Der Bundestag hat am Donnerstag das Gesetz zum OECD-Melderahmen für Kryptowerte beschlossen. Finanzämter können damit Angaben über Krypto-Geschäfte auch von Plattformen in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Großbritannien bekommen, erstmals im September 2027 und nur mit Staaten, die den Austausch ebenfalls freigeschaltet haben.
Abgestimmt wurde über das Vertragsgesetz zu einer Vereinbarung, die Deutschland am 26. November 2024 in Asunción zusammen mit 26 weiteren Staaten unterzeichnet hatte. Den Gesetzentwurf der Bundesregierung nahm das Parlament unverändert an. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke stimmten dafür, die AfD dagegen, wie der Bundestag mitteilt.
An den Steuerregeln selbst ändert der Beschluss nichts.
Der Melderahmen trägt die Meldungen über die EU hinaus
Neue Pflichten für Anleger oder Plattformen schafft das Gesetz nicht. Inländische Anbieter von Krypto-Dienstleistungen melden bereits nach dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz vom Dezember 2025, mit dem Deutschland die EU-Richtlinie DAC8 umgesetzt hat; unter den EU-Staaten läuft der Austausch auf Grundlage dieser Richtlinie.
Was fehlte, war die Grundlage für Staaten außerhalb der EU. Unterzeichnet haben die Vereinbarung laut Gesetzentwurf neben den meisten EU-Ländern unter anderem die Schweiz, Liechtenstein, Großbritannien, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Kaimaninseln, Japan, Südkorea und Kanada. Die USA stehen nicht auf der Liste.
Ausgetauscht werden laut Gesetzentwurf vor allem diese Angaben:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-Identifikationsnummer und Ansässigkeitsstaaten jedes Nutzers
- die Art jedes Kryptowerts
- die Gesamtbruttobeträge der Transaktionen
- die Zahl der Einheiten und der meldepflichtigen Transaktionen
Der Austausch soll im September 2027 beginnen, mit den Daten des Kalenderjahres 2026 und danach jährlich; Geschäfte, die Anleger in diesen Wochen abschließen, fallen also bereits darunter. Mit einem bestimmten Staat fließen Daten aber erst, wenn beide Seiten das Amtshilfe-Übereinkommen in Kraft gesetzt und bei der OECD die nötige Notifikation abgegeben haben.
Der Finanzausschuss sieht in den Daten noch keine Steuergrundlage
Die Koalition räumte in den Beratungen eine Grenze ein. Die gemeldeten Daten seien “noch keine gezielte Grundlage für die Besteuerung von Kryptoeinkünften”, heißt es im Bericht des Finanzausschusses, die Regelung aber ein wichtiger Baustein gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung. Damit die Angaben auch ausgewertet werden, müsse die Finanzverwaltung technisch und personell gut ausgestattet sein.
Die AfD lehnte ab, weil Name, Adresse, Geburtsdatum und Kryptobestand an Dutzende Staaten mit unterschiedlicher IT-Sicherheit gingen; die Angaben seien nach ihrer Darstellung “eine Einladung für Erpresser und Einbrecher”, und der Melderahmen erfasse nur regulierte Anbieter, nicht Geschäfte zwischen privaten Wallets.
Diese Lücke sahen auch die Grünen und forderten, Peer-to-Peer-Geschäfte eigens zu regeln. Ihren eigenen Entwurf, der die Haltefrist sofort abschaffen sollte, hat der Bundestag am selben Donnerstag abgelehnt.
Konten bei ausländischen Plattformen werden für das Finanzamt sichtbar
Für Anleger in Deutschland gilt weiter, dass Gewinne aus Kryptowerten nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei sind. Ob das so bleibt, entscheidet sich am Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums, der die Steuerfreiheit für Käufe ab 2027 streichen will. Mit dem Datenaustausch hat diese Frage nichts zu tun.
Wer Coins bei einer Plattform mit Sitz in der Schweiz, in Liechtenstein oder in Großbritannien hält, muss damit rechnen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Angaben von Herbst 2027 an erhält, sofern der jeweilige Staat den Austausch bis dahin aktiviert hat. Anzugeben waren steuerpflichtige Gewinne von dort auch bisher.
Vor der Verkündung befasst sich noch einmal der Bundesrat mit dem Gesetz, der im ersten Durchgang im Juli keine Einwendungen erhoben hatte.
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