Frankreichs Krypto-Meldepflicht fällt vorerst mit dem Haushalt
Frankreichs Nationalversammlung hat den Einnahmenteil des Haushalts 2027 mit 458 zu 0 Stimmen abgelehnt. Damit fallen vorerst auch die Meldepflicht für selbstverwahrte Kryptowerte ab 100.000 Euro und die Steuer auf den Tausch in Stablecoins, der Senat kann sie aber wieder einbringen.
Frankreichs Nationalversammlung hat am Mittwochabend den Einnahmenteil des Haushalts 2027 abgelehnt, mit 458 Nein-Stimmen und keiner einzigen Ja-Stimme. Damit fallen auch die Krypto-Änderungen, die die Abgeordneten zuvor beschlossen hatten: die Meldepflicht für selbstverwahrte Coins ab 100.000 Euro und die Steuer auf den Tausch in Stablecoins. Endgültig vom Tisch sind sie nicht, der Senat kann sie wieder einbringen.
Drei Krypto-Änderungen kamen binnen drei Wochen ins Gesetz
Den Anfang machte der 16. Oktober, als die Abgeordneten dafür stimmten, Gewinne aus dem Tausch von Kryptowerten in Stablecoins zu besteuern. Bislang bleibt ein solcher Tausch in Frankreich steuerfrei, erst der Wechsel in Euro löst die Steuer aus.
Am Dienstag folgte die Meldepflicht. Wer Kryptowerte in eigener Verwahrung hält, also in einer Wallet ohne Börse dazwischen, hätte sie dem Finanzamt angeben müssen, sobald sie am 31. Dezember zusammen mindestens 100.000 Euro wert sind. So beschreibt es Cointelegraph. Eine dritte Änderung sollte die Strafe für Krypto-Plattformen, die angeforderte Auskünfte nicht liefern, von 10.000 auf 50.000 Euro anheben.
Am selben Dienstag hatte die Versammlung dagegen eine Wegzugsteuer auf Kryptowerte abgelehnt.
Kein Abgeordneter stimmte für den Einnahmenteil
In der zweiten Sitzung am Mittwoch kam der gesamte erste Teil des Haushaltsgesetzes zur Abstimmung, der die Einnahmen des Staates regelt. Das Abstimmungsprotokoll der Nationalversammlung zählt 460 Abgeordnete, 458 abgegebene Stimmen, 0 dafür, 458 dagegen und 2 Enthaltungen. Vermerk: “L’Assemblée nationale n’a pas adopté”, die Versammlung hat nicht angenommen.
Gegen den Text stimmten alle Fraktionen vom Rassemblement National über das Regierungslager bis zur Linken, und weil der Einnahmenteil scheiterte, führt die Nationalversammlung den Haushalt in erster Lesung insgesamt als abgelehnt.
Genau davor hatte Faustine Fleuret gewarnt, die bei der Kreditplattform Morpho die Kontakte zur Politik verantwortet. Die Ablehnung könne “result in the rejection of the entire bill in the National Assembly, including provisions adopted by way of amendments”, sagte sie vor der Abstimmung zu Cointelegraph: Das ganze Gesetz samt der per Änderungsantrag beschlossenen Regeln falle dann weg.
Der Senat beginnt mit dem Regierungsentwurf von vorn
Nach Angaben von Cointelegraph schickt die Regierung dem Senat nun ihren ursprünglichen Entwurf, ohne die Änderungen der Abgeordneten. Die Senatoren können die Krypto-Regeln erneut einbringen, sie müssten danach aber den Rest des Haushaltsverfahrens überstehen. Ob sie es tun, ist offen.
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich dadurch nichts unmittelbar. Die französische Meldepflicht hätte allerdings weiter gereicht als die EU-Richtlinie DAC8, die Anbieter zur Meldung verpflichtet, nicht die Halter selbstverwahrter Coins.
Der Senat will die Haushaltsdebatte am 20. November beginnen und den Einnahmenteil ab dem 23. November beraten.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




