Der digitale Vermögensverwalter und Neo-Broker Scalable Capital durchläuft derzeit eine bedeutsame Transformation von der Zusammenarbeit mit der Baader Bank hin zur eigenständigen Depotführung mit Vollbanklizenz. Für Anleger stellt sich dabei die wichtige Frage nach der Möglichkeit einer Vollmachtserteilung für Depot und Verrechnungskonto. Eine Vollmacht ermöglicht es bevollmächtigten Personen, im Namen des Depotinhabers zu handeln und bei Krankheit, Unfall oder im Todesfall entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Prozesse und Anforderungen bei Scalable Capital unterscheiden sich dabei von traditionellen Banken und erfordern spezifische Identifizierungsverfahren sowie institutseigene Formulare der aktuell noch beteiligten Baader Bank.
Grundlagen der Vollmachtserteilung bei Scalable Capital
Eine Vollmacht stellt ein rechtliches Instrument dar, das einer bestimmten Person die Befugnis erteilt, im Namen und im Auftrag des Vollmachtgebers zu handeln. Bei Finanzdienstleistern wie Scalable Capital ermöglicht eine solche Depot- und Kontovollmacht der bevollmächtigten Person, telefonische oder schriftliche Auskünfte über das Depot zu erhalten und in bestimmten Situationen entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Die Vollmachtsregelung bei Scalable Capital weist jedoch Besonderheiten auf, die sich von traditionellen Bankenvollmachten unterscheiden. Der Zugang zum Online-Kundenbereich bleibt ausschließlich dem ursprünglichen Kontoinhaber über die hinterlegte E-Mail-Adresse und das gewählte Passwort vorbehalten. Eine Übertragung der digitalen Zugangsdaten auf bevollmächtigte Personen ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
Für die Einrichtung einer Vollmacht ist ein formaler Prozess erforderlich, der eine eindeutige Identifizierung der bevollmächtigten Person über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post umfasst. Dieser Sicherheitsmechanismus gewährleistet, dass nur legitimierte Personen Vollmachten für fremde Depots und Konten erhalten können.
Unterschiede zwischen einfacher und institutseigener Vollmacht
Scalable Capital akzeptiert keine allgemeinen oder notariellen Vollmachten, die außerhalb des Unternehmens erstellt wurden. Stattdessen verlangt der Broker ausschließlich institutseigene Vollmachten, die über das spezielle Formular der Baader Bank abgewickelt werden müssen. Diese Beschränkung führt dazu, dass selbst bei Vorliegen einer umfassenden Vorsorgevollmacht zunächst das spezielle Scalable-Verfahren durchlaufen werden muss.
Diese Regelung kann in Notfällen problematisch werden, wenn der Kontoinhaber aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr handlungsfähig ist, aber keine entsprechende Scalable-Vollmacht vorliegt. In solchen Fällen bleibt der Zugang zum Depot zunächst verwehrt, bis die formalen Verfahren abgeschlossen sind.
Praktisches Vorgehen zur Vollmachtserteilung
Der Prozess der Vollmachtserteilung bei Scalable Capital erfordert mehrere koordinierte Schritte zwischen Kontoinhaber, bevollmächtigter Person und den beteiligten Institutionen. Zunächst muss der Kontoinhaber den Kundensupport von Scalable Capital per E-Mail kontaktieren und die Einrichtung einer Vollmacht beantragen.
Nach dieser Anfrage erhält der Kontoinhaber einen spezifischen Link zur Identifizierung der bevollmächtigten Person. Diese muss sich anschließend über das PostIdent-Verfahren der Deutschen Post eindeutig ausweisen. Erst nach erfolgreicher Identifizierung kann das eigentliche Vollmachtsformular ausgefüllt werden.
Das verwendete Formular trägt die Bezeichnung “Vollmacht für Konten/Depots für eine Einzelperson” und ist im Formularcenter der Baader Bank verfügbar. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Dokument muss direkt an die Baader Bank Aktiengesellschaft, Kundenservice, Weihenstephaner Straße 4, 85716 Unterschleißheim gesendet werden.
| Verfahrensschritt | Verantwortlichkeit | Erforderliche Unterlagen | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|---|
| Erstanfrage | Kontoinhaber | E-Mail an Scalable Support | 1-2 Werktage |
| PostIdent-Verfahren | Bevollmächtigte Person | Gültiger Personalausweis | 1-3 Werktage |
| Formularübermittlung | Kontoinhaber | Ausgefülltes Baader Bank Formular | 5-10 Werktage |
| Vollmachtsaktivierung | Baader Bank | Alle vorherigen Schritte abgeschlossen | 1-2 Wochen |
Besonderheiten im Übergangsverfahren
Aufgrund der laufenden Transformation von Scalable Capital hin zur eigenständigen Depotführung befinden sich derzeit sowohl Bestandskunden als auch Neukunden in unterschiedlichen Systemumgebungen. Während Bestandskunden ihre Depots noch bei der Baader Bank führen, werden neue Depots bereits direkt bei Scalable Capital eröffnet.
Diese Übergangsphase führt zu unterschiedlichen Verfahrensweisen für die Vollmachtserteilung. Bestandskunden müssen den beschriebenen Weg über die Baader Bank einhalten, während für Neukunden möglicherweise bereits neue Verfahren etabliert werden. Die vollständige Migration aller Depots ist für das vierte Quartal geplant.
Anwendungsbereiche und Befugnisse der Vollmacht
Die bei Scalable Capital erteilte Vollmacht umfasst spezifische Befugnisse, die sich auf die Informationsbeschaffung und bestimmte administrative Tätigkeiten beschränken. Bevollmächtigte Personen können telefonische oder schriftliche Auskünfte über den Depotstand, Transaktionsverläufe und Kontobewegungen erhalten.
