Krypto-Haltefrist-Rechner: Wann sind deine Coins steuerfrei?

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Gib dein Kaufdatum ein und sieh sofort, ab wann ein Verkauf steuerfrei wäre. Für deinen ganzen Bestand trägst du darunter deine Käufe ein oder lädst die Exportdatei deiner Börse hoch – alles bleibt in deinem Browser.

Schnellcheck: Ab wann ist mein Kauf steuerfrei?

  • Rechnet nur in deinem Browser
  • Kostenlos, ohne Anmeldung
  • Rechtsstand 03.10.2026

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Ohne Betrag setzen wir den Tageskurs aus unserer Kursdatenbank ein. Mehrere Käufe trägst du einzeln ein; Sparplan-Raten am besten per Exportdatei.

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Ohne Einkommen zeigt der Rechner Gewinne und steuerpflichtige Beträge, aber keine Steuer. Tarif hinterlegt für 2024, 2025, 2026; spätere Jahre rechnen wir mit dem jüngsten Tarif.

Reform 2027: was der Entwurf bedeuten würde

Entwurf Referentenentwurf des BMF vom 30.09.2026, nicht beschlossen (Kabinett hat am 14.10.2026 nicht beraten, Ressortabstimmung läuft, neuer Termin offen)

Das Bundesfinanzministerium hat am 30.09.2026 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ veröffentlicht. Beschlossen ist er nicht: Die für den 14.10.2026 geplante Befassung im Kabinett fand nicht statt, der Entwurf steckt laut Ministerium noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts. Einen neuen Kabinettstermin gibt es noch nicht; danach müssten außerdem Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Nach dem Entwurf wären Gewinne aus Kryptowerten, die ab dem 01.01.2027 gekauft werden, unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig – als Kapitalerträge mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Für Coins, die bis zum 31.12.2026 gekauft wurden, soll die bisherige Regel bleiben: Nach einem Jahr wäre ein Verkauf weiterhin steuerfrei. Staking- und Zinserträge, die ab 2027 zufließen, fielen auch bei älteren Coins unter die neuen Regeln. Ab 2028 sollen inländische Börsen die Steuer direkt einbehalten.

Der Rechner rechnet nach geltendem Recht. Die Vergleichsrechnung zur Reform zeigt nur, was der Entwurf in seiner jetzigen Fassung bedeuten würde. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald es ein Gesetz gibt.

Vergleichsrechnung

Vergleich bei einem Verkauf nach mehr als einem Jahr mit Gewinn. Nach dem Entwurf: 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer (Angabe oben unter „Steuer schätzen“). Ob und in welcher Höhe der Sparer-Pauschbetrag (1.000 €, zusammen veranlagt 2.000 €, gemeinsam mit Zinsen und Dividenden) greift, regelt der Entwurf nicht ausdrücklich. Nach geltendem Recht ist ein Verkauf nach über einem Jahr steuerfrei.

So rechnet der Rechner

Die Haltefrist beträgt ein Jahr (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Sie endet mit Ablauf des Tages, der im Folgejahr dem Kauftag entspricht (§ 108 AO mit §§ 187, 188 BGB). Steuerfrei ist ein Verkauf deshalb erst ab dem Tag danach: Kauf am 15.03.2025, steuerfrei ab 16.03.2026. Bei einem Kauf am 29. Februar endet die Frist am 28. Februar des Folgejahres. Die Uhrzeit spielt keine Rolle, Wochenenden und Feiertage verschieben die Frist nicht.

Maßgeblich ist der Handelszeitpunkt auf der Börse. Zeitangaben aus Exportdateien rechnet der Rechner in deutsche Ortszeit um; liegt ein Verkauf einen Tag vor oder nach dem Fristende, weist er darauf hin.

Welche Coins bei einem Verkauf als verkauft gelten, bestimmt die Reihenfolge „zuerst gekauft, zuerst verkauft“ (FIFO), getrennt je Wallet bzw. Börsenkonto (BMF-Schreiben vom 06.03.2025, Rn. 61 und 62). Den Gewinn rechnen wir standardmäßig ebenfalls nach FIFO, was das BMF als Vereinfachung zulässt; die Durchschnittsmethode ist wählbar. Jeder Tausch – auch gegen Stablecoins – ist ein Verkauf und ein neuer Kauf mit neuer Frist. Überträge zwischen eigenen Wallets sind kein Verkauf: Die Coins behalten Kaufdatum und Kaufpreis.

Kaufgebühren erhöhen den Kaufpreis, Verkaufsgebühren mindern den Erlös. Fehlt in einer Datei der Eurowert, nehmen wir den Tageskurs aus unserer eigenen Kursdatenbank – einheitlich aus einer Quelle, wie es das BMF verlangt (Rn. 43, 91).

