Der Petitionsausschuss des Bundestags berät die Petition für den Erhalt der Krypto-Haltefrist am Montag, 12. Oktober, in öffentlicher Sitzung. Über das Gesetz entscheidet er dabei nicht: Zwei Tage später soll das Kabinett den Entwurf beraten, der die Steuerfreiheit nach einem Jahr für neue Käufe abschaffen würde.
Den Termin hat der Ausschuss am Montag auf bundestag.de veröffentlicht. Die Sitzung läuft von 12 bis 14 Uhr im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus in Berlin, die Haltefrist steht um 12 Uhr als erster von zwei Punkten auf der Tagesordnung. Der Bundestag überträgt live und stellt die Aufzeichnung danach dauerhaft online.
Dass es so weit kam, hat einen Vorlauf von gut vier Monaten.
Eingereicht wurde die Petition 201716 am 30. Mai 2026. Bis zum Ende der Mitzeichnungsfrist am 15. September unterschrieben laut dem Petitionsportal 44.439 Menschen online, deutlich mehr als die 30.000, ab denen der Ausschuss eine öffentliche Beratung in der Regel ansetzt. Die Petition “fordert den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten (wie Bitcoin) nach § 23 EStG”.
Das Finanzministerium hat seinen Entwurf inzwischen verschickt
Während die Unterschriften liefen, wurde im September bekannt, dass der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums Gewinne aus Kryptowerten künftig als Kapitaleinkünfte besteuern will, mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und unabhängig von der Haltedauer. Am 30. September ging der Entwurf an die Verbände, deren Stellungnahmen bis zum 6. Oktober eingehen sollen.
Für den 14. Oktober ist die Befassung des Kabinetts vorgesehen. Die Anhörung liegt damit zwei Tage davor und nach dem Ende der Verbändefrist.
Initiiert hat die Petition nach Angaben von BTC-ECHO Nicole Nowak von der Initiative ProHaltefrist. Sie stellt den Vertrauensschutz in den Mittelpunkt; diese Frage sei “ganz konkret”, zitiert sie das Portal. In der Begründung der Petition heißt es dazu, ein nachträglicher Wegfall der Haltefrist “würde einen gravierenden Eingriff in den Vertrauensschutz darstellen”.
Die Bundesregierung muss im Ausschuss Rede und Antwort stehen
Im Ablauf der Sitzung tragen die Petenten ihr Anliegen vor und beantworten Fragen der Abgeordneten, Vertreter der Bundesregierung stehen für Rückfragen bereit. Eine Abstimmung über das Steuergesetz ist das nicht. Der Ausschuss berät die Petition danach weiter und gibt dem Bundestag eine Empfehlung, wie mit ihr umzugehen ist. Das Gesetz selbst durchläuft nach dem Kabinett das reguläre Verfahren in Bundestag und Bundesrat.
Für Anleger in Deutschland ändert sich bis zum Jahresende nichts. Nach dem Entwurf behalten Kryptowerte, die bis zum 31. Dezember 2026 gekauft werden, die einjährige Haltefrist auch nach einer Reform; was heute gilt, erklärt unser Ratgeber dazu, ab wann Krypto versteuert werden muss. Wer die Sitzung im Saal verfolgen will, muss sich bis Freitag, 9. Oktober, 12 Uhr, mit Name und Geburtsdatum beim Sekretariat des Ausschusses anmelden.
Ob die Bundesregierung in Berlin schon etwas zum Kabinettstermin sagt, zeigt sich am Montag ab 12 Uhr im Livestream.
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