Südkoreas Regierung will die Kryptosteuer auf 2029 verschieben
Nach der Regierungspartei will nun auch Südkoreas Finanzminister die Steuer auf Kryptogewinne um zwei Jahre auf 2029 verschieben und einen dreijährigen Verlustvortrag einführen. Beschlossen ist das nicht, das Parlament muss zustimmen.
Jetzt zieht auch die Regierung mit: Südkoreas Finanzminister Lee Hyoung-il will die Steuer auf Kryptogewinne, die ab Januar 2027 fällig wäre, um zwei Jahre verschieben. Neu ist ein Verlustvortrag über drei Jahre. Beschlossen ist beides nicht, die Regierung muss sich dafür mit dem Parlament einigen.
Lee, zugleich Vize-Premier, trat am Donnerstag um 15 Uhr Ortszeit (7 Uhr MEZ) in Seoul vor die Presse, einen Tag nachdem die Regierungspartei denselben Aufschub gefordert hatte, damals ohne Bekenntnis des Ministeriums. Nun sei es “바람직하다”, wünschenswert, die Steuer nach “2년의 추가 준비기간”, zwei weiteren Jahren Vorbereitung, einzuführen, heißt es in der Mitteilung des Finanzministeriums.
Das Ministerium begründet den Aufschub mit dem Datenaustausch
Der wichtigste Grund liegt in Washington. Erst ab 2029 tauscht Südkorea mit den USA Daten über Kryptokonten aus, über den OECD-Standard CARF, nach dem Staaten sich gegenseitig melden, was ihre Bürger bei ausländischen Anbietern halten. Würde Seoul vorher besteuern, könnte der heimische Markt nach Darstellung des Ministeriums gegenüber dem Ausland ins Hintertreffen geraten, weil sich Geschäfte im Ausland bis dahin schwer erfassen lassen.
Als zweiten Grund nennt das Ministerium das geplante Gesetz über digitale Vermögenswerte. Es soll den rechtlichen Rahmen für Anbieter neu ordnen, und die Steuer soll darauf passen.
Am Grundsatz “소득 있는 곳에 과세”, wo Einkommen entsteht, wird besteuert, will die Regierung dabei nicht rütteln.
Verluste sollen drei Jahre lang zählen
Inhaltlich ändert sich ein Punkt für Anleger. Wer in einem Jahr mit Kryptowerten Verlust macht, soll ihn drei Jahre lang mit späteren Gewinnen verrechnen dürfen, wie es nach Angaben des Ministeriums auch die USA und Großbritannien erlauben. Bei Kursen, die stark schwanken, sei es sinnvoller, Gewinne und Verluste über mehrere Jahre zusammen zu betrachten.
Den Fahrplan dafür legt die Mitteilung genau fest:
- Eine Arbeitsgruppe aus Behörden, Fachleuten und Branche soll bald erstmals tagen und bis zum ersten Halbjahr 2027 Vorschläge erarbeiten.
- Nötige Gesetzesänderungen gehen in die reguläre Sitzung der Nationalversammlung 2027.
- Im ersten Halbjahr 2028 will das Ministerium die genauen Besteuerungsregeln für einzelne Geschäftsarten veröffentlichen.
Unverändert bleibt nach den Angaben vom Vortag der Steuersatz von 22 Prozent auf Gewinne über dem Freibetrag. Den Freibetrag selbst nennt die Mitteilung vom Donnerstag nicht. Es wäre der vierte Aufschub, seit das Gesetz 2020 beschlossen wurde.
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz hat der Aufschub keine Folgen, doch wie Hongkong, das gerade eine Meldepflicht nach CARF beschlossen hat, richtet Südkorea seine Steuer am internationalen Datenaustausch aus.
Ob das Parlament dem Aufschub noch vor dem Jahreswechsel zustimmt, nennt die Mitteilung nicht.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




