis steckt im Kurs. Die Bank stellt auf Anfrage eine befristet verbindliche Quote, die nach dem Preisverzeichnis „auf einem Marktreferenzpreis (u.a. Echtzeit-Preisdaten) zuzüglich eines DekaBank-eigenen Spreads“ beruht; wie hoch dieser Aufschlag ist, nennt das Dokument nicht.

Rechenbeispiel: Bei einem Kauf über 50 Euro macht das feste Entgelt 1,98 Prozent des Betrags aus, bei 500 Euro sind es 0,198 Prozent. Weil es beim Verkauf noch einmal anfällt, kosten Kauf und späterer Verkauf einer Position von 50 Euro zusammen 1,98 Euro oder knapp 4 Prozent des Einsatzes, und der Spread kommt in beiden Richtungen hinzu.

Bei größeren Volumina oder starken Kursschwankungen behält sich die Bank vor, den Spread anzupassen, die Gültigkeit der Quote zu verkürzen oder den Handel einzuschränken. Feste Handelszeiten gibt es nicht. Gehandelt werden kann laut Deka „nahezu rund um die Uhr“, sofern die Technik verfügbar ist.


Sparkassen-Kunden können ihre Coins nicht auf die eigene Wallet holen

Verwahrt werden die Coins zentral bei der DekaBank, die dafür nach Angaben des DSGV mit der Börse Stuttgart zusammenarbeitet. Wer Bitcoin oder Ether aus dem Depot holen will, stößt auf eine Grenze, die auf der Angebotsseite der Deka steht: Eine Auslieferung sei „nur an Wallet-Adressen bestimmter Kryptowerte-Dienstleister (CASPs) möglich“. Eine Hardware-Wallet in eigener Hand scheidet als Ziel damit aus.

Auch die Einlagensicherung greift nicht. „Kryptowährungen unterliegen im Gegensatz zu Bankeinlagen nicht der gesetzlichen Einlagensicherung“, schreibt die Deka in ihren Risikohinweisen, und der DSGV nennt Kryptowerte weiterhin „hochspekulative Anlagen“.

Steuerlich gilt für Sparkassen-Kunden dasselbe wie auf jeder anderen Plattform: Gewinne aus Coins, die länger als ein Jahr gehalten werden, sind derzeit steuerfrei, innerhalb der Frist gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro im Jahr. Das Bundesfinanzministerium will die Haltefrist allerdings ab 2027 abschaffen. Beraten wird zu dem Angebot nicht, und werben wollen die Sparkassen dafür nach Angaben des Verbands auch nicht.

Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.

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Sven Meisinger

Über Sven Meisinger

Redakteur bei Krypto-Boersen.com mit Schwerpunkt auf fundierte Marktanalysen und aktuelle Entwicklungen im Bereich digitaler Assets. Durch tiefgreifende Recherche und datenbasierte Analysen liefert er präzise Einschätzungen zu Markttrends, regulatorischen Veränderungen und technologischen Innovationen in der Blockchain-Industrie. Seine Expertise umfasst sowohl technische Chartanalysen als auch fundamentale Bewertungen von Kryptowährungen und DeFi-Protokollen.

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