DAC8: Beschwerde in Österreich soll Krypto-Meldepflicht kippen
Ein Wiener Anwalt hat als Kunde eines Krypto-Anbieters Beschwerde gegen die DAC8-Datenerfassung eingelegt. Bitcoin Austria will den Fall bis zum EuGH bringen. Entschieden ist noch nichts, die Meldepflicht gilt weiter.
Ein Wiener Anwalt will als Kunde eines Krypto-Anbieters nicht hinnehmen, dass seine Daten für das Finanzamt erfasst werden. Seine Beschwerde liegt seit Oktober bei der österreichischen Datenschutzbehörde, der Verein Bitcoin Austria hat am Montag eine Kampagne dazu gestartet. Ziel ist eine Prüfung der EU-Richtlinie DAC8 durch die Höchstgerichte, im besten Fall durch den Europäischen Gerichtshof. Entschieden ist bisher nichts.
Oliver Völkel, Rechtsanwalt bei der Kanzlei CERHA HEMPEL, hat ein Konto bei einem Krypto-Dienstleister. Anders als die meisten Kunden wehrt er sich dagegen, dass dieser Anbieter seit Jahresbeginn Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuernummer und die Jahressummen seiner Käufe, Verkäufe und Übertragungen für die Steuerbehörden sammelt.
Der Weg, den er dafür gewählt hat, ist lang. Von der Datenschutzbehörde soll der Fall zum Bundesverwaltungsgericht und von dort zum Verfassungsgerichtshof gehen, der die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorlegen könnte.
Bitcoin Austria sammelt Geld für den Instanzenweg
Der gemeinnützige Verein aus Wien hat dafür die Seite dac8.org eingerichtet, unterstützt vom österreichischen Bitcoin-Broker Coinfinity. Die Überschrift dort lautet: “Jeder Krypto-Kunde wird jetzt gemeldet. Wir gehen dagegen vor.” Leser werden um Spenden für das Verfahren gebeten und aufgefordert, an Abgeordnete zu schreiben; eine Musterbeschwerde zum Nachmachen gibt es nicht.
Völkel richtet sich nach eigenen Angaben nicht gegen DAC8 insgesamt, sondern gegen einzelne Pflichten, die er für zu weit hält. Vor allem stört ihn, dass auch Übertragungen auf eine selbst verwahrte Wallet gemeldet werden, obwohl dabei kein steuerpflichtiger Gewinn entsteht. Gegenüber BTC-ECHO sagte er: “Selbstverwahrung ist kein Verdachtsmoment und auch die Steuerkontrolle muss verhältnismäßig bleiben.”
Als Vorbild dient ein Urteil von 2014.
Damals kippte der Europäische Gerichtshof die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, weil sie Daten aller Bürger ohne Anlass erfasste. Ob sich das auf Steuerdaten übertragen lässt, ist offen. Die EU begründet die Richtlinie (EU) 2023/2226 mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung.
Die Initiative verweist auf gestohlene Kundendaten
Neben der Verhältnismäßigkeit führt Bitcoin Austria die Sicherheit an. Die Seite zählt Datenlecks bei Coinbase, Ledger und dem französischen Steuerdienst Waltio auf; erst vergangene Woche traf ein Vorfall beim Analysedienst Amplitude die Kontaktdaten von Coinbase-Kunden. Beim Ledger-Leck von 2020 wurden die Anschriften von 272.000 Käufern öffentlich, und in einer Umfrage der Universität Innsbruck berichteten 93 von 104 Betroffenen danach von Betrugsversuchen. Je mehr Stellen Namen, Adressen und Krypto-Bestände zusammen speichern, desto mehr Ziele gibt es, so das Argument.
Ganz allein steht Österreich damit nicht. In Frankreich klagt der kanadische Broker Bull Bitcoin seit Februar gegen die Umsetzung; einen Antrag, sie vorläufig auszusetzen, lehnte das Gericht nach Angaben von Blocktrainer im September ab.
Deutsche Anleger melden weiter, aber der Fall betrifft sie
Für Kunden ändert sich vorerst nichts. Die Anbieter erfassen die Daten weiter, die erste Meldung ist laut dac8.org in Österreich bis zum 31. Juli 2027 fällig, in Deutschland bis zum 30. September 2027. Hierzulande setzt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz die Richtlinie um; parallel hat der Bundestag im Oktober auch den Austausch von Krypto-Steuerdaten mit Drittstaaten wie der Schweiz gebilligt.
Ein österreichisches Urteil würde deutsche Vorschriften nicht automatisch aufheben, räumt Völkel selbst ein. Erklärt der Europäische Gerichtshof die EU-Vorgaben aber für ungültig oder schränkt sie ein, gilt das in allen Mitgliedstaaten. Ein Weg über drei Instanzen bis nach Luxemburg dauert in der Regel Jahre, und die Daten von 2026 liegen dann längst beim Finanzamt.
Als Nächstes ist die Datenschutzbehörde in Wien am Zug, und wann sie über die Beschwerde entscheidet, ist nicht bekannt.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




