Die Finanzaufsicht BaFin hat am 23. September vor einer Reihe nahezu identischer Websites gewarnt, die als “KI-gestützte Krypto-Handelsplattform” auftreten. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber dort ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an und reichen die Daten von Interessenten an unerlaubte Handelsplattformen weiter. Die Liste umfasst 39 Adressen unter 15 Namen, die meisten davon jeweils mit den Endungen .com, .net und .org, etwa jorvaki, levorelio, mavriten oder zarevuno. Keine hat ein Impressum. Die BaFin stützt ihre Information auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes. Das Muster beschreibt die BaFin so: Wer sich interessiert, soll seine Daten in ein Kontaktformular eintragen. Diese Daten gehen anschließend an Betreiber von Online-Handelsplattformen, die nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Die Seiten stehen nach dem Wortlaut der Behörde “in Verdacht, vornehmlich der Geschäftsanbahnung für unerlaubt erbrachte Kryptowerte-Dienstleistungen zu dienen”.
Die Betreiber registrierten die Adressen in drei Wellen
Wann die Adressen entstanden sind, zeigen die öffentlichen Domain-Register, die die Redaktion am 23. September für alle 39 Einträge abgefragt hat. Alle liegen beim selben Registrar, dem US-Anbieter NameSilo, und alle wurden an nur drei Tagen angemeldet:
- 28. Mai 2026: zwölf Adressen unter sechs Namen, darunter coravelis, lexovario und tavorello, angemeldet zwischen 13:51 und 14:07 Uhr
- 21. August 2026: neun Adressen unter den Namen loravexo, varezuno und zarevuno, zwischen 8:43 und 9:32 Uhr
- 1. September 2026: 18 Adressen unter sechs Namen, darunter jorvaki, mavriten und vordeli, binnen sieben Minuten zwischen 14:13 und 14:19 Uhr
Die jüngsten Seiten waren damit gut drei Wochen alt, als die Warnung erschien. Wer hinter den Anmeldungen steht, geben die Register nicht preis. Die BaFin selbst weist auf einen möglichen Zusammenhang mit weiteren Reihen von Websites hin, vor denen sie bereits gewarnt hat. Erst am Montag hatte sie an einem Tag fünf Warnungen veröffentlicht, zwei davon zu Krypto-Angeboten.
Anleger prüfen die Erlaubnis in der Datenbank der BaFin
Kryptowerte-Dienstleistungen brauchen in Deutschland eine Erlaubnis. Das kann die der BaFin sein oder, nach der EU-Verordnung MiCA, die Zulassung einer anderen EU-Aufsicht, die der Anbieter nach Deutschland überträgt. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, lässt sich in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachsehen; eine Übersicht BaFin-regulierter Krypto-Börsen führen wir ebenfalls. Eine Seite ohne Impressum und ohne auffindbare Erlaubnis bietet keinen der Schutzmechanismen, die für beaufsichtigte Anbieter gelten. Wer auf einer der genannten Seiten bereits Kontaktdaten hinterlassen hat, muss damit rechnen, dass sie weitergegeben wurden. Die BaFin rät zusammen mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern allgemein: “Seien Sie äußerst vorsichtig, wenn Sie online Geld anlegen wollen und recherchieren Sie gründlich, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.” Ob die drei Anmeldewellen auf dieselben Hintermänner zurückgehen wie frühere Warnreihen, lässt die Behörde offen.
Börsengehandelte Krypto-Produkte lassen sich unter anderem bei Scalable Capital handeln. Weitere Handelsplätze stehen im Krypto-Börsen Vergleich.


























