Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA verlangt, dass zugelassene Kryptodienstleister keine Stablecoins ohne MiCA-Zulassung mehr anbieten, ausdrücklich auch nicht in der Verwahrung. Altbestände sollen die nationalen Aufseher bis spätestens 8. Januar 2027 abbauen lassen. Unmittelbar bindend ist das Papier nicht: Es ist eine Stellungnahme an die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten.
Die ESMA hat die Stellungnahme am Donnerstag veröffentlicht. Adressaten sind die nationalen Behörden, in Deutschland die BaFin, in Österreich die FMA. Sie sollen prüfen, ob die bei ihnen zugelassenen Kryptodienstleister, im MiCA-Jargon CASPs, solche Token noch führen.
Neu ist vor allem die Reichweite. Die Erklärung vom Januar 2025 hatte nach Darstellung von Cointelegraph vor allem Handel und Tausch erfasst, jetzt zählt die ESMA jede Dienstleistung einzeln auf, vom Handelsplatz über Orderausführung, Beratung und Transfer bis zur Verwahrung und Portfolioverwaltung.
Damit reicht die Linie der Behörde bis in das Depot beim Handelsplatz.
Die Behörde hält Warnhinweise für wirkungslos
MiCA kennt Stablecoins in zwei Formen: E-Geld-Token, die an eine einzige Währung gebunden sind, und vermögenswertreferenzierte Token, die sich auf einen Korb beziehen. Wer sie in der EU ausgibt, braucht eine Zulassung und muss Regeln zu Reserven, Rücktausch und Offenlegung einhalten; fehlt das, gilt der Token als nicht konform.
“ESMA considers that CASPs should not provide crypto-asset services in relation to ARTs or EMTs that are not compliant with the applicable requirements under MiCA”, heißt es in der Stellungnahme: Die Anbieter sollen für solche Token schlicht keine Dienste mehr erbringen. Die Begründung setzt beim Emittenten an. Die Risiken entstünden nicht durch den Dienst, sondern durch die fehlenden Schutzvorkehrungen auf Seiten des Herausgebers, und die könne kein Handelsplatz ausgleichen.
Hinweise, Risikoerklärungen oder Bestätigungen der Kunden reichen der ESMA deshalb nicht. Kunden könnten kaum einschätzen, was das Fehlen von Reserve- und Rücktauschregeln für sie bedeutet, schreibt die Behörde, und jeder Anbieter würde es anders beurteilen.
Kunden behalten bis Januar einen Ausgang
Finden die Aufseher noch Altbestände, sollen sie deren Abbau “so bald wie möglich” verlangen, spätestens drei Monate nach der Veröffentlichung. Bis dahin sind nur Verkauf, Umtausch, Übertragung und Auszahlung erlaubt, zeitlich begrenzt und unter enger Aufsicht. Neue Käufe, Werbung und weiterer Handel sind ausgeschlossen; die Anbieter sollen technisch verhindern, dass Kunden in der EU ihre Bestände aufstocken.
Namen nennt die ESMA nicht. Als bekanntester Fall gilt USDT: Tether hat für den größten Stablecoin nach übereinstimmenden Berichten keine Zulassung als E-Geld-Token beantragt, und große Börsen wie Coinbase und Kraken haben ihn für Kunden im EWR schon im Zuge der ersten ESMA-Erklärung aus dem Handel genommen. Zugelassene Dollar-Alternativen gibt es: Circle führt USDC über die französische Aufsicht ACPR, und auch der deutsche Anbieter AllUnity hat mit USDAU einen Dollar-Stablecoin unter MiCA gebracht.
Wer einen nicht zugelassenen Stablecoin noch bei einem Anbieter in der EU liegen hat, sollte also mit einer Aufforderung zum Tausch oder zur Auszahlung rechnen; bis zum Ende der Frist lässt er sich nach der Stellungnahme noch verkaufen oder in eine eigene Wallet übertragen. Wie sich die Token-Arten unterscheiden, erklärt der Ratgeber Was sind Stablecoins. Anleger in der Schweiz betrifft das Papier nur, wenn sie über einen Anbieter aus der EU handeln.
Erst Ende September hatte die ESMA der EU-Kommission vorgeschlagen, Kryptowerte bei Verdacht sofort einfrieren zu lassen. Ob BaFin und FMA die drei Monate ausschöpfen oder die Verwahrung früher beenden lassen, hatten beide Behörden bis Donnerstagmittag nicht mitgeteilt.
Wer Krypto lieber ohne eigene Stablecoin-Bestände im Wertpapierdepot hält, findet börsengehandelte Bitcoin- und Ether-ETPs unter anderem bei Scalable Capital. Welche Plattformen welche Stablecoins führen, zeigt der Krypto-Börsen Vergleich.


























