Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am Montag fünf Verbrauchermitteilungen zu unerlaubten Geschäften veröffentlicht. Bei der Website ethqt.ai stützt sie sich erstmals sichtbar auf das Kryptomärkteaufsichtsgesetz, bei lummatrade.com auf das Kreditwesengesetz. Gegen die Betreiber einer dritten Seite ermittelt die Behörde wegen unerlaubten Kreditgeschäfts. Der Vorwurf gegen ethqt.ai lautet, die Betreiber böten Kryptowerte-Dienstleistungen an, ohne dafür eine Erlaubnis zu besitzen; beaufsichtigt werden sie von der BaFin nicht. Als Rechtsgrundlage der Veröffentlichung nennt die Behörde Paragraf 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes, also der deutschen Durchführung der europäischen MiCA-Verordnung. Bei lummatrade.com geht es um Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis, gestützt auf Paragraf 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz. Die BaFin weist in dieser Mitteilung zusätzlich darauf hin, dass auch das Angebot von Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland erlaubnispflichtig ist. Die dritte Mitteilung betrifft sozialefinanzen.de. Hier erbringen die Betreiber nach Feststellung der Aufsicht ohne Erlaubnis das Kreditgeschäft; Rechtsgrundlage sind Paragraf 37 Absatz 4 und Paragraf 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 Kreditwesengesetz. Dazu kommen zwei weitere Warnungen ohne Kryptobezug: eine vor Kreditangeboten unter dem Namen “Unzer Kredit”, bei denen die BaFin auf Identitätsmissbrauch hinweist, und eine vor bestimmten Jobangeboten für Datenerfassung im Homeoffice.
Die Erlaubnispflicht macht die Prüfung eines Anbieters einfacher
Seit die MiCA-Verordnung in Deutschland über das Kryptomärkteaufsichtsgesetz greift, brauchen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eine Erlaubnis, wenn sie sich an Kundschaft in der EU richten. Für Anlegerinnen und Anleger hat das einen praktischen Nutzen, der über die Aufsicht selbst hinausgeht: Die Erlaubnis ist öffentlich nachprüfbar. Damit verschiebt sich die Beweislage. Früher war schwer zu beurteilen, ob eine unbekannte Handelsplattform seriös arbeitet. Heute lässt sich in wenigen Minuten feststellen, ob sie überhaupt zugelassen ist, und eine fehlende Zulassung ist für sich genommen bereits das Ausschlusskriterium. Die BaFin führt dafür eine Unternehmensdatenbank und verweist in jeder ihrer Mitteilungen darauf. Der Warnhinweis erfolgt regelmäßig gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt und den Landeskriminalämtern. Welche Anbieter in Deutschland eine Zulassung haben, zeigt unsere Übersicht zu BaFin-regulierten Krypto-Börsen.
Woran sich ein unerlaubtes Angebot vor der Einzahlung erkennen lässt
Die Mitteilungen der BaFin folgen einem wiederkehrenden Muster. Daraus ergeben sich Prüfschritte, die vor jeder ersten Einzahlung möglich sind:
- Zulassung in der Unternehmensdatenbank nachschlagen. Steht der Anbieter nicht darin, ist er in Deutschland nicht zugelassen. Eine Lizenz aus einem Drittstaat ersetzt die Erlaubnis nicht.
- Auf den Namen achten, nicht nur auf das Angebot. Im Fall “Unzer Kredit” nutzen die Betreiber nach Darstellung der BaFin den Namen eines bestehenden Unternehmens. Ein bekannter Name im Impressum belegt nichts.
- Kontaktweg prüfen. Angebote, die über Kurznachrichten, Anrufe oder Stellenanzeigen an Kunden herantreten, stehen auffällig häufig in den Warnlisten.
- Rückzahlungen testen, bevor Beträge wachsen. Bei unerlaubten Plattformen funktionieren Einzahlungen zuverlässig und Auszahlungen nicht.
Wie professionell solche Angebote inzwischen auftreten, zeigt unser Bericht darüber, dass Konten im Darknet ab 30 Dollar gehandelt werden, und die Darstellung einer verbreiteten Betrugsmasche. Die Mitteilung zu ethqt.ai steht im Veröffentlichungsbereich der BaFin.
Wer auf eine in Deutschland zugelassene Plattform setzen will, findet unter anderem bei Scalable Capital ein beaufsichtigtes Angebot. Weitere Anbieter stehen im Krypto-Börsen Vergleich.


























