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Kanada plant Gebührendeckel für die Einlösung von Stablecoins

Kanada will Stablecoin-Emittenten zur Einlösung ohne Mindestbetrag binnen drei Geschäftstagen verpflichten, die Gebühr soll höchstens 1 Prozent betragen. Noch ist es ein Entwurf, gelten sollen die Regeln ab Herbst 2027.

Eine blaue USDC-Münze liegt in der Edelstahl-Durchreiche eines Bankschalters mit Glasscheibe, daneben steht eine kanadische Tischflagge.

Kanadas Finanzministerium hat den Entwurf seiner Stablecoin-Verordnung vorgelegt. Danach müssten Emittenten jeden Betrag binnen drei Geschäftstagen zurücknehmen und dürften dafür höchstens 1 Prozent Gebühr verlangen. Noch ist es ein Entwurf: Die Frist für Stellungnahmen läuft 60 Tage, gelten sollen die Regeln ab Herbst 2027.

Veröffentlicht wurde der Text am Samstag im Amtsblatt Canada Gazette. Er füllt das Stablecoin-Gesetz aus, das im März verabschiedet wurde, dessen Kernvorschriften aber noch nicht in Kraft sind.


Ottawa verbietet Mindestbeträge bei der Rücknahme

Ein Stablecoin ist nur so viel wert wie das Versprechen, ihn jederzeit gegen die Währung einzutauschen, an die er gekoppelt ist. Genau dieses Versprechen will der Entwurf einklagbar machen. Wer einen erfassten Stablecoin hält, soll ihn ohne Mindestbetrag zum Nennwert zurückgeben können, und der Emittent hat dafür drei Geschäftstage Zeit.

Die Gebühr ist nach oben begrenzt. “In addition, redemption fees would be capped at 1% of the redeemed amount”, heißt es in der Begründung des Ministeriums: Die Gebühr soll höchstens 1 Prozent des eingelösten Betrags ausmachen. Strafgebühren soll das verhindern, kleinen Emittenten aber erlauben, ihre höheren Kosten je Einlösung zu decken. Für die direkte Einlösung beim Emittenten nennt das Ministerium heute übliche Gebühren von etwa 0,1 Prozent.

Erhöhen dürfte ein Emittent seine Gebühren nur mit mindestens sieben Tagen Vorlauf auf seiner Website.

Die Deckung wird ebenfalls vorgeschrieben. Erlaubt sind nur liquide Anlagen wie Bargeld, Sichteinlagen, kurz laufende Staatsanleihen, Rückkaufgeschäfte über Nacht und Geldmarktfonds, die selbst nur solche Werte halten. Verpfänden dürfen Emittenten die Reserven nicht, und verwahrt werden müssen sie bei einer in Kanada gegründeten Depotstelle. Die Aufsicht übernimmt die Bank of Canada, bei der sich jeder Emittent vor der Ausgabe registrieren muss.


Auch ausländische Emittenten wie Circle fallen unter das Gesetz

Das Gesetz erfasst nicht nur kanadische Anbieter, sondern jeden Stablecoin, der Menschen in Kanada zugänglich gemacht wird. In seiner Folgenabschätzung rechnet das Ministerium mit etwa fünf Emittenten und nennt drei beim Namen: QCAD von Stablecorp, CADC von Loon Technology und USDC von Circle. Die Kosten der Aufsicht bei der Bank of Canada, geschätzt 2,5 Millionen kanadische Dollar im Jahr, sollen die registrierten Emittenten tragen.

Wie weit die Pflicht im Alltag reicht, ist damit noch nicht ausgemacht. Das Fachportal CryptoSlate weist darauf hin, dass Circle die direkte Einlösung von USDC an ein Konto bei Circle Mint knüpft, und das steht Privatleuten für private Zwecke nicht offen. Der Entwurf verlangt die Einlösung “on request of stablecoin holders”, schreibt aber nicht ausdrücklich vor, dass jeder Halter direkt beim Emittenten einlösen kann. Zurückgezahlt wird zudem in der Bezugswährung, bei USDC also in US-Dollar.


Die EU verlangt die kostenlose Einlösung

In Europa ist die Frage seit MiCA geregelt. Nach Artikel 49 der MiCA-Verordnung können Inhaber von E-Geld-Token jederzeit zum Nennwert einlösen, und die Rücknahme darf grundsätzlich keine Gebühr kosten; Ausnahmen sieht die Verordnung nur für den Sanierungsfall eines Emittenten vor. Mit einem Deckel von 1 Prozent statt einer Gebührenfreiheit bleibt Kanada hinter der europäischen Regel zurück. Warum Stablecoins für den Handel an Börsen so wichtig sind, erklärt unser Ratgeber Was sind Stablecoins?

Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert der Entwurf nichts unmittelbar. Er zeigt aber, wie unterschiedlich große Märkte dieselbe Frage beantworten: In der EU wurde USDC Mitte Oktober von der EBA als erster signifikanter Stablecoin eingestuft und kommt damit ab dem 12. November unter die strengste Stufe der Aufsicht.

Stellungnahmen nimmt die Abteilung für digitale Vermögenswerte im Finanzministerium entgegen, bis etwa zum 23. Dezember.

Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.

Circle MiCA Regulierung Stablecoins USDC

Sven Meisinger

Über Sven Meisinger

Redakteur bei Krypto-Boersen.com mit Schwerpunkt auf fundierte Marktanalysen und aktuelle Entwicklungen im Bereich digitaler Assets. Durch tiefgreifende Recherche und datenbasierte Analysen liefert er präzise Einschätzungen zu Markttrends, regulatorischen Veränderungen und technologischen Innovationen in der Blockchain-Industrie. Seine Expertise umfasst sowohl technische Chartanalysen als auch fundamentale Bewertungen von Kryptowährungen und DeFi-Protokollen.

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