- Steuerreport ab 49 €/Steuerjahr
- Bei 500 Transaktionen 99 €
- Anbindungen über 3.000 Börsen, Wallets & Blockchains
- DeFi & NFT Ja
Tarif „Medium“ (bis 1.000 Transaktionen): 99 € für 1 Steuerjahr
Diese Steuertools aus unserem Test erfassen DeFi und NFTs – von Swaps über Liquidity Pools bis zum NFT-Verkauf.
Tarif „Medium“ (bis 1.000 Transaktionen): 99 € für 1 Steuerjahr
Tarif „Investor“ (bis 5.000 Transaktionen): 59 € für 1 Steuerjahr
Tarif „Essentials (bis 10.000)“ (bis 10.000 Transaktionen): 199 € für 1 Steuerjahr
Staking ist die häufigste Überraschung: Wer zwei Coins mit täglicher Belohnung stakt, hat allein dadurch 730 Transaktionen im Jahr.
„Kosten für dich“ = günstigster Tarif mit Steuerreport für deine Transaktionen, bei Abrechnung pro Steuerjahr mal der Zahl der Jahre. Klicke auf eine Spalte, um danach zu sortieren, oder wähle zwei Tools zum direkten Vergleich.
| Vergleichen | DeFi & NFT | Zum Anbieter | ||||||
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1 |
9,0/10 | 99 € Tarif „Medium“ (bis 1.000 Transaktionen): 99 € für 1 Steuerjahr | ab 49 €/Steuerjahr | über 3.000 Börsen, Wallets & Blockchains | A80/100 | Zum Anbieter | ||
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2 |
8,6/10 | 99 € Tarif „Hobbyist“ (bis 1.000 Transaktionen): Jahresabo 99 €, alle Steuerjahre enthalten | ab 49 €/Jahr (Abo) | über 3.520 Integrationen insgesamt, davon über 162 zentrale Börsen; Rest Wallets, Blockchains und Protokolle (nicht aufgeschlüsselt) | C60/100 | Zum Anbieter | ||
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3 |
8,6/10 | 99 € Tarif „Starter“ (bis 1.000 Transaktionen): 99 € für 1 Steuerjahr | ab 39 €/Steuerjahr | über 700 Börsen, Wallets & Blockchains | C55/100 | Zum Anbieter | ||
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4 |
8,5/10 | 129 € Tarif „Pro“ (bis 3.500 Transaktionen): Jahresabo 129 €, alle Steuerjahre enthalten | ab 39 €/Jahr (Abo) | über 400 Börsen, Wallets & Blockchains | A+100/100 | Zum Anbieter | ||
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7,8/10 | 99 € Tarif „Essentials (bis 1.000)“ (bis 1.000 Transaktionen): 99 € für 1 Steuerjahr | ab 39 €/Steuerjahr | über 200 Wallets & Börsen | C63/100 | Zum Anbieter | ||
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7,5/10 | 59 € Tarif „Investor“ (bis 5.000 Transaktionen): 59 € für 1 Steuerjahr | ab 59 €/Steuerjahr | über 500 Börsen, Wallets & Blockchains (davon über 200 Börsen & Wallets) | C62/100 | Zum Anbieter | ||
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7 |
7,3/10 | 99 € Tarif „Hodler“ (bis 1.000 Transaktionen): 99 € für 1 Steuerjahr | ab 49 €/Steuerjahr | über 900 Börsen, Wallets & Blockchains | C68/100 | Zum Anbieter | ||
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6,9/10 | 132,99 € Tarif „Trader“ (bis 1.000 Transaktionen): Jahresabo 132,99 €, alle Steuerjahre enthalten | ab 70,51 €/Jahr (Abo) | über 900 Wallets und Börsen; zusätzlich über 2.000 DeFi-Protokolle | D43/100 | Zum Anbieter |
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„Auf Anfrage“: Kein veröffentlichter Tarif reicht für deine Transaktionen. Einstieg = günstigster Tarif mit Steuerreport. Trust Score: berechnet aus Serverstandort, Zertifizierung, Datenschutz, geprüfter Steuerberechnung und Vorfällen.
Je mehr Transaktionen, desto teurer der Report – aber nicht bei jedem Anbieter gleich. Die Kurve zeigt, ab wann welches Tool günstiger wird. Eine Lücke heißt: kein veröffentlichter Tarif, Preis auf Anfrage.
