Wer in Griechenland Bitcoin mit Gewinn verkauft, soll künftig 10 Prozent davon an den Staat abgeben, Gewinne bis 500 Euro im Jahr bleiben frei. So steht es in einem Gesetzentwurf des Finanzministeriums, der seit dieser Woche in der öffentlichen Konsultation liegt. Beschlossen ist nichts, das Parlament soll im November beraten. Deutschland plant für Käufe ab 2027 mehr als das Zweieinhalbfache.
Ein Anleger in Athen, der Bitcoin für 20.000 Euro kauft und für 30.000 Euro verkauft, zahlt nach dem Entwurf auf 10.000 Euro Gewinn rund 1.000 Euro Steuer. Tauscht er den Bitcoin vorher in Ether, entsteht dabei noch keine Steuer; fällig wird sie erst, wenn er Kryptowerte gegen Geld verkauft, damit Waren oder Dienstleistungen bezahlt oder sie in eine Firma einbringt.
Bisher fehlt Griechenland ein eigener Rahmen für die Besteuerung von Kryptowerten. Die neuen Regeln stehen als Artikel 277 bis 288 in einem umfangreichen Sammelgesetz des Ministeriums für Nationale Wirtschaft und Finanzen, das vor allem den Umgang mit Kreditforderungen und Kapitalmarktfragen regelt. Stellungnahmen sind auf der Konsultationsplattform des Ministeriums bis zum 22. Oktober um 10 Uhr möglich.
Im Juni hatte Reuters unter Berufung auf Regierungsvertreter noch von 15 Prozent berichtet.
Athen setzt fehlende Kaufbelege mit null an
Strenger als die Regeln in Deutschland ist der Entwurf an einer Stelle. “Αν η τιμή κτήσης δεν μπορεί να προσδιορισθεί, θεωρείται ότι είναι μηδενική”, heißt es im neuen Artikel 42B des Einkommensteuergesetzes: Lässt sich der Anschaffungspreis nicht bestimmen, gilt er als null. Besteuert würde dann der gesamte Verkaufserlös.
Das Bundesfinanzministerium sieht für denselben Fall in seinem Referentenentwurf eine Pauschale von 50 Prozent des Erlöses vor. Verluste darf ein griechischer Anleger nur mit späteren Kryptogewinnen verrechnen, und zwar fünf Jahre lang. Erträge aus Staking, Krypto-Verleih und der Bereitstellung von Liquidität sollen als Zinsen gelten.
Rechenbeispiel: Bitcoin für 20.000 Euro gekauft und für 30.000 Euro verkauft, ohne Kirchensteuer und Freibeträge gerechnet
Griechenland nach dem Entwurf (10 Prozent): 1.000 Euro, ohne Kaufbeleg 3.000 Euro auf den ganzen Erlös
Deutschland nach dem Referentenentwurf für Käufe ab 2027 (25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 Prozent): 2.637,50 Euro, ohne Kaufbeleg 3.956,25 Euro auf die Hälfte des Erlöses
Ältere Gewinne können straffrei nachgemeldet werden
Wer schon vor dem Inkrafttreten mit Gewinn verkauft hat, soll das binnen zwölf Monaten nachmelden können, ohne Bußgeld und ohne Zinsen, wenn er die Steuer innerhalb von 60 Tagen zahlt. Ab welchem Steuerjahr die neuen Sätze gelten, nennt der Entwurf nach den bisher veröffentlichten Fassungen nicht ausdrücklich. Wie viel Geld das bringt, sagt die Regierung nach Angaben von Reuters ebenfalls nicht, weil die meisten Griechen über Plattformen im Ausland handeln.
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich nichts, solange sie hier steuerpflichtig sind. In Österreich gilt für Kryptogewinne seit 2022 ein Sondersatz von 27,5 Prozent; in Deutschland soll das Kabinett am 14. Oktober über den Entwurf beraten, der die einjährige Haltefrist für neue Käufe abschaffen soll.
Ob die 10 Prozent die Konsultation überstehen, zeigt sich nach dem 22. Oktober; im November soll der Entwurf ins Parlament in Athen gehen.
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