Auf Cardano können Herausgeber von Stablecoins, Fondsanteilen und Anleihen ihre Token seit Mittwoch mit eingebauten Regeln ausgeben: Wer nicht zugelassen ist, bekommt nichts überwiesen, und Guthaben lassen sich einfrieren oder einziehen. Der Standard CIP-113 ist freiwillig und gilt nur für Token, deren Emittent ihn wählt.
Die Cardano Foundation aus Zug hat den Start auf der Konferenz Token2049 in Singapur bekannt gegeben. Nach mehreren unabhängigen Sicherheitsprüfungen läuft CIP-113 nach Angaben der Stiftung jetzt im Hauptnetz, eine Hard Fork war dafür nicht nötig.
Das Netz prüft die Regeln bei jeder Überweisung
Bisher kannte Cardano vor allem native Token, die sich frei zwischen Wallets bewegen. Mit CIP-113 hängt der Emittent seinem Token ein Regelwerk an: eine KYC- und Geldwäscheprüfung, einen Abgleich mit Sanktionslisten, Beschränkungen für Empfänger und das Recht, Bestände einzufrieren oder einzuziehen. Geprüft wird nicht in einer App, sondern von der Blockchain selbst, und zwar bei jeder Überweisung, jeder Neuausgabe und jeder Vernichtung von Token.
Die Token bleiben dabei gewöhnliche Cardano-Token. Wallets wie Eternl und GeroWallet und der Block-Explorer CardanoScan unterstützen sie bereits. Die Regeln setzen sich aus Bausteinen zusammen, die der Emittent auswählt oder selbst schreibt und später an neue Vorschriften anpassen kann.
Frederik Gregaard, Chef der Cardano Foundation, begründete den Schritt mit den Erwartungen der Aufsicht: “The rules have to travel with the asset and be enforced every time it moves.” Die Regeln müssten also mit dem Vermögenswert wandern und bei jeder Bewegung durchgesetzt werden.
Die Schweizer CMTA erkennt den Standard für Aktien an
Für den DACH-Raum ist eine zweite Mitteilung vom selben Tag die greifbarere. Die Capital Markets and Technology Association (CMTA) aus Genf hat die CIP-113-Token als gleichwertig zu ihrem eigenen Token-Standard CMTAT anerkannt. Damit lassen sich nach den Regeln der CMTA auch Schweizer Aktien als Registerwertrechte auf Cardano zertifizieren. Die Mitteilung nennt als Ziel, Schweizer Registerwertrechte zu fördern, ohne sich auf eine Blockchain festzulegen.
Ganz neu ist die Idee nicht. Ethereum kennt mit ERC-3643 einen vergleichbaren Standard für regulierte Token, Solana die Token Extensions mit Transfersperren, und auf dem XRP Ledger können Emittenten Bestände zurückholen, wie CoinDesk in seinem Bericht zusammenfasst. Wie weit Behörden solche Eingriffe künftig verlangen, zeigt der Vorschlag der ESMA, Kryptowerte bei Verdacht sofort einfrieren zu lassen.
ADA-Halter behalten die volle Verfügung über ihre Coins
Für ADA selbst ändert sich nichts. Der Coin hat keinen Emittenten, der ihn einfrieren könnte, und CIP-113 greift nur bei Token, die ausdrücklich unter dem Standard ausgegeben werden. Wer dagegen künftig einen regulierten Stablecoin oder einen tokenisierten Fonds auf Cardano kauft, sollte wissen, dass der Herausgeber eingreifen kann. Bei USDT und USDC ist das längst Alltag, wie die Sperren von Tether gegen iranische Wallets zeigen.
Einen ersten Emittenten, der CIP-113 im Hauptnetz nutzt, nennt die Stiftung noch nicht.
Cardano (ADA) selbst lässt sich unter anderem bei eToro handeln. Welche Börsen ADA mit Euro-Paaren führen, steht im Krypto-Börsen Vergleich.


