Günstigster Tarif mit Steuerreport für die jeweilige Zahl an Transaktionen, ohne DeFi-Pflicht. Preise laut Anbieter, Stand der letzten Prüfung.
Allgemeine Einordnung, keine Steuerberatung.
Stand Oktober 2026. Allgemeine Hinweise, keine Steuerberatung.
Wir importieren dieselben Testdaten – Käufe, Verkäufe, Transfers zwischen Börsen, Staking und DeFi – in jedes Tool, prüfen die Ergebnisse gegen eine eigene Rechnung und vergleichen die Preise für typische Nutzer. Die Gesamtwertung (0 bis 10) setzt sich aus sieben Kriterien zusammen – inklusive Rechengenauigkeit im Praxistest; der Trust Score (0 bis 100) bewertet getrennt davon, wie sicher deine Daten beim Anbieter sind.
Berechnet aus festen Kriterien – nie von Hand gesetzt.
Alle Kriterien, Gewichte und Regeln im Detail: unsere Testmethodik für Steuertools →
Das Wichtigste in Kürze
Die DeFi Steuer folgt in Deutschland keinem eigenen Gesetz, sondern den allgemeinen Regeln des Einkommensteuergesetzes. Wie das Finanzamt sie auf Kryptowerte anwendet, steht im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 06.03.2025. Es gilt ab seiner Veröffentlichung im Bundessteuerblatt für alle offenen Fälle (Rn. 106).
Dezentrale Finanzmärkte beschreibt das BMF in Randnummer 20a: Nutzer handeln dort direkt mit der Blockchain, ohne Vermittler, über Smart Contracts. Eine dezentrale Handelsplattform stellt laut Schreiben nur die Infrastruktur bereit. Viele typische Vorgänge wie Liquidity Mining, LP-Token, Wrapping oder Bridging kommen im Text aber nicht vor.
Die Eckwerte für Privatanleger
Quelle: § 22 und § 23 EStG; BMF-Schreiben vom 06.03.2025
Für dich heißt das: Klar geregelte Fälle kannst du nach dem Schreiben abrechnen. Bei allem, was dort fehlt, musst du deine Einordnung begründen und belegen können.
Tauschst du Ether gegen einen Stablecoin oder einen anderen Token, liegt laut Randnummer 54 eine Veräußerung vor. Gleichzeitig schaffst du den neuen Token an, seine Jahresfrist beginnt mit dem Tausch neu (Rn. 55). Als Erlös setzt du den Marktkurs der erhaltenen Coins im Tauschzeitpunkt an. Fehlt dafür ein Kurs, akzeptiert das Finanzamt den Wert der hingegebenen Coins (Rn. 58).
Wann genau getauscht wurde, ergibt sich bei einer dezentralen Börse in der Regel aus deiner Wallet (Rn. 55). Bei einer zentralen Börse zählt dagegen der dort aufgezeichnete Handelszeitpunkt.
Gebühren beim Kauf erhöhen als Anschaffungsnebenkosten die Anschaffungskosten (Rn. 59 und 103). Gebühren beim Verkauf ziehst du als Werbungskosten ab, aufgeteilt auf steuerbare und nicht steuerbare Geschäfte (Rn. 57). Ob die Hingabe der Coins für die Netzwerkgebühr selbst eine Veräußerung ist, sagt das Schreiben nicht ausdrücklich. Ein gutes Tool zeigt dir, wie es diese Gebühren verbucht.
Verleihst du Coins gegen Zinsen, sind die Erträge nach Randnummer 65 sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG. Bewertet wird jeder Zufluss mit dem Marktkurs in diesem Moment. Für passives Staking gilt dasselbe (Rn. 48), als Zeitpunkt darf das Einbuchen in die Wallet dienen (Rn. 48a). Bleiben alle diese Einkünfte im Jahr unter 256 €, sind sie steuerfrei.
Wichtig für später: Die so erhaltenen Coins gelten als angeschafft (Rn. 54). Jeder Reward hat damit eine eigene Haltefrist von einem Jahr, eine Verlängerung auf zehn Jahre gibt es bei Currency Token nicht (Rn. 63). Für Lending verlangt das BMF außerdem, dass Beginn, Ende, Gegenstand, Entgelt und Konditionen der Überlassung bekannt sind (Rn. 102).