Wichtig ist jedoch die Abgrenzung zu umfassenderen Handlungsvollmachten: Der digitale Zugang zum Scalable-Kundenbereich bleibt ausschließlich dem ursprünglichen Kontoinhaber vorbehalten. Handelsaufträge, Änderungen der Anlagestrategie oder andere operative Tätigkeiten können durch bevollmächtigte Personen nicht über die üblichen digitalen Kanäle durchgeführt werden.
Diese Einschränkung unterscheidet die Scalable-Vollmacht erheblich von traditionellen Bankvollmachten, die häufig umfassendere Handlungsbefugnisse einschließen. Für bevollmächtigte Personen bedeutet dies, dass sie zwar Informationen erhalten, aber keine direkten Anlageentscheidungen treffen können.
Notfall- und Krisenszenarien
In kritischen Situationen wie Krankheit, Unfall oder plötzlicher Handlungsunfähigkeit des Kontoinhabers zeigen sich die Grenzen der Scalable-Vollmacht besonders deutlich. Ohne vorherige Einrichtung der institutseigenen Vollmacht haben selbst umfassend bevollmächtigte Personen keinen Zugriff auf das Depot.
Für solche Fälle empfiehlt sich die präventive Einrichtung der Vollmacht sowie die Dokumentation aller relevanten Zugangsdaten in einer separaten, sicheren Verwahrung. Zusätzlich sollten bevollmächtigte Personen über die Struktur des Portfolios und die grundlegenden Anlagestrategien informiert sein.
Regelungen im Todesfall und Vererbung
Im Todesfall des Depotinhabers gelten bei Scalable Capital spezielle Verfahren, die sich von der regulären Vollmachtsregelung unterscheiden. Da bestehende Verträge nicht auf andere Personen umgeschrieben werden können, muss das Depot der verstorbenen Person grundsätzlich aufgelöst werden.
Vor der Auflösung besteht jedoch die Möglichkeit, vorhandene Wertpapiere auf ein Depot einer erbberechtigten Person zu übertragen. Dieser Prozess erfordert die Vorlage spezifischer Dokumente, darunter die Sterbeurkunde im Original oder als beglaubigte Kopie, eine beglaubigte Testamentseröffnung oder einen Erbschein im Original.
Die Übertragung erfolgt dabei nicht automatisch, sondern bedarf der expliziten Beantragung durch die erbberechtigten Personen. Ohne entsprechende Nachweise und Anträge wird das Depot nach den gesetzlichen Bestimmungen abgewickelt, was zu steuerlichen Nachteilen oder ungewollten Verkäufen führen kann.
| Erforderliche Dokumente | Akzeptierte Form | Zweck |
|---|---|---|
| Sterbeurkunde | Original oder beglaubigte Kopie | Nachweis des Todesfalls |
| Testamentseröffnung | Beglaubigte Kopie | Bestimmung der Erben |
| Erbschein | Original | Nachweis der Erbstellung |
| Legitimation der Erben | Personalausweis/Reisepass | Identitätsbestätigung |
Steuerliche Aspekte der Vererbung
Bei der Vererbung von Scalable-Depots sind steuerliche Gesichtspunkte von besonderer Bedeutung. Die enthaltenen Wertpapiere werden zum Zeitpunkt des Todesfalls mit ihren aktuellen Kurswerten bewertet und können erbschaftsteuerpflichtig sein. Gleichzeitig erfolgt für die Erben eine Neubewertung der Anschaffungskosten, was sich auf künftige Kapitalertragsteuern auswirkt.
Verlustverrechnungstöpfe und andere steuerliche Positionen können im Rahmen der Depotübertragung grundsätzlich nicht auf die Erben übertragen werden. Diese Beschränkung kann insbesondere bei größeren unrealisierten Verlusten zu steuerlichen Nachteilen führen.
Praktische Empfehlungen und Alternativen
Die spezifischen Vollmachtsregelungen bei Scalable Capital erfordern eine durchdachte Planung, insbesondere für Anleger mit größeren Portfolios oder komplexen Familienverhältnissen. Die frühzeitige Einrichtung der institutseigenen Vollmacht stellt die wichtigste präventive Maßnahme dar.
Als ergänzende Strategie kann die Diversifikation über mehrere Depotanbieter dienen, von denen einige möglicherweise flexiblere Vollmachtsregelungen anbieten. Traditionelle Banken ermöglichen häufig umfassendere Vollmachten mit direktem Online-Zugang für bevollmächtigte Personen.
Für Anleger, die regelmäßig aktive Handelsaktivitäten durchführen, kann die Einschränkung der Scalable-Vollmacht auf reine Auskunftsrechte problematisch werden. In solchen Fällen sollte die Nutzung zusätzlicher Depots bei Anbietern mit erweiterten Vollmachtsmöglichkeiten erwogen werden.
Die laufende Transformation von Scalable Capital zur eigenständigen Bank mit Vollbanklizenz könnte mittelfristig zu Verbesserungen der Vollmachtsverfahren führen. Kunden sollten sich regelmäßig über Änderungen der Geschäftsbedingungen und neuer Serviceangebote informieren, um von erweiterten Möglichkeiten profitieren zu können.
Rechtliche Beratung durch spezialisierte Anwälte kann bei komplexeren Vermögensstrukturen oder besonderen familiären Situationen sinnvoll sein, um optimale Vollmachts- und Nachlassregelungen zu entwickeln, die über die standardisierten Angebote von Scalable Capital hinausgehen.



























