Bundesstaaten, die kleinere Stablecoin-Emittenten selbst beaufsichtigen wollen, dürfen ihren Antrag beim Bund auch unfertig einreichen, um die gesetzliche Frist zu wahren. Das legt eine vorläufige Regel des US-Finanzministeriums fest, die seit dem 30. September gilt; Stellungnahmen sind bis zum 30. November möglich, Anträge nimmt das Ministerium erst nach einer weiteren Genehmigung an.
Hintergrund ist der GENIUS Act, das im Juli 2025 verabschiedete Bundesgesetz für Stablecoins, die als Zahlungsmittel dienen. Es lässt Emittenten mit höchstens 10 Milliarden Dollar ausgegebener Token die Wahl, sich statt vom Bund von ihrem Bundesstaat beaufsichtigen zu lassen. Voraussetzung ist, dass ein Ausschuss in Washington das Regelwerk des Staates als mindestens gleichwertig anerkennt.
Ein Ausschuss aus Ministerium, Fed und FDIC entscheidet über die Staaten
Diesem Stablecoin Certification Review Committee sitzt der Finanzminister vor. Dazu gehören der Chef der Notenbank Fed, der die Aufgabe an seinen Stellvertreter für die Bankenaufsicht abgeben kann, und der Chef der Einlagensicherung FDIC. Ein Staat reicht eine Bescheinigung ein, dass sein Regelwerk den Grundsätzen des Ministeriums entspricht. Der Ausschuss soll binnen 30 Tagen entscheiden und kann nur einstimmig zustimmen.
Das Gesetz verlangt die erste Bescheinigung spätestens ein Jahr nach seinem Inkrafttreten. Das Ministerium erwartet das Inkrafttreten für den 18. Januar 2027, die Frist endet damit am 18. Januar 2028. In Stellungnahmen an das Ministerium hieß es, das reiche vielen Staaten nicht, um ihre Gesetze rechtzeitig anzupassen.
Sieben Senatoren um die Republikanerin Cynthia Lummis hatten im Juni an Finanzminister Scott Bessent geschrieben, das Verfahren “should not operate as a one-time window that effectively bars future certifications”. Es dürfe also kein einmaliges Fenster sein, das spätere Anträge ausschließt, zumal manche Parlamente nur im Zweijahrestakt arbeiteten.
Ein bedingter Antrag wahrt die Frist, startet aber keine Prüfung
Der Ausschuss löst das Problem mit einer Auslegung, die in der Veröffentlichung im Federal Register steht. Jede Form der Bescheinigung bis zum 18. Januar 2028 genügt, auch eine, die unter dem Vorbehalt weiterer Gesetzgebung steht oder unvollständig ist. Das Formular hat dafür ein eigenes Kästchen.
Geprüft wird ein solcher Antrag allerdings nicht.
Wer das Kästchen ankreuzt, bestätigt zugleich, dass der Ausschuss erst tätig wird, wenn eine vollständige Fassung nachgereicht ist; die 30-Tage-Frist läuft also erst dann. Schneller sollen Staaten durchkommen, die schon bis Mitte Januar 2026 ein eigenes Aufsichtsregime für digitale Vermögenswerte oder Stablecoins in Kraft hatten. Die Bescheinigung erteilt einem Emittenten keine Lizenz. Sie entscheidet nur darüber, ob ein Staat überhaupt Lizenzen vergeben darf, die der Bund anerkennt.
Tether und Circle betrifft der Weg über die Staaten nicht
Für die großen Dollar-Stablecoins ändert die Regel nichts. USDT kam am 1. Oktober um 19:10 Uhr MESZ auf einen Marktwert von rund 183,8 Milliarden Dollar, USDC auf rund 74,2 Milliarden, beide also ein Vielfaches der Grenze von 10 Milliarden Dollar. Quelle: CoinGecko
Gemeint sind kleinere Emittenten unter der Aufsicht ihres Bundesstaats, und für sie läuft eine zweite Frist: Ab dem 18. Juli 2028 dürfen Handelsplätze nicht lizenzierte Stablecoins an Kunden in den USA nicht mehr anbieten.
Die Staaten bauen ihre Krypto-Aufsicht ohnehin aus; New York und Wyoming haben sich gerade auf gemeinsame Prüfungen verständigt. Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz bleibt es dabei, dass für Stablecoins im Euroraum die europäischen Regeln gelten. Die amerikanische Regel entscheidet aber mit, welche kleineren Dollar-Token in den nächsten Jahren entstehen und an internationalen Börsen auftauchen.
Wann das Ministerium die ersten Anträge annimmt, will es auf seiner Website bekanntgeben.
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