Die Steuer schätzen wir, wenn du dein zu versteuerndes Einkommen angibst: Einkommensteuer nach dem Tarif des jeweiligen Jahres (§ 32a EStG) mit und ohne Krypto-Gewinn, die Differenz plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr zusammen unter 1.000 € liegen (Freigrenze, bis 2023: 600 €), Staking- und Zinserträge unter 256 €. Wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Krypto-Haltefrist: Was die Ein-Jahres-Regel bedeutet

Die Krypto-Haltefrist ist der Grund, warum viele Anleger in Deutschland ihre Coins länger als ein Jahr halten. Kryptowährungen im Privatvermögen gelten steuerlich nicht als Kapitalanlage wie Aktien, sondern als sogenannte andere Wirtschaftsgüter. Gewinne aus ihrem Verkauf sind private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG und nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf höchstens ein Jahr liegt.

Bei Aktien ist das anders: Für sie gilt seit 2009 die Abgeltungsteuer, Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. Kryptowährungen blieben bei der alten Regel für private Verkäufe, wie sie auch für Gold oder Kunstwerke gilt. Genau diese Sonderstellung will die Bundesregierung ändern; was der Entwurf vorsieht, steht weiter oben im Abschnitt zur Reform.

Drei Beispiele aus der Praxis

Sparplan: Wer jeden Monat für 100 € Bitcoin kauft, hat am Jahresende zwölf Käufe mit zwölf eigenen Fristen. Verkaufst du im Februar des Folgejahres einen Teil, gelten nach der FIFO-Regel zuerst die ältesten Coins als verkauft. Ob diese schon steuerfrei sind, hängt vom Datum jeder einzelnen Rate ab. Genau das zeigt der Rechner, wenn du die Exportdatei deiner Börse hochlädst.

Tausch: Tauschst du nach acht Monaten Ether gegen Solana, gilt das als Verkauf der Ether. Ein Gewinn daraus ist steuerpflichtig, und für die Solana beginnt eine neue Frist von einem Jahr. Viele bemerken das erst bei der Steuererklärung, weil auf dem Konto kein Euro bewegt wurde.

Freigrenze: Verkaufst du innerhalb der Frist mit 900 € Gewinn und hast im selben Jahr keine weiteren privaten Veräußerungsgewinne, bleibt der Betrag steuerfrei. Liegt der Gewinn bei 1.200 €, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur die 200 € über der Grenze. Die 1.000 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag.

Was als Verkauf zählt und was nicht

Steuerlich zählt jeder Vorgang, bei dem du Coins gegen etwas anderes hergibst. Dazu gehören der Verkauf gegen Euro, der Tausch gegen andere Kryptowährungen und Stablecoins und das Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto. Wer mit einer Krypto-Kreditkarte einkauft, veräußert dabei Coins; auch hier gilt die Frist für jeden einzelnen Kauf.

Kein Verkauf ist es dagegen, wenn du Coins zwischen eigenen Wallets oder Börsenkonten verschiebst. Kaufdatum und Kaufpreis bleiben dann erhalten. Wichtig ist nur, dass du den Übertrag belegen kannst, denn das Finanzamt sieht auf einem neuen Konto zunächst nur den Eingang. Staking- und Zinserträge sind ein eigener Fall: Sie sind bei Zufluss sonstige Einkünfte, und jede Auszahlung startet zugleich eine neue Haltefrist für die erhaltenen Coins.

Nachweise: Was du aufbewahren solltest

Ob ein Verkauf steuerfrei ist, musst im Zweifel du belegen. Das BMF erwartet, dass Anleger ihre Käufe, Verkäufe und Überträge nachvollziehbar dokumentieren, einschließlich Datum, Menge und Wert in Euro. Am einfachsten geht das mit den Exportdateien deiner Börsen, die du regelmäßig speicherst, nicht erst bei der Steuererklärung. Manche Börsen löschen ältere Daten oder stellen den Betrieb ein; dann fehlt der Nachweis.

Bei Hardware-Wallets und Überträgen zwischen Börsen helfen zusätzlich die Transaktions-IDs aus der Blockchain. Wer viele Transaktionen hat, nutzt ein Steuertool, das alle Konten zusammenführt. Welche Tools es gibt und was sie kosten, zeigt unser Vergleich Krypto-Steuertool kostenlos oder günstig.

Reform 2027: Was sich für bestehende Bestände ändern würde

Nach dem Referentenentwurf vom 30.09.2026 wären Gewinne aus Coins, die ab dem 01.01.2027 gekauft werden, unabhängig von der Haltedauer mit 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag steuerpflichtig. Für Coins, die bis Ende 2026 gekauft wurden, soll die Ein-Jahres-Regel bleiben. Wer heute schon Bitcoin besitzt, würde also für diese Bestände nach einem Jahr weiter steuerfrei verkaufen können.

