Die EZB und die nationalen Zentralbanken der EU schlagen vor, eine Kernregel der Kryptoverordnung MiCA zu streichen: Stablecoin-Emittenten sollen nicht länger einen festen Teil ihrer Reserven als Bankeinlage halten müssen. An ihre Stelle sollen Mindestanteile an Anlagen treten, die binnen eines und binnen fünf Arbeitstagen fällig werden. Der Vorschlag steht in der Antwort des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) auf die Konsultation der EU-Kommission zur Überprüfung von MiCA, veröffentlicht am 22. September 2026. Geändert ist damit noch nichts. Die Kommission sammelt Stellungnahmen, bevor sie entscheidet, ob sie der Verordnung einen Änderungsentwurf folgen lässt.
MiCA bindet jeden Stablecoin an die Bilanz einer Bank
Wer in der EU einen Stablecoin ausgibt, muss für jeden Token Reserven halten und ihn jederzeit zum Nennwert zurücknehmen. MiCA schreibt dabei vor, wo ein Teil dieser Reserven liegen muss: mindestens 30 Prozent als Einlagen bei Kreditinstituten, bei Token, die die Aufsicht als signifikant einstuft, mindestens 60 Prozent. Der Rest muss in sichere, hochliquide Anlagen fließen. Gedacht war das als Puffer. Wenn viele Nutzer gleichzeitig zurücktauschen, zahlt der Emittent aus den Einlagen aus und muss keine Anleihen unter Wert verkaufen. Das ESZB sieht darin inzwischen eher ein Risiko als einen Schutz. In der Stellungnahme heißt es: “The requirement to hold a specific share of reserve assets as bank deposits creates a direct link between issuers and credit institutions.” Die Pflicht schaffe also eine direkte Verbindung zwischen Emittenten und Banken.
Ein Ansturm auf einen Stablecoin würde die Bank gleich mittreffen
Die Verbindung wirkt wie die Kupplung zwischen zwei Waggons. Muss ein Emittent wegen massenhafter Rücktausche seine Einlagen schlagartig abziehen, fehlt der Bank dieses Geld. Macht die Einlage einen großen Teil ihrer Refinanzierung aus, gerät die Bank selbst in Liquiditätsnot. Der umgekehrte Weg ist schon vorgekommen. Im März 2023 geriet die Silicon Valley Bank in Schwierigkeiten, bei der Circle einen Teil der Reserven für USDC hielt. Der Stablecoin verlor daraufhin vorübergehend seine Bindung an den Dollar. Die Notenbanken führen genau diesen Fall als Beleg an. Hinzu kommt ein wirtschaftliches Argument. Sichteinlagen werfen wenig ab, die Pflicht drückt also auf die Erträge der Emittenten. Das ESZB schreibt, Emittenten bräuchten eine ausreichende Ertragslage, damit ein wettbewerbsfähiger Markt für Euro-Stablecoins überhaupt entstehen kann.
Fristen sollen ersetzen, was bisher der Ort der Reserve regelt
Statt vorzuschreiben, wo das Geld liegt, soll MiCA künftig vorschreiben, wie schnell es verfügbar ist. Als Ausgangspunkt nennt das ESZB die Werte, die die Europäische Bankenaufsicht EBA in einem Entwurf technischer Standards zu Artikel 36 Absatz 4 MiCA vorgesehen hat:
| Anteil der Reserve, fällig binnen | signifikante Stablecoins | übrige Stablecoins |
|---|---|---|
| einem Arbeitstag | mindestens 40 % | mindestens 20 % |
| fünf Arbeitstagen (einschließlich des Tagesanteils) | mindestens 60 % | mindestens 30 % |
Erfüllen ließe sich das etwa mit Übernacht-Pensionsgeschäften, bei denen der Emittent Geld gegen Wertpapiere für einen Tag verleiht, oder mit kurz laufenden Staatsanleihen. Für den Rest der Reserve bringen die Notenbanken zusätzlich Laufzeitgrenzen ins Gespräch. Ein Teil der geltenden Regeln greift ohnehin noch nicht. Die Kommission hat die beiden EBA-Standards bislang nicht angenommen. Damit sind nach Darstellung des ESZB auch die Pflichten, Klumpenrisiken zu begrenzen und die Bonität der Einlagenbanken zu überwachen, noch nicht durchsetzbar. An anderer Stelle wollen die Notenbanken nichts lockern: Das Zinsverbot für Stablecoins soll bleiben.
Für Nutzer ändert sich vorerst nichts am Rücktauschrecht
Der Anspruch, einen regulierten Stablecoin jederzeit zum Nennwert zurückzugeben, steht nicht zur Debatte. Es geht darum, womit der Emittent diesen Anspruch absichert. Circle gibt USDC und den Euro-Stablecoin EURC in der EU seit Juli 2024 als E-Geld-Token nach MiCA aus und wäre von einer Änderung unmittelbar betroffen. Wie Stablecoins grundsätzlich funktionieren, erklärt unser Ratgeber Was sind Stablecoins?, die Vorgeschichte der Verordnung steht in unserem Beitrag zur Abstimmung über MiCA im Europäischen Parlament. Die Stellungnahme im Wortlaut veröffentlicht die EZB. Ob die Kommission dem Vorschlag folgt, hängt auch daran, wie die Banken reagieren: Ihnen würde eine planbare Einlagenquelle wegfallen.
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