Hongkong beschließt Meldepflicht für Kryptowerte nach OECD-Standard
Hongkongs Parlament hat das Gesetz zum OECD-Melderahmen für Kryptowerte beschlossen: Anbieter erheben Kundendaten ab 2027, der Austausch mit Partnerstaaten beginnt 2028. Welche Staaten das sind, nennt die Regierung nicht.
Hongkongs Parlament hat am Mittwoch das Gesetz zum OECD-Melderahmen für Kryptowerte verabschiedet. Krypto-Dienstleister müssen von 2027 an Angaben zu ihren Kunden und deren Geschäften erheben, die Steuerbehörde gibt sie ab 2028 an Partnerstaaten weiter. Welche Staaten das sind, sagt die Regierung nicht.
Der Legislativrat billigte eine Änderung des Hongkonger Steuergesetzes, die die Regierung Anfang Juni eingebracht hatte. Sie setzt zwei Standards der OECD um: den 2023 veröffentlichten Melderahmen für Kryptowerte, kurz CARF, und eine überarbeitete Fassung des Common Reporting Standard, über den Banken seit Jahren Kontodaten austauschen. Die Regierung begrüßte den Beschluss am Nachmittag Ortszeit in einer Mitteilung.
Christopher Hui, der in der Regierung für Finanzdienstleistungen und das Schatzamt zuständig ist, sagte dort: “Hong Kong has been supporting international efforts in enhancing tax transparency and combatting cross-border tax evasion.” Hongkong unterstütze also seit Langem die Bemühungen um mehr Steuertransparenz und gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung.
Hongkonger Krypto-Anbieter erheben die Daten ab Januar 2027
Meldepflichtig sind Anbieter, die gewerbsmäßig Kryptowerte gegen Geld oder gegen andere Kryptowerte tauschen, ob als Gegenpartei, als Vermittler oder als Betreiber einer Handelsplattform. Erfasst sind sie, wenn sie in Hongkong steuerlich ansässig oder gegründet sind, von dort aus geleitet werden oder eine Niederlassung unterhalten, so fasst die Kanzlei Charltons den Entwurf zusammen. Gemeldet werden Name, Anschrift, Steuernummer und Steueransässigkeit der Kunden und je Kryptowert die Summen ihrer Tauschgeschäfte und Übertragungen.
Ein Kunde, der bei einer Hongkonger Plattform Bitcoin in Hongkong-Dollar tauscht oder Ether an eine fremde Wallet überträgt, taucht damit in der Meldung auf. Bestandskunden müssen dem Anbieter binnen zwölf Monaten nach dem Start in einer Selbstauskunft mitteilen, wo sie steuerpflichtig sind.
Die ersten Krypto-Daten verlassen Hongkong frühestens 2028.
Die überarbeitete Fassung des Bankenstandards, die auch digitale Finanzprodukte erfasst, gilt erst ab 2028, der Austausch dazu folgt 2029. Kontodaten nach der bisherigen Fassung tauscht Hongkong schon seit 2018 jährlich aus.
Die Regierung tauscht nur auf Gegenseitigkeit
“Hong Kong will conduct information exchanges on a reciprocal basis and on the premise of data confidentiality and security”, heißt es in der Mitteilung. Daten fließen also nur an Staaten, die ebenfalls liefern, und nur, wenn Vertraulichkeit und Datensicherheit gewahrt sind.
Deutschland hat die Grundlage für den Austausch mit Staaten außerhalb der EU im Oktober gelegt, als der Bundestag den Austausch von Krypto-Steuerdaten mit Drittstaaten billigte. Innerhalb der EU melden Anbieter bereits nach der Richtlinie DAC8, gegen die in Österreich gerade eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde läuft. Ob Angaben aus Hongkong beim Bundeszentralamt für Steuern ankommen, hängt davon ab, ob beide Seiten einander als Partner führen; steuerpflichtig waren Gewinne über solche Konten auch bisher.
Am selben Tag kündigte die Regierung in einer Antwort auf eine Anfrage im Legislativrat an, bis Jahresende einen weiteren Entwurf einzubringen, der die Lizenzpflicht auf Handel, Beratung, Vermögensverwaltung und Verwahrung von Kryptowerten ausdehnt. Unter den bisherigen Regeln hatte zuletzt Crypto.com angekündigt, seine Verbraucher-App in Hongkong einzustellen.
Leitfäden für die Anbieter will die Steuerbehörde noch veröffentlichen, bis dahin beantwortet ein eigenes Team die Fragen der Branche.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




