Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat USDC als ersten E-Geld-Token in der EU als signifikant eingestuft. Ab dem 12. November übernimmt sie damit einen Teil der Aufsicht über Circles europäische Gesellschaft, vor allem über Reserve, Eigenmittel und Liquidität. Welche der gesetzlichen Kriterien USDC erfüllt, nennt die Behörde nicht.
Die EBA gab die Entscheidung am Mittwoch in einer Mitteilung bekannt. Betroffen ist Circle Internet Financial Europe SAS, die Pariser Gesellschaft, die USDC in der EU nach der Kryptoverordnung MiCA ausgibt. Von den 45 E-Geld-Token, die bislang unter MiCA gemeldet sind, sei USDC “the first one to be classified as being significant”, schreibt die Behörde, also der erste mit dieser Einstufung.
Ab November prüft die EBA Reserve und Eigenmittel selbst
Ab dem 12. November gilt für USDC die doppelte Aufsicht, die MiCA für große Stablecoins vorsieht. Die EBA übernimmt dann von der französischen Aufsicht ACPR die direkte Zuständigkeit für Eigenmittel, Reservevermögen und Liquidität sowie für die Sanierungs- und Rücktauschpläne. Bei der ACPR bleiben Unternehmensführung, Beteiligungen, die Eignung der Geschäftsleiter, Auslagerungen und Interessenkonflikte.
Mit der Einstufung wachsen auch die Pflichten des Emittenten. Nach Artikel 58 der Verordnung muss Circle für die europäische Gesellschaft Eigenmittel von 3 Prozent des durchschnittlichen Reservevermögens vorhalten, regelmäßig Liquiditätsstresstests fahren und dafür sorgen, dass verschiedene zugelassene Verwahrer den Token aufnehmen können. Die Reserve muss alle sechs Monate unabhängig geprüft werden, gerechnet ab dem Tag der Einstufung.
Welche Schwellen USDC überschritten hat, verrät die EBA nicht.
Das Gesetz nennt sieben Kriterien, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen, darunter mehr als 10 Millionen Inhaber, ein Wert von mehr als 5 Milliarden Euro und täglich mehr als 2,5 Millionen Transaktionen oder 500 Millionen Euro Umsatz. Weltweit kam USDC am Mittwochabend auf eine Marktkapitalisierung von rund 72,7 Milliarden Dollar (Stand 19:03 Uhr MESZ). Wie viel davon auf die europäische Gesellschaft entfällt, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Quelle: CoinGecko
Die Aufsicht reicht über den Atlantik
Außerhalb der EU gibt die US-Gesellschaft Circle Internet Financial, LLC den Token aus. Für die grenzüberschreitende Aufsicht hat die EBA deshalb eine Absichtserklärung mit der New Yorker Finanzaufsicht NYDFS unterzeichnet, die den Austausch von Informationen regelt. Ob USDC signifikant bleibt, prüft die Behörde jedes Jahr neu.
Für Anleger im DACH-Raum gehört USDC zu den Dollar-Stablecoins, die Handelsplätze in der EU anbieten dürfen, seit die ESMA nicht zugelassenen Stablecoins eine Frist gesetzt hat. An der Pflicht, Token jederzeit zum Nennwert zurückzutauschen, ändert die Einstufung nichts, sie gilt für jeden E-Geld-Token. Neu ist, wer nachsieht, ob das Geld dafür bereitliegt.
Wie die Reserven solcher Token angelegt werden sollen, ist in Europa ohnehin umstritten: Die Notenbanken wollen die Pflicht zu Bankeinlagen kippen. Bei USDC liegt die Aufsicht über diese Reserve vom 12. November an in Paris bei der EBA.
Wer USDC selbst halten möchte, kann den Stablecoin unter anderem bei Bitpanda kaufen. Welche anderen Plattformen Dollar-Stablecoins unter MiCA führen, zeigt der Krypto-Börsen Vergleich.


























