LIBRA-Verfahren gegen Milei eingestellt, noch nicht rechtskräftig
Ein Bundesrichter in Buenos Aires hat das LIBRA-Strafverfahren gegen Präsident Javier Milei, Karina Milei und neun weitere eingestellt, weil die Vorgänge keinen Straftatbestand erfüllten. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht.
Ein Bundesrichter in Buenos Aires hat das Strafverfahren um den Memecoin LIBRA gegen Argentiniens Präsidenten Javier Milei, seine Schwester Karina und neun weitere Beteiligte eingestellt. Die Vorgänge erfüllten keinen Straftatbestand, heißt es in dem Beschluss vom 23. Oktober. Rechtskräftig ist er noch nicht.
Den 60 Seiten langen Beschluss hat Richter Marcelo Martínez de Giorgi vom Bundesstrafgericht Nr. 8 unterschrieben, Aktenzeichen CFP 772/2025. Er folgt damit dem Antrag von Staatsanwalt Eduardo Taiano. Neben den Geschwistern Milei betrifft die Einstellung unter anderen Hayden Davis, dessen Firma Kelsier Ventures den Token aufgelegt hatte, den Unternehmer Julian Peh und Mauricio Novelli, auf dessen Telefon die Ermittler eine Notiz zu einer Vereinbarung fanden. Als Beschuldigter vernommen wurde keiner der elf.
Geprüft hat das Gericht vier Vorwürfe: Betrug an den Käufern, Amtsmissbrauch, verbotene Geschäfte im Amt und die Behauptung, Karina Milei habe sich Treffen mit ihrem Bruder bezahlen lassen. Für keinen fand es genug.
Am schwersten wog der Betrugsvorwurf. Milei hatte LIBRA am 14. Februar 2025 um 19:01 Uhr auf seinem Konto bei X beworben, nach Angaben von Unchained stieg der Marktwert danach auf 4,56 Milliarden Dollar, bevor der Kurs binnen elf Stunden um mehr als 94 Prozent einbrach. Der Richter räumt ein, dass das Amt des Werbenden das Vertrauen der Käufer beeinflusst haben kann. “Una cosa es reconocer esa posible influencia y otra, distinta, concluir que de ella se desprendió necesariamente una representación falsa de la realidad”, schreibt er: Das eine sei, diesen Einfluss anzuerkennen, etwas anderes, daraus zwingend eine Täuschung abzuleiten.
Für einen Betrug nach Artikel 172 des argentinischen Strafgesetzbuchs fehle die konkrete falsche Angabe, die einen Käufer zum Kauf gebracht habe. Steigender Kurs, Absturz und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten reichten dafür nicht. Der Kurssturz “no puede operar como prueba retrospectiva suficiente de la existencia de una estafa”, heißt es weiter: Er tauge nicht als nachträglicher Beweis für einen Betrug.
Richter sieht im Post von Milei keine Amtshandlung
Beim Amtsmissbrauch stützt sich der Beschluss auf das Antikorruptionsbüro. Der Post sei nicht über Kanäle der Präsidentschaft gelaufen, es seien keine öffentlichen Mittel geflossen und kein Verwaltungsakt ergangen. Eine Notiz auf Novellis Telefon mit dem Satz “this is the final agreement as discussed with H.” belege keinen Handel, weil sich nicht nachweisen lasse, dass sie je verschickt wurde.
Auch die Spur des Geldes führte nicht weiter. Die Auswertungen der LIBRA-Transaktionen durch die Bundespolizei ergaben laut Beschluss keine Zahlungen an Amtsträger, und Novellis Bankschließfächer waren bei der Durchsuchung leer.
Die Formel am Ende hält fest, dass das Verfahren “no afecta el buen nombre y honor” der Beschuldigten, ihren guten Ruf also nicht berührt.
Ob es dabei bleibt, ist offen. Fünf Anleger, die das Gericht im Juli als Nebenkläger ausgeschlossen hatte, wollen nach Angaben von Unchained vor dem Kassationsgericht wieder zugelassen werden. Schon Ende September hatte in New York ein Bundesgericht die Sammelklage der LIBRA-Käufer abgewiesen, worauf sich Martínez de Giorgi ausdrücklich beruft.
Für Käufer von Memecoins in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert der Beschluss rechtlich nichts. Er zeigt aber, wie hoch Gerichte die Schwelle für Betrug ansetzen, wenn Prominente einen Token bewerben: Wer verliert, muss eine konkrete Lüge nachweisen, nicht nur den Absturz. Andernorts setzt man früher an, Kalifornien etwa verbietet Amtsträgern eigene Memecoins schon per Gesetz.
Kryptowährungen sind sehr schwankungsanfällig. Dieser Artikel ist keine Anlageberatung.




