Griechisches Parlament beschließt Kryptosteuer ab 2027
Griechenland besteuert Kursgewinne aus Kryptowerten ab 2027 mit 10 Prozent, bis 500 Euro im Jahr bleiben sie frei, Staking zählt als Zinsertrag. Das Parlament hat das Gesetz beschlossen, im Amtsblatt steht es noch nicht, und ob Tauschgeschäfte steuerpflichtig sind, ist umstritten.
Wer in Griechenland ab Januar Bitcoin mit Gewinn verkauft, zahlt darauf 10 Prozent Steuer, Erträge aus Staking und DeFi werden als Zinsen besteuert. Das Parlament in Athen hat das Gesetz am Donnerstag beschlossen, im Amtsblatt steht es noch nicht. Offen ist nach einem Gutachten des Parlaments, ob auch der Tausch von Coin gegen Coin unter die Steuer fällt.
Eine Anlegerin in Thessaloniki, die im Februar 2027 Bitcoin für 6.000 Euro verkauft, die sie für 2.000 Euro gekauft hat, schuldet dem Staat nach dem Gesetzestext 400 Euro. Hat sie den Kaufbeleg nicht mehr, wird es teurer, denn ein Anschaffungspreis, der sich nicht ermitteln lässt, gilt nach dem Entwurf als null.
Athen schreibt Kryptowerte erstmals ins Einkommensteuergesetz
Beschlossen hat das griechische Parlament am 5. November ein Sammelgesetz des Wirtschafts- und Finanzministeriums, das neben Kreditrecht und Kapitalmarktaufsicht einen eigenen Teil “Steuerliche Behandlung und Aufsicht von Kryptowerten” enthält. Das Parlament weist darauf hin, dass im veröffentlichten Text noch Korrekturen ausstehen und die Veröffentlichung im Amtsblatt folgt. Die Einzelheiten stehen im eingebrachten Entwurf vom 26. Oktober.
Danach gilt der neue Artikel 42B des Einkommensteuergesetzes für Steuerjahre ab dem 1. Januar 2027. Bleibt der Nettogewinn eines Jahres nach Verrechnung mit Verlusten bei höchstens 500 Euro, ist er steuerfrei, Verluste über 500 Euro lassen sich fünf Jahre lang vortragen, aber nur gegen künftige Kryptogewinne.
Erträge aus dem Verleihen von Coins, aus Liquiditätspools und aus Staking zählen künftig als Zinsen. Dafür gilt nach Angaben des Finanzministeriums, die Decrypt wiedergibt, ein Satz von 15 Prozent. Wer schon vor dem Start Gewinne gemacht hat, kann sie binnen zwölf Monaten nachmelden, ohne Strafzuschläge und Zinsen.
Unklar bleibt, ob auch der Tausch von Coin gegen Coin Steuer auslöst.
Der Entwurf zählt als steuerpflichtige Veräußerung jede Abgabe von Kryptowerten “από επαχθή αιτία”, also gegen Entgelt. Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments warnt laut Decrypt, dass damit auch der Wechsel von Ether in Solana erfasst sein könnte, obwohl die Regierung Tauschgeschäfte ausdrücklich steuerfrei stellen will. Wer häufig umschichtet, hängt deshalb von den Ausführungsregeln ab, die ein Vertreter des Ministeriums nach einem von Decrypt zitierten Reuters-Bericht für die kommenden Wochen angekündigt hat.
Griechenland besteuert auch Coins, die lange im Depot lagen
Im Oktober, als Griechenland den Entwurf in die Konsultation gab, standen die Eckwerte schon fest, und der Tausch von Coin gegen Coin galt noch als ausdrücklich steuerfrei; eine Spekulationsfrist wie in Deutschland kennt der Text nicht, auch ein Bitcoin, der zehn Jahre im Depot lag, wird beim Verkauf mit 10 Prozent besteuert. Hierzulande sind Gewinne nach einem Jahr Haltedauer bislang steuerfrei. Wie lange noch, ist offen. Den Stand fasst unser Überblick zur Krypto-Haltefrist zusammen.
Für Deutsche, Österreicher und Schweizer mit Wohnsitz in der Heimat ändert das griechische Gesetz nichts, es gilt für in Griechenland steuerpflichtige Personen. Kauf- und Verkaufspreis ergeben sich nach dem Entwurf aus den Belegen der Kryptodienstleister oder direkt aus der Blockchain, welche Nachweise genau verlangt werden, legt die Steuerbehörde AADE fest.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




