Das Bundeskabinett hat sich am Mittwoch nicht mit dem Entwurf des Bundesfinanzministeriums befasst, der die einjährige Haltefrist für Kryptowerte abschaffen soll. Nach Angaben des Ministeriums vom Montag steckt der Text noch in der Abstimmung zwischen den Ressorts, einen neuen Kabinettstermin gibt es bislang nicht.
Auf der Ergebnisliste der 62. Kabinettssitzung taucht das “Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen” nicht auf. Eine Begründung dafür hat die Bundesregierung bisher nicht veröffentlicht. Wie es dazu kam, zeigen die vergangenen zwei Wochen.
Der Kabinettstermin wackelte schon vor der Sitzung
Am 30. September verschickte das Ministerium seinen Entwurf an die Verbände und sah in dem Anschreiben den 14. Oktober als Kabinettstermin vor, Stellungnahmen waren bis zum 6. Oktober möglich. Schon damals war offen, ob die CDU-geführten Ministerien dem Vorhaben aus dem Haus von Lars Klingbeil zugestimmt hatten.
Am 8. Oktober lehnte der Bundestag den Grünen-Entwurf zur sofortigen Abschaffung der Haltefrist ab, die SPD verwies dabei auf den eigenen Entwurf aus dem Finanzministerium.
Am Montag, dem 12. Oktober, hörte der Petitionsausschuss die Initiatoren der Petition für den Erhalt der Haltefrist an. Ein Vertreter des Ministeriums sagte dort, der Vorschlag befinde sich in der Ressortabstimmung. “Diese bleibt in der Sache abzuwarten”, heißt es im Bericht des Bundestags über die Sitzung. Dem Ministerium gehe es um eine “rechtssichere Einordnung und gerechte Besteuerung von Krypto-Assets”.
Am Dienstagnachmittag schrieb der frühere FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, einer der lautesten Gegner der Reform, auf X, der Entwurf komme am Mittwoch nicht ins Kabinett; BTC-ECHO und Bitcoin.com News griffen das auf. Eine Bestätigung des Ministeriums gab es bis zur Sitzung nicht.
Am Mittwoch beriet das Kabinett dann unter anderem die geplante Zuckergetränkesteuer und Unterlagen zum Haushalt 2027, beides Vorlagen des Finanzministeriums, aber nicht die Kryptosteuer.
Für Käufe in diesem Jahr gilt weiter die Einjahresregel
Am geltenden Recht ändert der ausgefallene Termin nichts. Wer Bitcoin oder andere Kryptowerte im Privatvermögen länger als ein Jahr hält, verkauft sie nach Paragraf 23 EStG steuerfrei. Bekannt ist bisher nur die Fassung des Entwurfs vom 30. September, nach der Gewinne aus Kryptowerten, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden, unabhängig von der Haltedauer als Kapitaleinkünfte gelten und mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag belastet werden sollen; ältere Bestände behielten die alte Regel. Voraussetzung dafür sind belegbare Kaufdaten, was heute gilt, erklärt unser Ratgeber, ab wann Krypto versteuert werden muss.
Je länger die Abstimmung dauert, desto enger wird der Kalender.
Die letzte Plenarsitzung des Bundesrats in diesem Jahr ist am 18. Dezember. Nach Einschätzung von Bitcoin.com News müsste die Länderkammer spätestens dann zustimmen, wenn die neuen Regeln wie geplant für Käufe ab 2027 gelten sollen. Anleger in Österreich und der Schweiz betrifft der Entwurf nicht.
Ob er in der Fassung vom 30. September ins Kabinett kommt oder mit Änderungen aus der Ressortabstimmung, ist ebenso offen wie der neue Termin.
Bitcoin und andere Kryptowerte lassen sich unter anderem bei Bitpanda handeln. Was Kauf und Verwahrung auf anderen Plattformen kosten, steht im Krypto-Börsen Vergleich.


























