Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat der Wiener BingX-Gesellschaft am 13. Oktober die Zulassung als Kryptodienstleister nach MiCA erteilt. Damit darf BingX EU Kryptowerte verwahren und tauschen; wann das Angebot für Kunden in Deutschland und Österreich startet, nennt das Unternehmen nicht.
Veröffentlicht hat die FMA die Entscheidung am Mittwoch. Zugelassen ist die MEGE zweite GmbH, die Betreibergesellschaft von BingX EU mit Sitz in Wien, als Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen nach Artikel 63 der MiCA-Verordnung. Die Erlaubnis umfasst vier Dienste: Verwahrung und Verwaltung von Kryptowerten, Tausch gegen Euro oder andere Geldbeträge, Tausch gegen andere Kryptowerte und Transfers im Auftrag von Kunden.
BingX selbst meldete die Zulassung am selben Tag in einer Mitteilung. Daniel Lai, Chef von BingX EU, sagte darin: “Our priority is to provide European users with trusted and locally regulated trading experience.” Europäische Nutzer sollen also bei einem vor Ort beaufsichtigten Anbieter handeln können.
Noch im Juni hatte BingX auf seiner Hilfeseite geschrieben, eine Zulassung sei “at this stage” nicht erteilt, der Antrag liege der FMA in fortgeschrittenem Stadium vor.
Eine Lizenz aus Wien gilt im ganzen Wirtschaftsraum
MiCA funktioniert wie ein Pass. Wer in einem Mitgliedstaat zugelassen ist, darf seine Dienste nach einer Mitteilung an die Heimataufsicht in allen 30 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums anbieten, ohne dort jeweils eine eigene Erlaubnis zu beantragen. BingX nennt 29 Länder und schränkt ein, das gelte “subject to ongoing passporting arrangements”. Die Meldungen für die einzelnen Staaten laufen demnach noch.
Österreich ist für diesen Weg beliebt. Im Register der europäischen Wertpapieraufsicht ESMA stehen mit Stand 7. Oktober elf Kryptodienstleister mit österreichischer Zulassung, darunter Bitpanda, Bybit EU, KuCoin EU und WhiteBIT EU; BingX EU ist dort noch nicht verzeichnet. Dass eine Zulassung kein Selbstläufer ist, zeigte Anfang Oktober die BaFin, als sie der Bitcoin.de-Betreiberin die MiCA-Lizenz verweigerte.
In Südkorea war BingX dagegen am Dienstag unter den Börsen, deren Webseiten die Finanzaufsicht sperren ließ, weil sie dort ohne Registrierung arbeiteten.
Derivate fallen nicht unter die neue Erlaubnis
Bekannt ist BingX vor allem für Futures und Copy-Trading, also das automatische Nachhandeln der Positionen anderer Nutzer. Die MiCA-Zulassung deckt diesen Teil nicht ab. Kryptoderivate gelten in der EU als Finanzinstrumente und fallen unter die Wertpapierregeln der MiFID II, nicht unter MiCA. Welche Produkte BingX EU anbieten wird, nennt die Mitteilung nicht; sie spricht von Verwahrung, Tausch “and other crypto services” für Privat- und Profikunden.
Für Kunden im DACH-Raum ändert sich deshalb vorerst nichts. Einen Starttermin nennt BingX nicht, und welche Coins, Gebühren und Zahlungswege es geben wird, ist ebenso offen. Was aus bestehenden Konten europäischer Nutzer beim internationalen Angebot wird, das etwa die BingX Card ausgibt, hat das Unternehmen nicht mitgeteilt.
Eine Ausnahme ist die Schweiz. Sie gehört nicht zum Wirtschaftsraum, eine österreichische MiCA-Lizenz gilt dort nicht.
Wer schon heute bei einem in Österreich nach MiCA zugelassenen Anbieter Bitcoin kaufen will, kann das unter anderem bei Bitpanda tun. Wie sich die Häuser bei Gebühren und Coinauswahl unterscheiden, zeigt unser Krypto-Börsen Vergleich.


























