Frankreichs Parlament stimmt für Steuer auf Tausch in Stablecoins
Die französische Nationalversammlung hat mit 38 zu 37 Stimmen beschlossen, den Tausch von Kryptowerten in Stablecoins wie USDC ab 2027 zu besteuern. Gesetz ist das noch nicht: Am Dienstag folgt die Abstimmung über den Einnahmenteil, danach der Senat.
Mit 38 zu 37 Stimmen hat die französische Nationalversammlung am Freitag beschlossen, dass der Tausch von Kryptowerten in Euro- oder Dollar-Stablecoins ab 2027 steuerpflichtig wird. Gesetz ist das noch nicht: Am Dienstag stimmt das Plenum über den gesamten Einnahmenteil des Haushalts ab, danach berät der Senat.
An der Abstimmung über den Änderungsantrag I-3898 zum Haushaltsgesetz 2027 nahmen in der Nachmittagssitzung 100 der 577 Abgeordneten teil, 25 enthielten sich. Eingebracht hat ihn der kommunistische Abgeordnete Nicolas Sansu mit Kollegen seiner Fraktion GDR. Er übernimmt die Regel, der der Finanzausschuss Anfang Oktober zugestimmt hatte; weil das Plenum über den Regierungsentwurf berät, musste er dort neu eine Mehrheit finden.
Eine Stimme hat gereicht.
Bisher bleibt in Frankreich jeder Tausch zwischen Kryptowerten steuerfrei, auch der in einen Stablecoin. Die pauschale Kapitalertragsteuer PFU fällt erst an, wenn ein Anleger in Euro auszahlt oder mit Kryptowerten bezahlt. Künftig soll das nicht mehr gelten, sobald er beim Tausch E-Geld-Token im Sinne der EU-Verordnung MiCA erhält, also an eine einzelne Währung gebundene Stablecoins wie USDC oder EURC. Den Satz der PFU beziffert Bitcoin.com auf derzeit 31,4 Prozent.
Die Antragsteller halten das für keine neue Last. In der Begründung heißt es, es handle sich um „une simple application de la loi fiscale déjà existante à un cas qui n’avait pas été pris en compte“, eine bloße Anwendung des geltenden Steuerrechts auf einen bisher übersehenen Fall. Großbritannien und Italien hätten bereits entsprechende Regeln.
Der Antrag schafft auch die Rechnung über den ganzen Bestand ab
Mit beschlossen ist ein zweiter Teil, der jeden trifft, der in Frankreich Kryptogewinne versteuert. Statt den Gewinn wie bisher über das gesamte Portfolio zu ermitteln, bekommt jeder Coin seinen eigenen Anschaffungspreis, bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung den gewichteten Durchschnitt. Für Bestände aus der Zeit vor 2027 dürfen Anleger einmalig wählen, ob sie die Kaufpreise je Coin belegen oder den Gesamteinstandspreis zum 31. Dezember 2026 nach Marktwerten aufteilen.
Ob die Regel bleibt, entscheidet sich in mehreren Schritten. Am 20. Oktober stimmt die Nationalversammlung über den Einnahmenteil ab, über den gesamten Haushalt am 17. November. Danach kann der Senat den Antrag wieder streichen. Greift die Regierung zu Artikel 49.3 der Verfassung, mit dem sie den Haushalt ohne Schlussabstimmung durchsetzen kann, bestimmt sie zudem selbst, welche Änderungen im Text bleiben.
Deutsche Anleger versteuern den Tausch schon heute
Was Paris erst einführen will, gilt hierzulande seit Langem: Der Tausch von Bitcoin in einen Stablecoin ist eine Veräußerung, steuerpflichtig innerhalb eines Jahres nach dem Kauf. Wer länger hält, tauscht steuerfrei. Der Plan des Finanzministeriums, diese Frist ab 2027 abzuschaffen, steckt noch in der Abstimmung der Ressorts; am 14. Oktober hat das Kabinett den Entwurf nicht beraten. Für Anleger mit Wohnsitz in Frankreich ändert sich dagegen der Alltag: Wer Gewinne bisher in USDC parkte, um Steuern bis zur Auszahlung aufzuschieben, müsste sie ab Januar beim Tausch versteuern.
Bei einer Mehrheit von einer Stimme kommt es am Dienstag darauf an, wer im Saal sitzt.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




