Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA und Aufseher in Frankreich, Deutschland und Griechenland prüfen nach einem Bericht der Financial Times, wie Binance ohne MiCA-Zulassung weiter Kunden in der EU bedient. Die Börse stützt sich auf eine Ausnahme für Kunden, die von sich aus kommen; ein förmliches Verfahren ist bislang nicht bekannt.
Seit dem 1. Juli 2026 brauchen Kryptodienstleister in der EU eine Zulassung nach MiCA, die Übergangsfrist für Altanbieter ist abgelaufen. Binance hat keine. Den Antrag in Griechenland zog die Börse im Juni zurück, und die nationalen Registrierungen aus der Zeit vor MiCA, unter anderem in Frankreich, Italien und Spanien, sind nach Angaben von Decrypt ausgelaufen.
Nach dem Bericht der Financial Times vom 1. Oktober haben einzelne Behörden Binance um Auskunft gebeten. Überzeugt die Antwort nicht, sind Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern möglich.
Artikel 61 erlaubt Geschäfte nur auf Initiative des Kunden
Die Ausnahme steht in Artikel 61 der MiCA-Verordnung und heißt unter Fachleuten Reverse Solicitation. Ein Anbieter aus einem Drittstaat darf ohne Zulassung tätig werden, wenn ein Kunde in der EU den Kontakt von sich aus aufnimmt. Werbung, Sponsoring oder Ansprache über Influencer schließen das aus.
Wie eng das gemeint ist, hat die ESMA in ihren Leitlinien zur umgekehrten Kontaktaufnahme festgelegt. Der Begriff des ausschließlich eigenen Betreibens des Kunden “sollte eng ausgelegt werden”, heißt es dort, und vertragliche Klauseln zählen nicht, “wenn ihnen die Tatsachenlage entgegensteht”. Ein Häkchen bei der Kontoeröffnung, der Kunde sei von selbst gekommen, trägt also nicht weit. Auch Folgegeschäfte sind begrenzt: Wer einmal einen bestimmten Coin kaufen wollte, dem darf der Anbieter einen Monat später keine weiteren Käufe anbieten.
Gegenüber der Financial Times bekräftigte die Behörde, die Ausnahme sei “very narrowly framed” und dürfe nicht dazu dienen, MiCA zu umgehen.
Binance verweist auf einen neuen Zulassungsantrag
Binance erklärte nach Angaben von Decrypt, die Börse halte die geltenden Vorschriften ein und arbeite “actively toward becoming MiCA-authorised”. In welchem Land und bis wann, ließ sie offen.
Zweifel an der Ausnahme nährt ein Test, über den die Crypto Times berichtet. Demnach ließen sich im August nach Angaben des Analysehauses Sandmark neue Binance-Konten mit europäischen Ausweisen und Adressen eröffnen, unter anderem in Deutschland, Österreich und Frankreich, ohne Hinweis auf die fehlende Zulassung. Die niederländische Aufsicht AFM warnte laut demselben Bericht, Anbieter könnten sich nicht einfach auf die Ausnahme berufen.
Bestehende Kunden behalten vorerst ihren Zugang
Für Kunden in Deutschland und Österreich ändert der Bericht zunächst nichts, denn weder Binance noch eine Behörde hat Einschränkungen angekündigt. Geprüft wird das Geschäftsmodell der Börse, nicht das Verhalten ihrer Kunden.
Wer dort Guthaben hält, sollte allerdings wissen, dass Binance in der EU keiner Aufsicht nach MiCA untersteht. Die Pflichten eines zugelassenen Anbieters, etwa zur Trennung von Kundenvermögen, kann deshalb keine europäische Behörde bei der Börse durchsetzen. Welche Anbieter zugelassen sind, zeigt das MiCA-Register der ESMA; in Griechenland, wo Binance seinen Antrag zurückzog, stehen dort inzwischen vier heimische Anbieter.
Mehr Durchgriff gegen Drittstaatenanbieter verlangt die ESMA bereits in ihrer Stellungnahme zur MiCA-Überprüfung. Ob aus den Auskunftsersuchen ein Verfahren wird, entscheiden nach MiCA bisher die nationalen Behörden, in Deutschland die BaFin.
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