Privatleute in Russland dürfen Kryptowährungen nur noch bis zum 1. Juli 2027 direkt untereinander handeln. Danach sind Käufe und Verkäufe nur noch über zugelassene Broker und Kryptobörsen erlaubt, wie die Zentralbank in ihren aktualisierten Antworten auf häufige Fragen schreibt.
Die Bank von Russland hat die Fragen und Antworten zum neuen Kryptogesetz auf ihrer Themenseite am 12. Oktober überarbeitet. Auf die Frage, ob Geschäfte direkt zwischen Privatpersonen möglich sind, antwortet sie: “Да, но только до 01.07.2027”, also ja, aber nur bis zum 1. Juli 2027. Ab dann dürfen Bürger, die selbst keine Kryptodienste anbieten, nur noch über solche Anbieter oder mit ihnen handeln.
Grundlage ist das Bundesgesetz Nr. 282-FZ über digitale Währungen, das Präsident Wladimir Putin am 4. August unterzeichnet hat und das seit dem 1. September gilt. Zugelassen sind nach den Angaben der Notenbank Broker mit Wertpapierlizenz und Kryptobörsen aus ihrem Register.
Auch der Weg in die eigene Wallet ist versperrt.
Ob Privatleute Coins von einem Konto bei einem zugelassenen Anbieter auf eine eigene, nicht verwahrte Wallet übertragen dürfen, verneint die Zentralbank unter Verweis auf Artikel 31 des Gesetzes. Coins aus dem regulierten Handel sollen also nicht in einer Wallet landen, deren Schlüssel allein der Nutzer hält. Nach Angaben von Decrypt soll auch diese Regel ab Juli 2027 greifen, die Notenbank nennt in ihrer Antwort kein eigenes Datum.
Damit endet ein Modell, über das sich viele Russen seit dem Rückzug von Binance im Jahr 2023 mit Stablecoins versorgt haben, wie Decrypt beschreibt: Der Käufer überweist Rubel auf die Bankkarte des Verkäufers und erhält dafür USDT. Nach Einschätzung des Anwalts Andrei Tugarin von der Kanzlei GMT Legal, die Decrypt zitiert, müssen russische Banken ab Juli 2027 zudem Kunden abweisen, die damit Wallets auf ausländischen Plattformen aufladen wollen.
Der regulierte Weg ist eng. Wer nicht als qualifizierter Anleger gilt, muss nach Angaben von Decrypt einen Test bestehen und darf höchstens 300.000 Rubel im Jahr anlegen, beschränkt auf Bitcoin, Ether und USDT. Die ersten Wechselstellen und Verwahrer hatte die Notenbank Anfang Oktober zugelassen, die Sberbank kam laut Interfax am 12. Oktober hinzu und will am 1. Dezember starten.
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich nichts, die Regeln gelten nur für in Russland ansässige Personen. Bis zum Stichtag bleiben gut acht Monate, in denen bestehende Anbieter laut Decrypt auch ohne Registereintrag weiterarbeiten dürfen.
Wer als Anleger in Deutschland oder Österreich Bitcoin kaufen will, kann das unter anderem bei Bitpanda tun. Einen Überblick über Handelsplätze mit Euro-Einzahlung gibt der Krypto-Börsen Vergleich.


























