Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA will sich 2027 bei Kryptowerten vor allem darum kümmern, wie die nationalen Behörden die MiCA-Verordnung durchsetzen. Das steht in ihrem Arbeitsprogramm, das sie am Montag veröffentlicht hat. Für Anleger am wichtigsten ist eine Frist, die darin fast beiläufig auftaucht.
Handelsplattformen müssen bis zum 31. Dezember 2027 dafür sorgen, dass es für die bei ihnen gehandelten Kryptowerte ein Whitepaper nach MiCA gibt.
Das betrifft Coins, die schon vor dem Start der Verordnung gelistet waren und bisher ohne ein solches Dokument auskommen. Die ESMA kündigt dazu im Arbeitsprogramm vorbereitende Arbeiten an, damit die nationalen Aufseher die Frist einheitlich anwenden.
Die Behörde nimmt sich sechs Aufsichtsthemen vor
Wörtlich schreibt die ESMA, sie werde ihre MiCA-Arbeit 2027 darauf ausrichten, “supervisory convergence for CASP supervision and operational resilience” voranzutreiben. Gemeint ist, dass die Aufsichtsbehörden der 27 Mitgliedstaaten und des EWR Kryptodienstleister nach denselben Maßstäben prüfen. Als Schwerpunkte nennt das Programm:
- die digitale Betriebsstabilität der Anbieter,
- eine ausreichende eigene Substanz in der EU und die Risiken ausgelagerter Tätigkeiten,
- die Liquidität im europäischen Kryptomarkt,
- die sogenannte Reverse Solicitation, also Angebote von Anbietern ohne Zulassung, die angeblich nur auf Initiative des Kunden zustande kommen,
- die Einordnung von Vermögenswerten als Kryptowert oder Finanzinstrument,
- eine einheitliche Berichterstattung der Anbieter an ihre Aufseher.
Hinzu kommt eine gemeinsame Aufsichtsaktion zur Betriebsstabilität der Verwahrung bei Kryptodienstleistern, die seit Juni 2026 läuft und 2027 mit einem Abschlussbericht enden soll.
ESMA-Präsidentin Verena Ross sagte am Montag im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments nach Angaben von Cointelegraph, der Schwerpunkt verschiebe sich “from rulemaking towards supervision and convergence”. Ihr Ziel formulierte sie so: “We want innovation to flourish within a framework that provides clarity for firms, safeguards for investors and confidence in the markets.”
Die Kommission prüft MiCA bis Juni 2027
Parallel zur Aufsicht läuft die Überprüfung der Verordnung. Die EU-Kommission soll bis Juni 2027 einen Bericht über die Anwendung von MiCA vorlegen. Die ESMA will dafür ihre Erfahrungen beisteuern und Vorarbeiten für einen möglichen Gesetzesvorschlag leisten. Welche Änderungen im Gespräch sind, zeigen die Vorschläge der EU-Bankenaufsicht zum Krypto-Verleih und der Vorstoß der Notenbanken zur Einlagenpflicht für Stablecoins.
Für den Handel baut die ESMA ihr zentrales Überwachungssystem MIDAS aus, dessen erste Stufe 2027 voll laufen und den nationalen Behörden helfen soll, Marktmissbrauch im Kryptohandel zu erkennen; die zweite Stufe braucht noch die Zustimmung des ESMA-Rats.
Wie unterschiedlich die Mitgliedstaaten bisher zulassen, zeigt das Register der ESMA: Von 362 zugelassenen Anbietern entfallen 98 auf Deutschland. Vier sind es in Griechenland, wo die Aufsicht gerade einen Bericht über den zurückgezogenen Antrag von Binance dementiert.
Ob die Whitepaper-Frist Ende 2027 zu Delistings führt, hängt davon ab, wie viele Projekte das Dokument bis dahin nachreichen.
Bitcoin und Ether gibt es bei zugelassenen Anbietern wie Bitpanda. Einen Überblick über weitere Plattformen und ihre Kosten liefert der Krypto-Börsen Vergleich.


