Für das Einzahlen in einen Liquiditätspool gibt es keine eigene Randnummer. Offen bleibt etwa, ob der Tausch deiner Coins gegen LP-Token schon eine Veräußerung ist oder erst die spätere Auszahlung. Ebenso fehlt eine Aussage dazu, wie Pool-Gebühren und Reward-Token einzuordnen sind.
Ein Steuertool kann diese Frage nicht für dich entscheiden. Es sollte aber jede Einzahlung, jede Auszahlung und jeden Reward einzeln erfassen und dir erlauben, die Einordnung bewusst zu wählen. Diese Wahl gehört dann in die Erläuterungen zu deinem Report.
Auch für das Verpacken von Bitcoin in einen ERC-20-Token oder das Übertragen über eine Bridge enthält das Schreiben keine Regel. Klar ist nur der Grundsatz: Eine Veräußerung setzt eine entgeltliche Übertragung auf Dritte voraus (Rn. 54). Ob ein Wrapping-Vertrag ein solcher Dritter ist, beantwortet das BMF nicht.
DeFi-Vorgänge im BMF-Schreiben
| Vorgang | Fundstelle | Einordnung |
|---|---|---|
| Swap | Rn. 54 | Veräußerung |
| Lending-Ertrag | Rn. 65 | § 22 Nr. 3 EStG |
| Staking (passiv) | Rn. 48 | § 22 Nr. 3 EStG |
| Airdrop+Leistung | Rn. 70 | § 22 Nr. 3 EStG |
| Liquidity Mining | nicht genannt | offen |
| Wrapping | nicht genannt | offen |
| NFT | Rn. 5 | ausgeklammert |
Viele DeFi-Projekte verteilen Governance-Token per Airdrop. Musst du dafür etwas tun, etwa das Projekt in sozialen Medien nennen oder persönliche Daten angeben, liegen nach Randnummer 70 und 71 Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vor. Entscheidet zusätzlich der Zufall über die Zuteilung, ist der Zusammenhang zwischen Leistung und Token unterbrochen (Rn. 72).
Bewertet wird mit dem Marktkurs beim Erwerb, ohne ermittelbaren Kurs ist ein Ansatz mit 0 € erlaubt (Rn. 73). Gleichzeitig gelten die Token als angeschafft, ein späterer Verkauf innerhalb eines Jahres ist also steuerpflichtig (Rn. 75). Bekommst du Token ganz ohne eigenes Zutun, kommt laut Randnummer 74 eine Schenkung in Betracht.
In Randnummer 5 stellt das BMF klar, dass es auf die Besonderheiten von NFTs nicht eingeht. Ein NFT ist dort als einzigartiger Kryptowert beschrieben, der nicht mit anderen austauschbar ist, etwa digitale Kunst oder ein Sammlerstück. Eine bundesweite Verwaltungsanweisung zu Kauf, Verkauf oder Mint gibt es damit nicht.
Weil Regeln fehlen, zählen die Belege umso mehr. Halte für jedes NFT fest, wann und wofür du es erworben hast, welche Gasgebühren angefallen sind und zu welchem Euro-Wert du es verkauft hast. Bezahlst du ein NFT mit Ether, ist zumindest die Hingabe des Ethers ein Tausch im Sinne der Randnummer 54.
Prüfe bei einem Tool, ob es NFT-Käufe und -Verkäufe aus der Wallet erkennt und den Euro-Wert ansetzt. Laut unseren Daten nennen Blockpit, CoinTracking, Waltio, Divly, chain.report, Summ und Coinpanda NFTs ausdrücklich in ihrem Leistungsumfang. Wie du ein NFT steuerlich einordnest, klärst du am besten mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.
Die Blockchain ist öffentlich, trotzdem reicht es laut Randnummer 87 nicht, dem Finanzamt nur deine Wallet-Adresse zu nennen. Für DEX-Geschäfte gilt nach Randnummer 89 in der Regel sogar eine erweiterte Mitwirkungspflicht, weil Tauschpartner und Netzwerkknoten meist im Ausland sitzen. Fehlende Aufzeichnungen gehen zu deinen Lasten.
