Wer in Frankreich Bitcoin gegen einen Dollar- oder Euro-Stablecoin tauscht, soll den Gewinn ab 2027 versteuern. Das hat der Finanzausschuss der Nationalversammlung in dieser Woche beschlossen, zusammen mit einer Wegzugsteuer auf Kryptobestände über 800.000 Euro. Gesetz ist das noch nicht: Ab Dienstag berät das Plenum über den Haushalt.
Heute ist der Wechsel in einen Stablecoin für französische Anleger steuerlich ein Parkplatz: Nach Artikel 150 VH bis des Steuergesetzbuchs bleiben Tauschgeschäfte zwischen Kryptowerten steuerfrei, fällig wird die Pauschalsteuer erst, wenn jemand in Euro auszahlt oder mit Krypto etwas kauft. Wer Gewinne aus Bitcoin in USDC oder EURC sichert, zahlt also zunächst nichts.
Genau das will der Änderungsantrag I-CF1826 zum Haushaltsgesetz 2027 ändern. Eingebracht hat ihn der kommunistische Abgeordnete Nicolas Sansu mit 16 Kollegen der Fraktion GDR. Erfasst werden Tauschgeschäfte, bei denen der Anleger E-Geld-Token im Sinne der EU-Verordnung MiCA erhält, also an eine Währung gekoppelte Stablecoins.
“Par un trou dans la législation, la plus-value réalisée par la conversion en stablecoins adossés à des monnaies fiduciaires n’est pas taxée”, heißt es in der Begründung: Durch eine Gesetzeslücke bleibe der Gewinn aus dem Umtausch in Stablecoins, die an staatliche Währungen gekoppelt sind, steuerfrei.
Der Antrag ändert auch, wie der Gewinn berechnet wird
Ein zweiter Teil desselben Antrags betrifft jeden, der in Frankreich Kryptogewinne versteuert. Bisher rechnet Frankreich den steuerpflichtigen Gewinn über den gesamten Kryptobestand eines Anlegers. Künftig soll jeder Coin seinen eigenen Anschaffungspreis haben, bei mehreren Käufen derselben Kryptowährung der gewichtete Durchschnitt.
Für Bestände aus der Zeit vor 2027 sieht der Antrag ein Wahlrecht vor. Anleger können die tatsächlichen Kaufpreise je Coin belegen oder den Gesamteinstandspreis ihres Bestands zum 31. Dezember 2026 im Verhältnis der Marktwerte auf die einzelnen Coins verteilen.
Zwei weitere Anträge hat der Ausschuss ebenfalls angenommen. I-CF1822, wieder von Sansu, dehnt die französische Wegzugsteuer auf nicht realisierte Kryptogewinne aus, wenn ein Haushalt beim Umzug ins Ausland Kryptowerte von mehr als 800.000 Euro hält und zuvor mindestens sechs der letzten zehn Jahre in Frankreich steuerpflichtig war. I-CF798 des Abgeordneten Daniel Labaronne von der Fraktion EPR erlaubt es, Kryptoverluste zehn Jahre lang mit späteren Gewinnen zu verrechnen, wie es bei Wertpapieren schon gilt.
Das Plenum muss die Beschlüsse des Ausschusses erst übernehmen
Beim Haushaltsgesetz berät die Nationalversammlung in erster Lesung über den Text der Regierung, nicht über die Fassung des Ausschusses, dessen Änderungen im Plenum erneut eine Mehrheit finden müssen. Die Debatte über den Einnahmenteil läuft nach dem Zeitplan der Parlamentsverwaltung vom 13. bis 19. Oktober, am 20. Oktober wird darüber abgestimmt, über den gesamten Haushalt am 17. November; danach ist der Senat am Zug.
Für Anleger in Deutschland ändert sich durch Paris nichts. Hier gilt der Tausch von Bitcoin in einen Stablecoin schon heute als Veräußerung, steuerfrei bleibt er nur nach einem Jahr Haltedauer. Genau diese Frist will das Bundesfinanzministerium nach seinem Referentenentwurf ab 2027 abschaffen. Griechenland plant parallel eine Steuer von zehn Prozent auf Kryptogewinne, sodass gleich drei EU-Staaten ihre Kryptosteuern neu fassen wollen.
Ob der Stablecoin-Antrag die Abstimmung am 20. Oktober übersteht, ist offen; das französische Fachportal Cryptoast zählt ihn zu den umstrittensten Krypto-Vorschlägen des Haushalts.
Bitcoin und Stablecoins wie USDC lassen sich unter anderem bei Bitpanda handeln; wer tauscht, sollte die Kaufbelege für die eigene Steuererklärung gleich mit sichern.


























