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Microsoft und Alphabet widersprechen Aktien-Token bei OKXICE

16 Unternehmen wollen ihre Aktien nicht als Token auf der Plattform von OKX und ICE sehen, neu sind Microsoft, Alphabet und Goldman Sachs. Gründe nennt die Pflichtmitteilung vom 19. Oktober nicht.

Weißer Sockel mit dem schwarzen OKX-Zeichen und dem ICE-Logo, darauf Reihen gläserner Plättchen, die vordere Reihe dunkel getönt hinter einem leuchtend roten Sperrbalken.

Die Liste der Unternehmen, die ihre Aktien nicht als Token auf der Plattform von OKX und der NYSE-Mutter ICE sehen wollen, ist auf 16 gewachsen. Neu dabei sind nach der Pflichtmitteilung vom 19. Oktober Microsoft, Alphabet und Goldman Sachs; ihre Gründe nennt die Mitteilung nicht.

Für OKXICE heißt das: Die Aktien dieser Konzerne darf das Gemeinschaftsunternehmen unter der neuen Ausnahme der US-Börsenaufsicht SEC nicht als Token handeln. In der aktualisierten Mitteilung heißt es knapp, man habe “a Notice of Issuer Objection from the following issuers” erhalten, also einen Widerspruch der folgenden Emittenten. Danach folgen 16 Namen, ohne Datum und ohne Begründung.


Aus einem Widerspruch werden in zwei Wochen sechzehn

Angefangen hat es Anfang Oktober. Als OKXICE am 4. Oktober seine erste Mitteilung veröffentlichte und 63 US-Aktien als Token anmeldete, hatte mit dem KI-Chiphersteller Cerebras genau ein Unternehmen widersprochen.

In der Fassung der folgenden Woche standen nach Angaben von CoinDesk neun Namen, darunter Broadcom, Verizon, UnitedHealth und der Rechenzentrumsbetreiber CoreWeave. Am 19. Oktober kamen sieben weitere hinzu: Microsoft, Alphabet mit beiden Aktiengattungen, Goldman Sachs, Qualcomm, Caterpillar, McDonald’s und Western Digital.

Damit fehlen nun zwei der wertvollsten börsennotierten Konzerne der Welt. Von den 62 Unternehmen der ursprünglichen Liste haben laut CoinDesk 15 widersprochen, Cerebras stand gar nicht darauf; 47 haben sich bisher nicht gemeldet.


Die SEC gibt jedem Emittenten 30 Tage für ein Nein

Möglich macht das die Konstruktion der SEC-Ausnahme für tokenisierte Aktien vom September. Wer die Aktie eines fremden Unternehmens als Token handeln lassen will, muss das Unternehmen vorher benachrichtigen. Ab dem Eingang hat es 30 Kalendertage Zeit, schriftlich zu widersprechen; danach ist kein Widerspruch mehr vorgesehen, und der Handel darf beginnen.

Die Wirkung ist allerdings eng begrenzt. Die Kanzlei Latham & Watkins fasst sie so zusammen: “An objection blocks the requesting TSV’s reliance on the exemption as it relates to the issuer’s NMS stock only.” Gesperrt ist also nur dieser eine Handelsplatz und nur unter dieser Ausnahme, andere Plattformen müssten erneut fragen.

Gestartet ist OKXICE noch nicht. Die Mitteilung spricht von Prüfungen der Smart Contracts “prior to commencing operations” und nennt keinen Termin. Selbst ohne Widersprüche dürfte die Plattform nur in begrenztem Umfang handeln: Für die liquidesten Aktien erlaubt die Ausnahme höchstens 75 Werte und ein Volumen von 0,25 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes im Vormonat.

Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz betrifft der Streit vorerst nur mittelbar, denn OKXICE richtet sich an Kunden in den USA. Tokenisierte US-Aktien gibt es hier über andere Wege, etwa die xStocks bei Kraken, die ein Anbieter außerhalb der regulierten US-Börsenwelt ausgibt.

Wie viele der übrigen 47 Unternehmen noch nachziehen, steht spätestens in der nächsten Fassung der Mitteilung, die OKXICE nach jedem neuen Widerspruch binnen fünf Geschäftstagen veröffentlichen muss.

Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.

Aktien OKX SEC Tokenisierung

Sven Meisinger

Über Sven Meisinger

Redakteur bei Krypto-Boersen.com mit Schwerpunkt auf fundierte Marktanalysen und aktuelle Entwicklungen im Bereich digitaler Assets. Durch tiefgreifende Recherche und datenbasierte Analysen liefert er präzise Einschätzungen zu Markttrends, regulatorischen Veränderungen und technologischen Innovationen in der Blockchain-Industrie. Seine Expertise umfasst sowohl technische Chartanalysen als auch fundamentale Bewertungen von Kryptowährungen und DeFi-Protokollen.

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