Die Börse BingX hat ihre Bezahlkarte aus der Testphase geholt. Sie stand bisher ausgewählten Nutzern offen und ist jetzt für alle berechtigten Kunden verfügbar. Beworben wird sie mit bis zu 5 Prozent Rückvergütung auf Einkäufe und bis zu 20 Prozent auf bestimmte Abonnements.
Das Prinzip solcher Karten ist überall gleich: Beim Bezahlen wird im Hintergrund Kryptoguthaben verkauft und der Händler in Landeswährung bezahlt. Für den Kunden sieht es aus wie eine normale Kartenzahlung.
Neu ist bei BingX vor allem die Öffnung für die breite Kundschaft. Dazu kommt, dass die Rückvergütung nach einer Zahlung sichtbar wird und sich nach drei Tagen abrufen lässt. Eine Metallkarte kündigt das Unternehmen an, ohne Termin.
Was “bis zu 5 Prozent” wert ist
Kevin Lee, bei BingX für die Strategie zuständig, ordnet den Schritt so ein: “The next stage of crypto adoption is not only about how people trade or hold digital assets, but also how naturally those assets fit into their broader financial lives.” Sinngemäß: Die nächste Stufe sei nicht der Handel, sondern der Alltag.
Bei den Zahlen lohnt der genaue Blick. “Bis zu” heißt, dass der Höchstsatz an Bedingungen hängt, und welche das sind, nennt die Mitteilung nicht. Üblich sind Mindestumsätze, gehaltene Guthaben in einem hauseigenen Token oder eine Beschränkung auf bestimmte Händlerkategorien.
Dazu kommt der Posten, der bei Kryptokarten selten in der Werbung steht: der Wechselkurs. Zwischen dem Kurs, zu dem die Börse das Guthaben verkauft, und dem Marktkurs liegt eine Spanne, und die kann den Rückvergütungsvorteil auffressen. Wer eine solche Karte ernsthaft prüft, vergleicht deshalb nicht die Prozentsätze, sondern rechnet eine typische Zahlung durch.
Steuerlich ist in Deutschland außerdem zu bedenken, dass jede Kartenzahlung ein Verkauf der eingesetzten Kryptowährung ist und damit ein steuerlich relevanter Vorgang sein kann.
Für wen die Karte überhaupt infrage kommt
Die Mitteilung spricht von “allen berechtigten Nutzern”, nennt aber keine Länder. Ob und unter welchen Bedingungen Kunden in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Karte bekommen, geht daraus nicht hervor.
Das ist kein Randdetail. Kartenprodukte hängen an der Zulassung des herausgebenden Instituts, und diese Zulassungen sind regional. Wer die Karte in Betracht zieht, muss deshalb zuerst prüfen, ob sie in seinem Land ausgegeben wird, und erst danach über Rückvergütungen nachdenken.
BingX ist in Deutschland ohnehin kein alltäglicher Handelsplatz. Wer hier mit Kryptoguthaben bezahlen will, findet Karten auch bei Anbietern, die dem europäischen Aufsichtsrahmen unterliegen.
Wie viele Nutzer die Karte inzwischen haben und wann die Metallkarte kommt, teilt das Unternehmen nicht mit.
Welche Handelsplätze in Deutschland verfügbar sind und was sie kosten, steht im Krypto-Börsen Vergleich: Gebühren, Coin-Auswahl, Verwahrung und Regulierung nebeneinander.


























