Die europäischen Zentralbanken wollen Kryptodienstleistern verbieten, über Verleih- und Staking-Programme eine Rendite auf Stablecoins zu zahlen. Das steht in der Stellungnahme des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) zur Überprüfung der MiCA-Verordnung vom September 2026, die außerdem erstmals EU-weite Regeln für Staking und Verleih von Kryptowerten verlangt. Wer bei einem Handelsplatz Stablecoins in ein Verleihprogramm gibt, bekommt dafür bei manchen Anbietern eine laufende Vergütung. Direkt dürfen Dienstleister in der EU auf solche Token keine Zinsen zahlen, das untersagt MiCA bereits. Über den Umweg des Verleihs oder des Stakings entsteht nach Auffassung der Notenbanken wirtschaftlich aber dasselbe. Diese Lücke wollen die EZB und die nationalen Zentralbanken der EU schließen. In ihrer 57 Seiten langen Antwort auf die Konsultation der EU-Kommission fordern sie, das Zinsverbot auf Dienste auszuweiten, die MiCA bisher gar nicht erfasst. Das Verbot solle nach dem Wortlaut des Papiers nicht auf Leistungen beschränkt bleiben, die unter MiCA fallen: “the ban should not be limited to cases where CASPs offer services governed by MiCAR, but should apply also to unregulated services, such as crypto borrowing, lending and staking.” Gemeint sind also Kreditaufnahme, Verleih und Staking von Kryptowerten. Als Beispiele für eine versteckte Vergütung nennt das ESZB außerdem Vorteile aus Treueprogrammen, Gebührennachlässe und Anreize in dezentralen Finanzprotokollen.
Die Notenbanken verlangen eigene EU-Regeln für Staking und Verleih
Der zweite Vorschlag reicht über Stablecoins hinaus. Beim Staking stellen Anleger Coins wie Ether für den Betrieb eines Netzwerks bereit und erhalten dafür eine Belohnung. Solche Dienste sind unter MiCA bislang nicht ausdrücklich geregelt, wie das ESZB mit Verweis auf Erwägungsgrund 94 der Verordnung festhält. Das soll sich ändern: “Staking, lending and borrowing of crypto-assets should be regulated at Union level”, also auf Ebene der Union. Maßgeblich soll sein, wer das Risiko trägt. Arbeitet der Dienstleister nur technisch im Auftrag des Kunden, ist das anders zu bewerten, als wenn er die Coins übernimmt und lediglich verspricht, gleichwertige Werte zurückzugeben, womöglich mit Aufschlag. Im zweiten Fall sehen die Notenbanken eine Finanzvermittlung, die der Annahme rückzahlbarer Gelder ähnelt, und damit die Frage, ob eine Banklizenz nötig wird. Manche Angebote könnten nach dem Papier auch als Wertpapierdienstleistung unter die Finanzmarktrichtlinie MiFID II fallen, etwa wenn die Erträge vom Geschick des Anbieters abhängen. Staking und Verleih über dezentrale Protokolle wollen die Notenbanken ebenfalls erfassen, damit die Verordnung nicht umgangen wird. Wie das bei Protokollen ohne greifbaren Betreiber gelingen soll, lässt das Papier weitgehend offen; eigene Rechtsformen für dezentrale Organisationen nennt es nur als möglichen Ansatz.
Die EU-Kommission entscheidet, was aus den Vorschlägen wird
Bindend ist die Stellungnahme nicht. Die Kommission sammelt mit der Konsultation Positionen für die Überprüfung von MiCA; ob sie einen Änderungsentwurf vorlegt und welche Vorschläge sie übernimmt, ist offen. Für Anleger, die Coins bei einem Handelsplatz staken oder verleihen, lenkt das Papier den Blick auf eine Frage, die schon heute zählt: Bleiben die Coins im eigenen Eigentum, oder darf der Anbieter sie weiterverleihen? Wer ihm die Kontrolle überträgt, hängt von seiner Zahlungsfähigkeit ab. Die Notenbanken verlangen, dass dieses Risiko klar offengelegt und begrenzt wird. Im selben Papier schlägt das ESZB vor, die Reservevorschriften für Stablecoin-Emittenten zu lockern. Unser Bericht beschreibt, wie Europas Notenbanken die Bankeinlagen-Pflicht für Stablecoins abschaffen wollen. Offen ist damit auch, ob Staking überhaupt in MiCA landet oder in einem eigenen Regelwerk.
Ether lässt sich unter anderem bei Bitpanda handeln. Weitere Handelsplätze im Krypto-Börsen Vergleich.


























