Seit dem 11. September gelten in der Europäischen Union verschärfte Meldepflichten für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Wird eine Schwachstelle aktiv ausgenutzt, muss binnen 24 Stunden eine Frühwarnung erfolgen. Betroffen sind auch die Anbieter von Hardware- und Software-Wallets, über die Anlegerinnen und Anleger ihre Kryptowerte verwahren. Grundlage ist der Cyber Resilience Act, die EU-Verordnung zur Cybersicherheit von Produkten. Sie verpflichtet Hersteller, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden, statt sie still zu beheben. Die Meldung läuft über eine zentrale Plattform, die die EU-Agentur für Cybersicherheit ENISA betreibt; zugestellt wird sie an das Computer-Notfallteam des Landes, in dem der Hersteller seinen Hauptsitz hat.

Die Meldefristen des Cyber Resilience Act. Quelle: Europäische Kommission, Stand 16.09.2026
Was passiert, wenn ein Hersteller schweigt
Die Verordnung sieht dafür empfindliche Bußgelder vor. Verstöße gegen die grundlegenden Sicherheitsanforderungen und gegen die Melde- und Herstellerpflichten können mit bis zu 15 Millionen Euro geahndet werden oder, bei Unternehmen, mit bis zu 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für andere Pflichtverstöße gilt ein Rahmen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent, für falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden bis zu 5 Millionen Euro oder 1 Prozent. Die Behörden sollen dabei berücksichtigen, ob ein Hersteller den Schaden begrenzt hat und ob der Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich war. Wer zügig meldet und nachbessert, steht also besser da als wer abwartet. Nicht alle Pflichten greifen sofort: Für Verwalter quelloffener Software beginnen die Verpflichtungen erst am 11. Dezember 2027.
Was das für die eigene Wallet bedeutet
Für Nutzerinnen und Nutzer ändert sich nichts an der Bedienung, wohl aber am Informationsfluss. Bisher lag es weitgehend im Ermessen eines Herstellers, wann und wie ausführlich er über eine ausgenutzte Lücke informiert. Künftig ist der Zeitpunkt vorgegeben, und die Aufsicht erfährt davon unabhängig von der Öffentlichkeitsarbeit des Unternehmens.
- Sicherheitsmeldungen werden verlässlicher, nicht seltener. Wer eine Hardware-Wallet nutzt, sollte Hinweise des Herstellers zu Firmware-Aktualisierungen ernst nehmen. Sie können künftig häufiger kommen.
- Die Pflicht trifft den Hersteller, nicht die Verwahrung. Der Cyber Resilience Act regelt Produktsicherheit. Wie ein Handelsplatz mit Kundengeldern umgeht, bestimmt weiterhin die Kryptoverordnung MiCA.
- Anbieter außerhalb der EU sind nicht außen vor. Maßgeblich ist, ob ein Produkt auf dem EU-Markt angeboten wird, nicht der Sitz des Unternehmens.
Welche Verwahrlösungen es gibt und worin sie sich unterscheiden, zeigt unser Wallet-Vergleich. Grundlagen zu Schlüsseln und Adressen erklärt der Ratgeber zu Kryptowährungen, aktuelle Notierungen stehen auf unserer Kursseite.
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