Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der US-Börsenaufsicht SEC hat am 25. September neun Antworten zur Einordnung von Kryptowerten veröffentlicht. Sie betreffen Token-Rückkäufe, Netz-Upgrades und Liquid Staking. Es ist die Sicht der Mitarbeiter, keine Regel der Kommission und ohne Rechtskraft.
Die Antworten erläutern eine Auslegungsmitteilung, mit der die Kommission am 17. März 2026 festgelegt hat, wann ein Kryptowert nach dem sogenannten Howey-Test des US-Rechts als Wertpapier gilt. Ein Investmentvertrag und damit ein Wertpapiergeschäft liegt vor, wenn Käufer Geld einsetzen und Gewinne aus den wesentlichen Bemühungen eines anderen erwarten, meist des Emittenten.
Die neuen Antworten sagen, welche Handlungen eines Emittenten solche Bemühungen versprechen und welche nicht.
Die SEC-Mitarbeiter trennen fertige von unfertigen Netzen
Am deutlichsten wird das bei Rückkäufen. Viele Projekte kaufen eigene Token zurück, um den Bestand zu verwalten, das Angebot zu verknappen oder Token zu verbrennen. Ist das Netz funktionsfähig, stellt die Ankündigung eines solchen Programms nach Ansicht der Mitarbeiter kein Versprechen wesentlicher Bemühungen dar.
Für ein unfertiges Netz gilt das nicht. Dort könne die Ankündigung ein solches Versprechen sein, “if the issuer presents the buyback as creating yield or return for token holders”, also wenn der Emittent den Rückkauf als Rendite oder Ertrag für die Token-Halter darstellt.
Ähnlich lesen sich die Antworten zu Wartung und Werbung. Nach dem Start eines funktionsfähigen Netzes sind Upgrades, Sicherheitsarbeit und die Finanzierung weiterer Entwicklung keine wesentlichen Bemühungen im Sinne des Tests; die Mitarbeiter verweisen dafür auf den Entwurf der Kommission zur “Regulation Crypto Assets” vom 18. August 2026. Wer den heutigen Nutzen eines Netzes bewirbt, verspricht damit ebenfalls keine Gewinne, solange er nicht mit Profit wirbt.
Eine Handelsplattform, die einen Token nur listet, wird dadurch noch nicht zum Promoter des Emittenten.
Quittungstoken bleiben Quittungen, solange der Anbieter die Einlage nicht anrührt
Beim Liquid Staking setzen Anleger Coins über einen Anbieter oder ein Protokoll ein und erhalten dafür einen Quittungstoken, der die Einlage samt Erträgen verbrieft und frei handelbar bleibt. Das größte Protokoll dieser Art ist Lido, vor allem auf Ethereum, mit einem gebundenen Wert von 26,44 Milliarden US-Dollar nach Daten von DefiLlama (Stand 26.09.2026, 18:05 Uhr MESZ).
Nach den Antworten ist ein solcher Token zunächst ein digitales Werkzeug, weil er nur das Eigentum an der Einlage belegt. Stammt er von einem protokollbasierten Anbieter, kann er selbst als digitale Ware gelten. Die Bedingung steht in der Definition der Quittung: Der Aussteller darf die hinterlegten Coins weder übertragen noch verleihen, verpfänden oder anderweitig nutzen.
Eine Quittung funktioniert damit wie der Garderobenschein, der den Mantel belegt, aber keinen zweiten Mantel verspricht.
Für EU-Anleger gilt MiCA, die Antworten wirken über US-Produkte
In der EU richtet sich die Einordnung von Kryptowerten nach der MiCA-Verordnung und nicht nach dem US-Wertpapierrecht. Unmittelbar ändert sich für Anleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz deshalb nichts. Mittelbar zählt die Linie der SEC für alles, was in den USA gehandelt wird, etwa Staking-ETFs und Token, deren Projekte Rückkäufe ankündigen.
Wie die europäischen Notenbanken Staking und Krypto-Verleih unter EU-Regeln stellen wollen, zeigt, dass dieselben Fragen hier gerade erst verhandelt werden. In den USA fehlt weiter ein Marktstrukturgesetz, seit der CLARITY Act im Senat mit 49 zu 50 Stimmen scheiterte.
Die Kommission selbst hat den Antworten weder zugestimmt noch widersprochen.
Ether lässt sich unter anderem bei Bitpanda handeln. Weitere Handelsplätze stehen im Krypto-Börsen Vergleich.

























