Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA schlägt vor, Kryptowerte bei Verdacht auf Geldwäsche oder Marktmissbrauch direkt bei den Anbietern einfrieren zu dürfen, und will DeFi-Zugänge, Staking, Krypto-Verleih und die Kostenangaben der Börsen strenger regeln. Es sind Vorschläge an die EU-Kommission für die Überprüfung von MiCA; beschlossen ist nichts.
Die Behörde hat ihre Stellungnahme am 30. September als Antwort auf die Konsultation der Kommission veröffentlicht, ein 16 Seiten langes Papier. Wenige Tage zuvor hatte sich schon die EU-Bankenaufsicht zu Teilen desselben Gesetzes geäußert, als sie Regeln für den Krypto-Verleih vorschlug. Die ESMA geht deutlich weiter: Sie verlangt neue Befugnisse für sich selbst.
Die ESMA will Börsen anweisen können, Coins sofort zu sperren
Gibt es begründeten Verdacht, dass bestimmte Kryptowerte mit Marktmissbrauch, Geldwäsche oder Terrorfinanzierung zusammenhängen, soll die ESMA nach ihrem Vorschlag einen Krypto-Dienstleister direkt anweisen können, sie sofort einzufrieren. Begründung im Papier: Wegen langwieriger Verfahren komme eine Sperre heute oft zu spät, “and the assets have disappeared”.
Die nationalen Aufseher sollen zudem ausdrücklich betrügerische Websites abschalten lassen dürfen. Gegen Anbieter aus Drittstaaten, die ohne MiCA-Zulassung um Kunden in der EU werben, fordert die ESMA eigene Befugnisse. Die Ausnahme für Geschäfte, die der Kunde angeblich selbst angestoßen hat, soll so eng wie möglich ausgelegt werden.
Bei Stablecoins zieht die Behörde eine klare Linie.
Ein zugelassener Anbieter soll für Stablecoins ohne MiCA-Zulassung überhaupt keine lizenzpflichtige Dienstleistung mehr erbringen dürfen, also auch nicht verwahren oder übertragen. Bisher, schreibt die ESMA, herrsche Unsicherheit, wie weit solche Token über regulierte Anbieter noch verfügbar sein dürfen.
Ein neuer Dienst soll den Zugang zu DeFi regulieren
Wer als Krypto-Dienstleister seinen Kunden den Weg zu dezentralen Protokollen öffnet, etwa zu Tauschbörsen, Verleih- oder Staking-Verträgen, soll dafür künftig eine eigene Erlaubnis brauchen. Die ESMA nennt das einen regulierten Zugang (“gatekeeper”). Pflichten wären Risikohinweise zu den Protokollen, Offenlegung, nach welchen Regeln Aufträge geleitet werden, Umgang mit Interessenkonflikten und eine Prüfung der angebotenen Protokolle.
Wann etwas wirklich dezentral und damit von MiCA ausgenommen ist, soll das Gesetz selbst festlegen, und zwar möglichst eng. Die ESMA warnt vor “decentralisation washing”, bei dem ein erkennbarer Betreiber sich hinter DeFi-Vokabular versteckt.
Für Staking verlangt die Behörde keine neue Lizenz, aber Angaben zu Belohnungen, Sperr- und Entsperrfristen, dem Risiko des Slashing, also von Strafabzügen bei Fehlern der Validatoren, zu Gebühren und zur Behandlung im Insolvenzfall. Beim Verleih wird sie deutlicher: “These programs are effectively black boxes for clients, who entrust their assets in exchange for uncertain returns”, heißt es über Programme, bei denen Börsen Kundencoins weiterverleihen. Sie sollen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung und mit Angaben zu Kreditnehmern und Sicherheiten zulässig sein.
Börsen mit Null-Provision müssten ihre Spreads offenlegen
Für Anleger im DACH-Raum am greifbarsten ist ein Punkt, der ohne Technik auskommt: Die ESMA hat nach eigenen Angaben Anbieter beobachtet, die mit provisionsfreiem Handel und engen Spreads werben, deren Spread aber so hoch ist, dass er die entgangene Provision ausgleicht oder übertrifft. Wer Kryptowerte ausführt, Aufträge weiterleitet oder tauscht, soll deshalb die vollständigen Kosten je Transaktion ausweisen müssen.
Hinzu kommen schärfere Werberegeln, auch für Influencer, die im Auftrag von Emittenten oder Börsen werben. Die ESZB-Notenbanken hatten zuvor ähnliche Fragen zu Staking und Verleih aufgeworfen. Wie die ESMA ihre Aufsicht über MiCA ab 2027 setzt, hatte sie bereits in ihrem Arbeitsprogramm angekündigt; die vollständige Stellungnahme steht auf der Website der ESMA.
Entscheiden muss die Kommission, danach Parlament und Rat; ihren Bericht zur Anwendung von MiCA soll die Kommission bis Juni 2027 vorlegen.
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