Der Verband der US-Regionalbanken ICBA hat die Bankenaufsicht OCC verklagt. Er will die Regel kippen, nach der Kryptofirmen eine nationale Treuhandbank-Lizenz bekommen können. Entschieden ist nichts: Die Klage ging am Freitag ein, die Aufsicht äußert sich nicht.
Eingereicht hat die Independent Community Bankers of America (ICBA) ihre Klage am 2. Oktober beim Bundesbezirksgericht in Washington, Aktenzeichen 1:26-cv-03441. Beklagt sind das Office of the Comptroller of the Currency (OCC), das in den USA die nationalen Banken lizenziert, und dessen Chef Jonathan Gould.
Der Streit dreht sich um eine Frage, die bisher kaum jemanden außerhalb der Bankenwelt interessierte: Was darf eine Treuhandbank?
Die Regionalbanken sehen eine Hintertür ins Bankensystem
Nach Darstellung der ICBA hat die OCC unter der Regierung Trump 21 Treuhandbanken zugelassen oder unter Auflagen genehmigt, mindestens 13 davon Kryptofirmen. Solche Institute nehmen keine Einlagen an, brauchen deshalb keine Einlagensicherung und unterliegen nicht allen Regeln für gewöhnliche Banken. Mit der nationalen Lizenz dürfen sie aber im ganzen Land auftreten und viele Vorschriften der Bundesstaaten außer Acht lassen.
“The OCC’s decision to allow companies to obtain national trust bank charters to conduct substantial non-fiduciary activities exceeds the authority Congress granted”, erklärte ICBA-Chefin Rebeca Romero Rainey. Die Aufsicht überschreite also die Befugnis, die ihr der Kongress gegeben habe, wenn sie Treuhandbanken Geschäfte jenseits der Vermögensverwaltung für Dritte erlaube.
Der Verband verlangt dreierlei: Das Gericht soll die Regel vom März 2026 und eine Auslegung der OCC aus dem Januar 2021 für rechtswidrig erklären und aufheben, und es soll die bedingte Zulassung des Verwahrers Protego Holdings rückgängig machen. Die Klageschrift warnt außerdem, die OCC habe seit fast hundert Jahren keine Bank ohne Einlagensicherung mehr abgewickelt.
Die Aufsicht beruft sich auf eine jahrzehntealte Praxis
Die OCC sieht in ihrer Regel keine Neuerung. In der Veröffentlichung im Federal Register vom 2. März heißt es, sie stelle nur die “longstanding authority” von Treuhandbanken klar, auch Geschäfte ohne Treuhandcharakter zu betreiben. Die Verwahrung von Vermögenswerten zählt sie ausdrücklich dazu und verweist darauf, dass nationale Treuhandbanken schon heute fast 2 Billionen Dollar in Verwahrung halten. Zum Verfahren selbst äußerte sich die Behörde nach Angaben von CoinDesk nicht.
Wer betroffen wäre, zeigt die Liste der Häuser, die CoinDesk mit solchen Lizenzen oder Zusagen nennt: Coinbase, Circle, Crypto.com, Protego, Erebor, World Liberty Financial und OpenReserve Bank. Mit Circle steht darunter der Herausgeber von USDC, dem zweitgrößten Stablecoin.
Die Klage fällt in eine Phase, in der die USA ihre Kryptoaufsicht an vielen Stellen zugleich umbauen. Erst in dieser Woche hat die SEC vorgeschlagen, dass Fonds und Berater Kryptowerte auch bei Treuhandgesellschaften der Bundesstaaten verwahren dürfen, und New York und Wyoming stimmen ihre Lizenzprüfung neuerdings ab.
Für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz ändert sich vorerst nichts, ihre Konten bei Coinbase oder Crypto.com laufen über europäische Gesellschaften. Gewinnt die ICBA, verlören US-Kryptofirmen dagegen den Weg zur bundesweiten Banklizenz, auf den mehrere ihre Strategie gebaut haben.
Einen Termin für eine erste Anhörung nennt die Klageschrift nicht.
Bitcoin lässt sich unabhängig vom Ausgang des Verfahrens unter anderem bei Bitpanda kaufen und verwahren. Andere Handelsplätze und ihre Verwahrmodelle stellt der Krypto-Börsen Vergleich gegenüber.


























