Krypto im 401(k): Endgültige Regel liegt im Weißen Haus
Die Regel des US-Arbeitsministeriums, die Krypto und andere alternative Anlagen in 401(k)-Pläne bringen soll, liegt seit 5. November als endgültige Fassung zur Prüfung im Weißen Haus. Ihr Wortlaut ist noch nicht veröffentlicht, bekannt ist der Entwurf vom März.
Das US-Arbeitsministerium hat seine Regel, die Krypto, Private Equity und andere alternative Anlagen in Betriebsrentenpläne bringen soll, zur Schlussprüfung ins Weiße Haus gegeben. Eingegangen ist sie dort am 5. November als endgültige Fassung. Ihr Wortlaut ist noch nicht veröffentlicht; was feststeht, ist der Entwurf vom März.
Das Arbeitsministerium will Planverwalter vor Klagen schützen
Die Regel trägt den sperrigen Titel “Fiduciary Duties in Selecting Designated Investment Alternatives” und die Kennnummer 1210-AC38. In der Liste der Vorhaben, die das Büro für Regulierungsfragen OIRA gerade prüft, steht sie seit Donnerstag mit dem Vermerk “Final Rule”, dem letzten Schritt vor der Veröffentlichung im Amtsblatt Federal Register.
Gemeint sind 401(k)-Pläne, die von Arbeitgebern organisierte Altersvorsorge in den USA, bei der Beschäftigte ihr Geld selbst auf die angebotenen Fonds verteilen. Welche Fonds auf dieser Liste stehen, entscheiden Treuhänder des Plans. Sie haften nach dem Rentengesetz ERISA dafür, umsichtig auszuwählen, und genau davor schrecken viele bei teuren oder schwer bewertbaren Anlagen zurück.
Der Entwurf vom 31. März setzt dort an. Er nennt sechs Punkte, die ein Treuhänder prüfen soll. Rendite, Gebühren, Liquidität, Bewertung, Vergleichsmaßstab und Komplexität. Wer das nachweislich tut, soll einen sicheren Hafen bekommen, und Gerichte sollen seine Entscheidung dann als umsichtig vermuten.
Der Ton ist deutlich. Das Ministerium schreibt, die Entscheidung gehöre “fiduciaries (not opportunistic trial lawyers)”, also den Treuhändern und nicht opportunistischen Prozessanwälten.
Bitcoin kommt über Fonds in die Pläne
Einen Bitcoin direkt im Rentenkonto sieht der Entwurf nicht vor. Er spricht von aktiv verwalteten Anlagevehikeln, die in digitale Vermögenswerte investieren, und nennt Kryptowährungen wie Bitcoin ausdrücklich als Beispiel. Der Erlass, auf den er zurückgeht, hat vor allem Mischfonds im Blick, die alternative Anlagen beimischen, etwa Zielfonds, die sich nach dem Rentenjahr der Sparer richten. Nach einer Auswertung der Aufsicht EBSA für 2022 boten 91 Prozent der 401(k)-Pläne mindestens einen Zielfonds an.
Die Regel setzt einen Erlass von Präsident Donald Trump vom 7. August 2025 um. Schon im Mai 2025 hatte das Ministerium seinen Hinweis von 2022 zurückgenommen, Krypto nur mit “extreme care” (äußerster Vorsicht) in Pläne aufzunehmen, und sich für neutral gegenüber Kryptowährungen in 401(k)-Plänen erklärt. Nach eigener Schätzung betrifft der Entwurf rund 721.000 Pläne.
Sparer in Europa betrifft die Regel nicht
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich nichts.
Die Regel gilt nur für US-Pläne nach ERISA. Wer Bitcoin für die eigene Vorsorge über einen börsengehandelten Fonds halten will, findet die Unterschiede der Produkte in unserem Überblick zu Bitcoin-ETFs. Wer die großen Anteilseigner der US-Fonds sind, zeigt unsere Statistik der Bitcoin-ETF-Halter.
Ob die endgültige Fassung vom Entwurf abweicht und ab wann sie gilt, zeigt sich erst, wenn OIRA die Prüfung abschließt und das Ministerium den Text veröffentlicht.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




