Die US-Börsenaufsicht hat am 17. September eine Ausnahme erlassen, mit der tokenisierte US-Aktien auf neuartigen Handelsplätzen gehandelt werden dürfen, ohne dass diese als Börse zugelassen sein müssen. Die Erlaubnis gilt fünf Jahre und ist an Bedingungen geknüpft.
Betroffen ist eine neue Kategorie von Plattformen, die die SEC Tokenized Securities Venues nennt. Sie stellen automatisierte Handelsalgorithmen und Liquiditätspools bereit und legen fest, wer daran teilnehmen darf. Ohne die Ausnahme fielen sie unter die Definition einer Börse nach dem Exchange Act von 1934 und müssten sich entsprechend registrieren.
Der Vorsitzende Paul Atkins ordnet den Schritt selbst als Zwischenlösung ein. In seiner Erklärung heißt es, die Ausnahme sei “a bridge toward durable rulemaking” – eine Brücke hin zu dauerhaften Regeln, nicht das Ziel.
Die Bedingungen sind der eigentliche Inhalt
Die Erlaubnis kommt nicht ohne Auflagen. Die tokenisierte Aktie muss dieselben Rechte vermitteln wie das Original an der Börse. Die verwendeten Smart Contracts müssen auf einem öffentlichen Ledger liegen und prüfbar sein. Wird der Handel an der Heimatbörse ausgesetzt, muss die Plattform das nachvollziehen.
Zahl der handelbaren Symbole und Anteil am Handelsvolumen sind begrenzt. Und wer eine fremde Aktie tokenisieren will, muss das Unternehmen vorher schriftlich unterrichten und ihm Gelegenheit zum Widerspruch geben.
Dieser letzte Punkt ist neu: Bisher konnten Anbieter Abbilder fremder Aktien auflegen, ohne das betroffene Unternehmen zu fragen.
Ein Vetorecht ist es nicht, aber ein Anhörungsrecht.
Was das für Anleger hier bedeutet
Unmittelbar nichts: Die Ausnahme gilt für den US-Markt und für Plattformen unter US-Aufsicht. Wer in Deutschland tokenisierte Aktien handeln will, bewegt sich weiterhin im Rahmen der MiCA-Verordnung und des Wertpapierrechts, und beide kennen diese Konstruktion nicht.
Mittelbar wiegt der Schritt trotzdem schwer. Die US-Wertpapieraufsicht erklärt den Handel von Aktien auf öffentlichen Blockchains für grundsätzlich machbar – unter Auflagen und auf Zeit, aber ausdrücklich.
Die SEC hat den Beschluss mit einer Aufforderung zur Stellungnahme verbunden. Welche dauerhaften Regeln daraus werden, ist offen.
Wer heute schon Kryptowährungen und tokenisierte Werte nebeneinander halten will, sollte prüfen, welcher Handelsplatz in Deutschland was anbietet. Die Übersicht steht im Krypto-Börsen Vergleich.


























