Der High Court in London hat entschieden, dass sich die Ansprüche Tausender chinesischer Anleger auf mehr als 61.000 beschlagnahmte Bitcoin nach chinesischem Recht richten, nicht nach englischem. Wem die Coins gehören, ist damit noch nicht entschieden, und die Anwälte der Geschädigten wollen nach Angaben der Financial Times in Berufung gehen.
Das Urteil von Richter Mark Turner trägt das Datum vom Montag, 12. Oktober, und ist im Urteilsregister der britischen Justiz veröffentlicht. Verhandelt worden war bereits vom 7. bis 9. Juli. Beim Kurs vom Dienstagmittag sind 61.000 Bitcoin rund 5,1 Milliarden US-Dollar oder 4,5 Milliarden Euro wert. Quelle: CoinGecko
Die Anleger wollten Eigentum statt Entschädigung
Die Bitcoin stammen aus einem Anlagebetrug, den Zhimin Qian zwischen 2014 und 2017 in China betrieben hat. Nach dem Urteil wurden dabei mindestens 128.409 Anlageverträge geschlossen; ob das der Zahl der Opfer entspricht, ist noch offen. Qian setzte die Beute in Bitcoin um, floh 2017 nach Großbritannien und gab dort im September 2025 zu, kriminelles Vermögen erworben und besessen zu haben.
Über ein besonderes Verfahren im britischen Gesetz über Erträge aus Straftaten können Geschädigte geltend machen, dass beschlagnahmtes Vermögen in Wahrheit ihnen gehört. Genau darum ging der Streit. Englisches Recht hätte nach Darstellung von Cointelegraph direkte Eigentumsansprüche an den Coins ermöglicht, samt dem Wertzuwachs seit 2017. Chinesisches Recht läuft danach eher auf eine Entschädigung in Höhe des Verlusts hinaus.
Turner folgte der Staatsanwaltschaft, die chinesisches Recht für maßgeblich hielt. “The relevant damage occurred in China”, schreibt er, der maßgebliche Schaden sei in China eingetreten.
Richter Turner verwirft eine Mischung beider Rechte
Die Geschädigten hatten hilfsweise eine Kombination aus englischem und chinesischem Recht verlangt. Auch das lehnt das Gericht ab: Soweit die europäischen Kollisionsregeln greifen, bleibe “no residual scope for the introduction of any hybrid form of English and Chinese law”, also kein Raum für eine Mischform. Ob und welche Eigentumsrechte die Anleger haben, muss nun nach chinesischem Recht beurteilt werden; wie dieses Recht genau aussieht, soll eine spätere Verhandlung mit Sachverständigen klären.
Einen Termin dafür nennt das Urteil nicht.
Der britische Staat rückt näher an die Coins
Nach Einschätzung von CoinDesk macht die Entscheidung wahrscheinlicher, dass die britische Regierung den größten Teil der Bitcoin behält. Ob London die Coins verkaufen oder halten will, hat die Regierung bislang nicht gesagt.
Für den Markt ist das keine kleine Frage. Sachsen verkaufte im Sommer 2024 knapp 50.000 Bitcoin aus dem Movie2k-Verfahren; der britische Bestand ist um gut ein Fünftel größer. Wie andere Staaten mit beschlagnahmten Kryptowerten umgehen, zeigt auch der Fall der angekündigten US-Beschlagnahme iranischer Kryptowerte, und wie sich Bitcoin am Dienstag geschlagen hat, steht in unserer Marktanalyse.
Vor der Berufung entscheidet Turner noch über die genaue Fassung seines Beschlusses, zu der er die Anwälte beider Seiten anhören will.
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