Thailands Oberstes Gericht: Bitcoin ist strafrechtlich Eigentum
Thailands Oberster Gerichtshof wertet Bitcoin als Eigentum: Wer Coins unter Drohung erzwingt, begeht ein Vermögensdelikt. Anlass war ein Überfall auf Koh Samui. Bekannt ist die Begründung aus einer Zusammenfassung der Justiz.
Wer einem anderen unter Drohung Bitcoin abnimmt, begeht in Thailand ein Vermögensdelikt. Das hat der Oberste Gerichtshof des Landes in voller Besetzung entschieden und das Argument eines Verurteilten zurückgewiesen, Bitcoin habe keinen Wert. Bekannt ist die Begründung bislang aus einer Zusammenfassung der Justiz.
Im September 2022 wurde ein Mann auf der Ferieninsel Koh Samui zusammen mit seiner Frau in einem Café gestellt. Die Täter, fünf Ausländer, bedrohten die Familie, schlugen ihn und zwangen ihn, 50.000 Dollar in Bitcoin zu tauschen und an sie zu überweisen. Thailändische Medien beziffern den Betrag auf rund 1,88 Millionen Baht. Nach Angaben von CoinDesk waren es etwa 2,48 BTC, der Bitcoin kostete damals rund 20.000 Dollar.
Der Angeklagte in dem Verfahren hatte der Gruppe nach den Feststellungen der Gerichte Fahrten und Unterkünfte besorgt. Vor dem Obersten Gerichtshof argumentierte er, Bitcoin sei nicht wertvoll genug, um als Eigentum zu gelten, und ohne Eigentum gebe es kein Vermögensdelikt.
Die Richter stützen sich auf das Kryptogesetz von 2018
Die Vollversammlung des Gerichts sah das anders. Bitcoin werde als Tauschmittel verwendet, habe einen Marktpreis, lasse sich bei einem Käufer in Bargeld tauschen und könne von jedermann gehalten werden, heißt es nach dem Bericht der Nachrichtenseite Thaiger in der Zusammenfassung des Urteils mit dem Aktenzeichen 4929/2569. Die Richter beriefen sich auf die Notverordnung über das Geschäft mit digitalen Vermögenswerten von 2018, die Kryptowährungen als elektronische Dateneinheiten definiert, die in einem Netzwerk als Tauschmittel entstehen.
In der Zusammenfassung heißt es nach der Übersetzung von CoinDesk: “The value of the money transferred as property therefore fulfills the elements of an offense against property.” Wer sein Geld unter Zwang in Bitcoin tauscht und abgibt, verliert also einen Vermögenswert.
Auch der Hinweis der Bank of Thailand, Kryptowährungen seien kein gesetzliches Zahlungsmittel, änderte daran nichts. Ob ein Coin Schulden tilgen könne, sei eine andere Frage als die, ob er einen Preis habe und besessen werden könne, so das Gericht. Den Handel regelt Thailand seit jener Notverordnung über lizenzierte Anbieter, im Oktober kamen Regeln für Bitcoin- und Ether-ETFs an der Börse in Bangkok hinzu. Mit Bitget will zudem eine internationale Börse einen lizenzierten thailändischen Handelsplatz übernehmen.
Die Strafe bleibt nach Angaben von CoinDesk bei zehn Jahren Haft. Das erstinstanzliche Gericht hatte 15 Jahre verhängt und um ein Drittel gemildert, weil die Aussagen des Angeklagten dem Verfahren nützten, und zudem die Rückgabe der Bitcoin an das Opfer angeordnet.
Das deutsche Strafrecht schützt Bitcoin über das Vermögen
In Deutschland stellt sich die Frage anders. Ein Diebstahl setzt nach § 242 StGB eine bewegliche Sache voraus, und Sachen sind nach § 90 BGB nur körperliche Gegenstände; ein Bitcoin ist das nicht. Die Erpressung nach § 253 StGB schützt dagegen das Vermögen, und ein Überfall wie auf Koh Samui fiele hierzulande unter die räuberische Erpressung.
Für Opfer in Thailand hat das Urteil eine praktische Folge. Erpresste oder gestohlene Coins gelten dort nun höchstrichterlich als Eigentum, dessen Rückgabe ein Strafgericht anordnen kann.
Was über die Begründung bekannt ist, stammt bislang aus der Zusammenfassung, die die Pressestelle der thailändischen Justiz verbreitet hat.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




