Hongkong, Südkorea und Kasachstan haben in den vergangenen zwei Jahren Regeln für tokenisierte Wertpapiere geschaffen. Eine Auswertung von Bitfinex stellt sie nebeneinander – und zeigt einen Unterschied zum amerikanischen Weg, der über eine befristete Ausnahme läuft.
Am weitesten geht nach dieser Darstellung Südkorea: Dort sei im Januar 2026 gesetzlich anerkannt worden, dass ein verteiltes Kontenbuch als gültiges Wertpapierregister dient. Die Umsetzung soll ab Februar 2027 in drei Stufen laufen, beginnend mit Geldmarktfonds, Anleihen und Bruchteilen von Papieren.
Hongkong setzt danach auf Marktpraxis statt auf Registerrecht: regulierte Stablecoins auf lizenzierten Handelsplätzen, dazu ein tokenisierter Goldmarkt. Als Beleg nennt die Auswertung digitale grüne Anleihen über rund zehn Milliarden Hongkong-Dollar aus dem November 2025.
Der Unterschied zum amerikanischen Weg
Die US-Börsenaufsicht hat am 17. September eine auf fünf Jahre befristete Ausnahme erlassen, mit der tokenisierte Aktien auf neuartigen Plattformen gehandelt werden dürfen. Das ist ein Provisorium, ausdrücklich als Brücke zu späteren Regeln gedacht.
Die asiatischen Ansätze arbeiten umgekehrt: Sie ändern das Recht und lassen den Markt anschließend darin entstehen. Das dauert länger – Südkoreas Phase eins beginnt erst in anderthalb Jahren – und erzeugt weniger Rechtsunsicherheit.
Welcher Weg schneller zu einem funktionierenden Markt führt, ist offen.
Die Richtung ist in beiden Regionen dieselbe.
Was diese Auswertung ist und was nicht
Der Text stammt von der Forschungsseite eines Handelsplatzes, der selbst tokenisierte Wertpapiere anbietet. Das ist kein Nebenumstand. Er ist damit nicht neutral, auch wenn die Angaben nachprüfbar sind. Wer sie verwendet, sollte sie an den Gesetzestexten und Aufsichtsmitteilungen gegenprüfen.
Für Anleger in Europa ist keiner dieser Märkte unmittelbar zugänglich. Die EU regelt Kryptowerte über MiCA und Wertpapiere über bestehendes Recht; ein eigener Rahmen für tokenisierte Aktien fehlt bislang.
Die Häufung fällt trotzdem auf. Drei Rechtsordnungen in zwei Jahren, dazu die amerikanische Ausnahme: Das ist kein Einzelfall mehr, sondern ein Muster.
Welche Handelsplätze in Deutschland verfügbar sind und was sie an Produkten führen, steht im Krypto-Börsen Vergleich.


