Beschlossen ist davon nichts. Das Kabinett hat sich am 14.10.2026 nicht mit dem Entwurf befasst, er wird noch zwischen den Ministerien abgestimmt, und ein neuer Termin steht nicht fest. Danach müssten Bundestag und Bundesrat zustimmen. Bis ein Gesetz verkündet ist, gilt die Haltefrist von einem Jahr ohne Einschränkung. Wir aktualisieren Rechner und Text, sobald sich am Stand etwas ändert.

So nutzt du den Haltefrist-Rechner

Für eine schnelle Antwort reicht der Schnellcheck ganz oben: Kaufdatum eingeben, und du siehst den Tag, ab dem ein Verkauf nach geltendem Recht steuerfrei wäre. Für deinen ganzen Bestand trägst du Käufe einzeln ein oder lädst die Exportdatei deiner Börse hoch. Der Rechner ordnet dann jeden Kauf zu, zeigt, welcher Teil schon steuerfrei ist und wann die nächsten Coins frei werden.

Alle Daten bleiben in deinem Browser, nichts wird an uns übertragen. Die Ergebnisse sind eine schematische Rechnung auf Grundlage deiner Angaben und der allgemeinen Rechtslage. Sonderfälle wie gewerblicher Handel oder DeFi berücksichtigt der Rechner nicht. Wie viel Steuer auf einen konkreten Gewinn anfallen würde, schätzt der Krypto-Steuerrechner.

Häufige Fragen zur Krypto-Haltefrist

Wie lange ist die Haltefrist bei Kryptowährungen?

Ein Jahr. Verkaufst oder tauschst du Coins mehr als ein Jahr nach dem Kauf, ist der Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG). Genau gerechnet ist ein Verkauf ab dem Tag nach dem Jahrestag steuerfrei: Kauf am 15.03.2025, steuerfrei ab 16.03.2026.

Welcher Kauf zählt, wenn ich mehrmals gekauft habe?

Wenn sich nicht nachweisen lässt, welche Coins genau verkauft wurden, gelten die zuerst gekauften als zuerst verkauft (FIFO). Das gilt getrennt für jede Wallet und jedes Börsenkonto (BMF-Schreiben vom 06.03.2025, Rn. 61 und 62).

Beginnt die Haltefrist bei einem Tausch neu?

Ja. Ein Tausch von Krypto gegen Krypto – auch gegen Stablecoins wie USDT oder USDC – ist ein Verkauf der alten und ein Kauf der neuen Coins. Für die neuen Coins beginnt eine neue Frist von einem Jahr.

Läuft die Haltefrist weiter, wenn ich Coins auf eine andere Wallet schicke?

Ja. Ein Übertrag zwischen eigenen Wallets oder Börsenkonten ist kein Verkauf. Kaufdatum und Kaufpreis bleiben erhalten; du solltest den Übertrag aber dokumentieren.

Gilt die Haltefrist auch für Staking-Erträge?

Staking- und Zinserträge sind bei Zufluss sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) und bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr zusammen unter 256 € liegen. Jede Auszahlung gilt zugleich als Kauf mit eigener Haltefrist von einem Jahr. Eine Verlängerung auf zehn Jahre gibt es laut BMF nicht.

Was bedeutet die Freigrenze von 1.000 €?

Liegen deine Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften – Krypto-Verkäufe innerhalb der Haltefrist und zum Beispiel Gold – im Kalenderjahr zusammen unter 1.000 €, sind sie steuerfrei. Erreichen sie 1.000 €, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.

Wird die Haltefrist abgeschafft?

Es gibt einen Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 30.09.2026: Für Coins, die ab dem 01.01.2027 gekauft werden, soll die Haltefrist entfallen; ältere Coins sollen die bisherige Regel behalten. Beschlossen ist das noch nicht.

Werden meine Daten hochgeladen?

Nein. Der Rechner und der Import der Exportdateien laufen vollständig in deinem Browser. Nur zum Nachschlagen von Tageskursen schickt der Browser Coin-Kürzel und Datum an unseren Server – ohne Mengen oder Beträge. Speichern kannst du deine Eingaben auf Wunsch nur auf deinem Gerät.

Ersetzt der Rechner eine Steuerberatung?

Nein. Er rechnet schematisch nach den allgemeinen Regeln mit deinen eigenen Angaben und prüft deinen Einzelfall nicht. Für deine Steuererklärung mit allen Belegen eignet sich ein Krypto-Steuertool, für verbindliche Auskünfte eine Steuerberatung.

Quellen und Rechtsstand

Dieser Rechner liefert eine unverbindliche, schematische Berechnung auf Grundlage deiner eigenen Angaben und der allgemeinen Rechtslage (Stand: 03.10.2026). Er ersetzt keine Steuerberatung und prüft deinen Einzelfall nicht. Sonderfälle wie gewerblicher Handel, Betriebsvermögen, DeFi und Liquidity Pools, NFTs oder Verluste durch Insolvenz einer Börse berücksichtigt er nicht. Für verbindliche Auskünfte wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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