Einen Steuerreport darf das Finanzamt der Veranlagung zugrunde legen, wenn er schlüssig und vollständig wirkt (Rn. 90). Dazu gehören Auszüge der Reporteinstellungen, etwa Kursquelle und Verbrauchsfolge, und Erläuterungen zu deinen steuerlichen Wertungen. Manuelle Korrekturen sind erlaubt, wenn du sie kenntlich machst und begründest.
Unterlagen für DeFi und NFTs
Ein DeFi-taugliches Programm liest Wallets direkt über die Adresse ein, statt nur Börsendateien zu verarbeiten. CoinTracking importiert nach eigenen Angaben Transaktionen aus über 300 Blockchains, Coinpanda nennt über 150 Blockchains und eine Anbindung an mehr als 2.000 DeFi-Protokolle. Summ kommt auf über 3.520 Integrationen und beschreibt in seiner Hilfe eigens, wie LP-Transaktionen zugeordnet werden.
Ebenso wichtig ist das Erkennen von Smart-Contract-Aufrufen. Waltio erkennt laut Anbieter Swaps, Staking-Rewards, Lending, Airdrops und Spam-Token automatisch. chain.report nennt ausdrücklich Staking, Lending und Liquidity Mining.
Seit 2025 gilt eine walletbezogene Betrachtung (Rn. 62). Lässt sich ein Coin nicht einzeln zuordnen, gilt für die Haltefrist FIFO, für die Gewinnhöhe die Durchschnittsmethode oder vereinfacht FIFO (Rn. 61). Wallet-bezogen rechnen laut unseren Daten Blockpit, CoinTracking, Waltio, chain.report und Summ.
Einige Tools bieten zusätzlich LIFO oder HIFO an, darunter CoinTracking, chain.report, Koinly, Summ und Coinpanda. Diese Methoden nennt das BMF-Schreiben nicht, für Deutschland stellst du deshalb FIFO oder Durchschnitt ein. Ob ein Coin nach einem Wallet-Wechsel steuerfrei verkauft werden kann, prüfst du zusätzlich mit unserem Haltefrist-Rechner.
So testest du ein Tool mit deiner DeFi-Wallet
Wallet-Adressen eintragen
Lege alle Adressen auf allen Chains an, die du im Steuerjahr genutzt hast.
Fehlerliste prüfen
Suche nach unbekannten Contract-Aufrufen, fehlenden Kursen und negativen Beständen.
Pools und Bridges zuordnen
Ordne Ein- und Auszahlungen selbst ein und notiere den Grund.
Verbrauchsfolge einstellen
Wähle FIFO oder Durchschnitt je Wallet und behalte die Wahl bei.
Report erst dann kaufen
Bezahle den Steuerreport, wenn Bestände und Gewinne plausibel aussehen.
Selten. Importieren und das Portfolio ansehen kannst du bei vielen Anbietern kostenlos, den Report für das Finanzamt aber nicht. Bei Waltio umfasst der Gratis-Tarif nur CeFi und Wallets, DeFi beginnt erst im Tarif „Lite“ für 39 € pro Steuerjahr. Wo du mit kleinem Budget am weitesten kommst, zeigt unser Ratgeber Krypto-Steuertool kostenlos oder günstig.
Zwei Abos mit allen Steuerjahren im DeFi-Vergleich
| Merkmal | CoinTracking | Summ (ehemals Crypto Tax Calculator) |
|---|---|---|
| Wertung | ||
| 8,5/10 | 8,6/10 (besser) | |
| Trust Score | ||
| A+ 100/100 (besser) | C 60/100 | |
| Steuerreport | ||
| ab 39 €/Jahr (Abo) | ab 49 €/Jahr (Abo) | |
| Anbindungen | ||
| über 400 Börsen, Wallets & Blockchains | über 3.520 Integrationen insgesamt, davon über 162 zentrale Börsen; Rest Wallets, Blockchains und Protokolle (nicht aufgeschlüsselt) | |
| DeFi & NFT | ||
| Ja | Ja | |
Ausführlicher Vergleich: CoinTracking oder Summ (ehemals Crypto Tax Calculator)
Das Bundesfinanzministerium hat am 30.09.2026 einen Referentenentwurf zur Besteuerung von Kryptowerten im Privatvermögen veröffentlicht. Er ist ein Entwurf und noch nicht beschlossen. Danach wären Gewinne aus Tauschkryptowerten, die nach dem 31.12.2026 angeschafft werden, unabhängig von der Haltedauer als Kapitalerträge steuerpflichtig.
