Der Bundestag hat am Donnerstag den Gesetzentwurf der Grünen abgelehnt, der die einjährige Haltefrist für Kryptowerte sofort abschaffen sollte: 132 Abgeordnete stimmten dafür, 445 dagegen. Auch der Antrag der Linken fiel durch. Die Steuerfreiheit nach einem Jahr ist damit aber nicht gesichert, denn der Plan des Bundesfinanzministeriums läuft unabhängig davon weiter.
Die Abstimmungen gehörten zu einem Paket von Steuervorlagen der Opposition, über das das Parlament zwischen 11:40 und 12:49 Uhr entschied. Neben der Kryptosteuer ging es um Immobiliengewinne, Erbschaften von Wohnungsbeständen und Cum-Ex-Geschäfte. Alle Gesetzentwürfe der Grünen scheiterten mit ähnlichen Mehrheiten, wie das Textarchiv des Bundestags ausweist.
Der Entwurf der Grünen (Drucksache 21/5752) vom Mai wollte Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes ändern: Gewinne aus Kryptowerten wären unabhängig von der Haltedauer mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert worden, und zwar schon für Coins, die nach dem 31. Dezember 2025 gekauft wurden. Das Mehraufkommen beziffert die Fraktion auf “mindestens etwa 5 Mrd. Euro”.
Die Linke ging in ihrem Antrag 21/5824 weiter. Kryptogewinne sollten wie Aktiengewinne als Kapitaleinkünfte gelten und der Wegzugsbesteuerung unterliegen. Außerdem sollte sich die Bundesregierung in der EU für eine Aufsicht einsetzen, die Handelsverbote für Kryptowerte aussprechen darf, etwa für solche, die “aufgrund von Proof-of-Work-Verfahren massive Umweltschäden verursachen”, und in der Begründung nennt die Fraktion Bitcoin ausdrücklich als Proof-of-Work-Coin. Union, AfD und SPD lehnten den Antrag ab, die Grünen stimmten dafür.
CDU-Finanzpolitiker Olav Gutting hielt den Grünen in der Debatte vor: “Sie sagen Gerechtigkeit, meinen aber Steuererhöhung.”
Klingbeils Ministerium hat einen eigenen Entwurf in Arbeit
Für Anleger ist das Votum eher ein Zwischenstand als eine Entwarnung. Die SPD lehnte nach einem Bericht von BlockTrainer nicht das Ziel ab, sondern verwies auf das Bundesfinanzministerium, das sich bereits mit dem Thema befasse. Dessen Referentenentwurf soll das Kabinett am 14. Oktober beraten: Kryptowerte, die ab 2027 gekauft werden, sollen dann als Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag belastet werden, unabhängig von der Haltedauer.
Der Unterschied zum Grünen-Entwurf liegt im Stichtag und im Steuersatz. Wer 2026 gekauft hat, wäre nach den Grünen bereits steuerpflichtig geworden; nach dem Ministeriumsentwurf bleiben diese Bestände bei der alten Regel. Offen ist auch, wie streng der Entwurf bei fehlenden Belegen wird: Er setzt dann pauschal die Hälfte des Erlöses als Gewinn an, was Verbände nach Berichten von BlockTrainer in ihren Stellungnahmen als zu hoch kritisiert haben.
Ganz geschlossen steht auch die Union nicht. Sie halte eine Änderung nur im Gesamtsystem für sinnvoll und sehe keinen Grund, Kryptowerte anders zu behandeln als Edelmetalle, zitiert BlockTrainer Gutting; Fraktionskollege Fritz Güntzler zeigte sich für Gespräche auf Regierungsebene offen.
Bevor das Kabinett tagt, kommen am 12. Oktober um 12 Uhr noch die Initiatoren der Petition für den Erhalt der Haltefrist im Petitionsausschuss zu Wort.
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