Für DeFi wichtig: Erträge aus dem Überlassen von Coins, also etwa Lending und passives Staking, sollen ebenfalls Kapitalerträge werden. NFTs sind laut Begründung des Entwurfs keine Tauschkryptowerte. Für Coins, die du bis zum 31.12.2026 angeschafft hast, sollen die bisherigen Regeln weiter gelten.
Hast du ein offenes Steuerjahr und nutzt neben Börsen auch Wallets, passt der Testsieger Blockpit. Er rechnet wallet-bezogen, erfasst DeFi und NFTs und kostet bis 1.000 Transaktionen 99 € pro Steuerjahr. Für die DeFi Steuer eines Jahres brauchst du damit nur einen Report.
Musst du mehrere Jahre nachholen, ist ein Abo mit allen Steuerjahren günstiger. CoinTracking bietet das mit dem höchsten Trust Score im Vergleich und bindet über 300 Blockchains an.
Erzeugst du mit vielen Swaps und Pool-Bewegungen Tausende Einträge, passt der Preis-Tipp chain.report: Der Tarif „Investor“ reicht für 59 € bis 5.000 Transaktionen.
Für bis zu 10.000 Transaktionen ist Divly mit 199 € pro Steuerjahr eine Alternative.
Alle Programme im Detail findest du im Vergleich der Krypto-Steuertools.
Ja, ein Swap ist ein Tausch und damit ein Verkauf. Liegt der Kauf weniger als ein Jahr zurück, ist ein Gewinn steuerpflichtig, sofern deine Veräußerungsgewinne im Jahr 1.000 € erreichen. Keine Steuerberatung.
Verluste aus Swaps innerhalb der Jahresfrist mindern deinen Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im selben Jahr. Übrig gebliebene Verluste lassen sich nur mit solchen Gewinnen aus dem Vorjahr oder späteren Jahren verrechnen, nicht mit Lohn oder Lending-Erträgen. Damit das klappt, muss dein Report auch die Verlust-Trades vollständig enthalten.
Grundsätzlich ja, denn jeder Zufluss wird mit dem Marktkurs im Zeitpunkt des Erhalts bewertet. Das BMF lässt dokumentierte Tageskurse zu, wenn du sie gleichmäßig aus derselben Quelle nimmst. Ein Steuertool übernimmt diese Arbeit automatisch, sofern es die Rewards aus der Wallet erkennt.
Bei Airdrops erlaubt das BMF einen Ansatz mit 0 €, wenn im Zeitpunkt des Erwerbs noch kein Marktkurs ermittelbar ist. Verkaufst du die Token später, ist dann fast der gesamte Erlös Gewinn, falls die Jahresfrist noch läuft. Spam-Token, die du nie angerührt hast, blendet ein gutes Tool aus oder markiert sie.
Nein, eine Veräußerung setzt laut BMF eine entgeltliche Übertragung auf Dritte voraus. Die Haltefrist läuft weiter, und Kaufdatum sowie Anschaffungskosten wandern mit. Dokumentiere solche Umschichtungen trotzdem, weil das Finanzamt sie bei der walletbezogenen Rechnung nachvollziehen will.
Das BMF-Schreiben nennt für Kryptowerte im Privatvermögen nur die Einzelzuordnung, die Durchschnittsmethode und FIFO. LIFO und HIFO kommen dort nicht vor. Viele Tools bieten sie für andere Länder an, für Deutschland stellst du deshalb eine der genannten Methoden ein.
Eine feste Frist für Privatanleger nennt das Schreiben nur für Personen mit Überschusseinkünften von mehr als 500.000 € im Jahr, sie müssen Unterlagen sechs Jahre aufbewahren. Für alle anderen gilt: Solange das Finanzamt Nachweise anfordern kann, brauchst du sie. Bewahre Exporte, Wallet-Adressen und Reports deshalb dauerhaft und unveränderbar auf.
Unsere Empfehlung: Blockpit
Blockpit
Trust Score A 80/100
Platz 1 in unserem Vergleich der Krypto-Steuertools